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6290 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. X 91. 16. April 1924. zustanden. So das Recht der Aufnahme, Suspension, Entlassung und Besoldung der Beamten der Bank. Gegen diese Beschlüsse hat der Geschäftsführer des Deutschen Bankbeamtenvercins, der Inhaber einer Aktie der l>etrefscnden Bank ist, Einspruch zu Protokoll erklärt, um die Beschlüsse gemäß § 271 HGB. im Wege der Klage anzufechten. Außer den §8 2-16, 249 HGB. bezeichnet Kläger als verletzt den 8 79 des Betriebsrätcgesetzes vom 4. Februar 1920 und 8 3 des Neichs- gesctzes über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in den Aus sichtsrat vom 16. Februar 1922, auch 8 826 BGB. Landgericht uud Oberlandesgericht München erkannten auf Abweisung der Klage. Auf die von Justizrat vr. Schrömbgens beim Reichsgericht vertretene Revision Hut der höchste Gerichtshof das Urteil des Ober- laudcsgerichts München aufgehoben, soweit es die Klage auch bezüglich der Satzungsänderungen der 88 16 uud 16 der Satzungen abwcist. Diese Änderungen erklärt das Reichsgericht für nichtig. Im übrigen verbleibt es bei Abweisung der Klage. Das Nähere und Wissenswerte ergibt sich aus den r e i ch s g e r i ch t l i ch e n E n t s ch e i d u u g s g r ü n d e n: Soweit die Anfechtung der Beschlüsse der Generalversammlung der Beklagten auf Verletzung der 88 246, 249 HGB. gestützt wird, ist den Ausführungen des Berufungsgerichts lediglich beizutrcten. Die Kern frage aber ist die, ob die Änderungen auch den Geboten der 88 <0 des Betricbsrätegesetzes und 3 des Gesetzes über die Entsendung der Betriebsräte in den Aufsichtsrat standhalten. 8 70 BNG. schreibt vor, daß Betriebsratsmitglieder in den Aufsichtsrat entsandt werden, um die Interessen und Forderungen der Arbeitnehmer sowie deren An sichten und Wünsche hinsichtlich der Organisation des Betriebs zu ver treten. Wesentlich ins Gewicht fällt hier zunächst die Tatsache, das; sich die beiden Gesetze an ein« fertig bestehende, gesetzlich ge regelte Ncchtseinrichtung, den Aufsichtsrat, anschließen. Daraus folgt, daß das in Frage stehende Unternehmen nicht genötigt ist, die seinen Aussichtsrat betreffenden Satzungsvorschristcn so zu schaffen, zu be lassen oder zu ändern, daß sie andern, als aktienrechtlichen Bestim mungen Genüge leisten. Es ist insbesondere nicht verpflichtet, dem Aufsichtsrat solche Aufgaben zuzuweisen, die die Interessen und Forde rungen der Arbeitnehmer (Beamten) betreffen. Ja, es ist nicht gehiudert, dem Aufsichtsrat, wenn er bisher derartige Gegenstände zu erledigen hatte, diese wieder zu entziehen und andern Organen zu überweisen, auch wenn das in der Absicht ge schieht, die Mitwirkung der Betriebsratsmitglieder bei diesen Ange legenheiten möglichst zu unterbinden. Die Betriebsrätegesetze haben es unterlassen, den Unternehmungen eine solche Anpassung an ihre Zwecke vorzuschreiben. Die Neufassung des 8 l7 der Satzungsänderungen verstößt daher nicht gegen 8 70 BNG. Das Handelsgesetzbuch hat die dort ansgestthrtcn Geschäfte (Sorge um die Arbeitnehmer) dem Aus sichtsrat nicht auserlegt. Aber andererseits schreibt 8 70 des Betriebs- rätcgesetzes, obgleich er die Einrichtung des Aufsichtsrats rechtlich un berührt läßt, vor, daß die in den Aufsichtsrat zu entsendenden Be- tricbsratsmitglieder die Interessen und Forderungen der Arbeit nehmer und ihre Wünsche Hinsichtlich der Organisation des Betriebs vertreten sollen. Diese Vorschrift kann nicht lediglich theoretisch verstanden werden, daß nur das Recht der Vertretung bestehe. Tie Betriebsratsmitglieder müssen vielmehr die volle Möglichkeit haben, dieses Recht auszuüben, soweit der Gesellschaft nicht unmögliche Opfer anfgebürdct werden. Die Satzungsänderungen der 88 16 uud 16 verbauen aber iu unzulässiger Weise den Betriebsratsmitgliedcrn die Möglichkeit, sich vor versammeltem Aussichtsrat auszusprechen und die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Denn tatsächlich kamt der Vorsitzende oder sein Stellvertreter gemäß 8 16 der Satzungen jede Sitzung des Aufsichtsrats verhindern. Das Betriebsrätcgesetz sagt aber, daß die Vertreter in allen Sitzungen des Auffichtsrats Sitz und Stimme haben. Das muß auf jeden Fall ermöglicht werden. (Aus den Nei-chsgerichtsbriefen Karl Mißlack, Leipzig, Kochstraße 76.) Immanuel Kant und Königsberg zu seiner Zeit. Ein Licht bildvortrag. — Am 22. April 1924 kann das deutsche Volk den zweihundertjährigen Geburtstag Kants feiern. Aus diesem Anlaß hat der Deutsche L i ch t b i l d d i e n st in Berlin W. 35, Potsdamer Straße 41, einen Vortrag mit Lichtbildern: »Kant und Königs berg zn seiner Zeit« soeben erscheinen lassen. Vereinigt sind in dieser Lichtbildreihe die wesentlichen Dokumente auS dem Lebens gang des Philosophen. Durch das kerndeutsche Alt-Königsberg, die beschauliche Umwelt seines Schaffens, führt der Vortrag au die ge weihten Stätten des Ph-ilosophensitzcs. Tie wertvollen Reliquien seiner Erdenfahrt sind im Lichtbild wiedcrgegeben, nicht nur als eine schmückende Beigabe, sondern als Vermittler tieferer Einführung in Kants Werk. Weit über den einmaligen Anlaß des Jubiläums hinaus ^ ist der Lichtbildreihe eine bleibende Bedeutung gesichert. Sie macht ; nicht nur das Lebensbild von Deutschlands größtem Philosophen ein drucksvoll und anschaulich, sondern bildet zugleich auch ein Denkmal einer wichtigen Kulturcpoche in Deutschlands Ostmark. Sie gehört in jedes Kultnrarchiv und verdient die rege Auswertung durch alle B il du ngs freunde. Der Vortrag selbst stammt aus der Feder des Herrn Universitäts professors G oe d e ck e m e p e r - Königsberg, der heute Kants Lehr stuhl inne hat. Tie Bilder sind von dem bekannten Schriftsteller Herrn Alfred Hein in Verbindung mit Herrn 1)r. Clasen, Privatdozent an der Königsberger Kunstakademie, erläutert. Alle Anfragen bezüglich des Vertriebs sind an den Deutschen Lichtbilddienst, Berlin W. 35, Potsdamer Straße 41, zu richtcu. Der Preis beträgt für die gesamte Reihe einschließlich Text Mk. 72.—, lieferbar ab 1. April 1924. Jedes Bild wird einzeln ab gegeben. Preis Mk. 1.20. Die Leihgebühr beträgt ohne Porto und Verpackung Mk. 4.—. Lichtbild-Verzeichnis. (Kleine Abweichungen Vorbe halten.) 1. Titelbild. 2. Kantplakette am Königsberger Schloß. 3. Porträt Kants von Becker. 4. Stich Kants von Meno Haas. 5. Relief von Cvllin (Collinsche Paste). 6. Miniatur von Vernet. 7. Porträt von Tocbler. 8. Stich Berufes nach Schnorrs Zeichnung. 9. Kant-Silhouette mit eigenhändiger Unterschrift. 10. Kant-Stich nach Lowes Miniatur. 11. Zeichnung von Puttrich. 12. Albumblatt mit Silhouette und handschriftlichem Spruch Kants. 13. Kants Wohn haus I. (Kupferstich.) 14. Kants Wohnhaus II. (Photographie vor dem Abbruch.) 15. Kants Wohnhaus III. Radierung von H. Neu mann.) 16. Kants Wohnhaus IV. (Postkarte.) 17. Alte Universität, in der Kant lehrte. 18. Hamann, Kants ebenfalls in Königsberg seß hafter philosophischer Zeitgenosse. 19. Kantersches Wohnhaus, in dessen Giebel (links) Kant einige Jahre wohute. Kanters Buchhandlung, aus der die Firma Gräfe L Unzer hervorgegangen ist. 20. Kants Hat, Stock, Necessaire, Schnupftabaksdose und Stuhl. 21. Kants Schreib tisch. 23. Blick in das Kantmuseum Königsbergs. 23. Urkunde Katha rinas der Großen f. Kant. 24. Titelblätter der Erstausgaben von Kants Werken. 25. Karikatur von Hagcmann: Kant, Sens reibend. 26. Kant als Spaziergänger, Originalradierung von Prof. Heinrich Wolfs. 27. Kantdenkmal von Rauch in Königsberg. 28. Büste von Hagemann. 29. Die neu aufgefundene Büste v. Bardou. 30. Kants Todesanzeige. 31. Trauerkantate für Kant (Titelblatt). 32. Trauer kantate für Kant (erste Seite). 33. Alte Universität und Kants Grab stätte. 34. Inneres der Grabstätte (storr eemtiana). 35. Kants Toten maske. 36. Kants Schädel. 37. Königsberger Dom im 18. Jahrhundert. 38. Alt-Königsberg: Kneiphöfische Langgasse. 39. Alt-Königsberg: Das Grüne Tor. 40. Alt-Königsberg: Theater und Centralhalle. 41. Haus des Biographen und Tischgcnassen Kants Wasianski, später Luisenhaus. 42. Der große Spcicherbrand in Königsberg. 43. Das »Blutgericht«. 44. Das Friedrichskollegium, ältestes Gymnasium in Königsberg um 1790. 45. Schloßplatz und Französische Straße in Alt- Königsberg. 46. Alt-Königsberg: Schloßteich. 47. Alt-Königsberg: Hunkttqatt. 48. Alt-Königsberg: Das Schloß. 49. Königsberg mit Dom im Jahre 1924. 50 Kants Grabstätte in ihrer augenblicklichen Gestalt. PersmilllliMWen. Gestorben: am 13. April nach langem Leiden Herr Kommerzienrat Alfred Bonz, Seniorchef der Verlagsbuchhandlung Adolf Bonz L Comp, in Stuttgart. Ter Verstorbene hat in seinen letzten Lebenstagen seinen Lebcns- gang ausgeschrieben, sodaß wir ihn selbst sprechen lassen können: Ich bin am 8. Juli 1864 als Sohn des Buchhändlers Aholf Bonz, Teilhabers der 1682 gegründeten I. B. Metzlerschen Buchhandlung in Stuttgart, geboren, besuchte die Elementarschule, das Gymnasium und die Oberrealschulc in Muttgart, an der ich das Examen für das Poly technikum in Stuttgart machte. Am 2. November 1872 trat ich in A. Stnbcr's Buchhandlung in Würzburg ein, um dort den Buchhandel zu erlernen. Nach dreijährigem Aufenthalt in Würzburg übernahm ich am 1. November 1876 eine Gehilfcnstelle in der Sortimeutsabteilinig der I. B. Mctzler'schen Buchhandlung in Stuttgart, die ich bcibehiclt, bis mein Vater am 15. Mai 1876 mit einem Teil des I. B. Metzler schen Verlags, darunter die Werke von I. V. Scheffel, die Verlags buchhandlung Adolf Bonz L Comp, crössnete. In diese kam ich als Gehilfe, um nach dem am 28. Mai 1877 erfolgten Tode meines Vaters Prokurist und am 28. November 1877 Teilhaber der Firma Adolf Bonz L Comp, zu werden, die mein Vater seiner Gattin, Antonie