.V S7, 21. Marz 1812 Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 3685 Line VVoctiensckrifl für ÜL8 berliner lieben l^erauZgeber: l)r. l^eo ^eipri^er Die lVocliensclirlit erkreut sicii grösster kelledtkelt, rvlrci überall gelesen, uncl Ist cier ^bsstr ciaber ein gsnr becleutencier uncl Susserst lelcbter lNinclesisdnabme von 30 Exemplaren mit SÜ'X, uncl balber porloderecbnung^bel cilrelcter rusenclung. krsckeint )eäen vonnerZlsZ Oie Ausgabe In Leipzig ertoigt älittvvock trüb clurcb unseren Kommissionär L. Kittier. kerlin VV. 50, Oei8ber§8lr. 2. VerlaZ äe8 kolsncl von kerlin. Binnen kurzem erscheint: des (A deutschen Außenhandels Lerausgegeben im ^^eie^6ütltt ^»NN^rN Llmfang etwa 400 Seiten. M. 1.— ord., 75 Pf. netto. Dieses Landbuch bietet allen Kreisen des deutschen Erwerbslebens, die mit dem Außenhandel in Be rührung kommen, die Möglichkeit, sich über die für den Handelsverkehr mit dem Auslande wichtigen Fragen teils unmittelbar aus dem im Landbuch wiedergegebenen Material, teils durch Benutzung der dort nachgewiesencn Quellen Rat zu holen. Es enthält Auskünfte über den Verkehr mit den Kaiserlich Deutschen Konsulaten und Winke für den Handel in deren Bezirken, die Vorschriften über die Erteilung von Zolltarifauskünften in den einzelnen Ländern und über das Zoll-Beschwerde- und -Streitverfahre» in europäischen Ländern, ferner einen Quellen nachweis für die Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches mit dem Auslande, eine kurze Beschreibung der Informationstätigkeit der Reichsverwaltung zur Förderung des deutschen Außenhandels, Veröffentlichungen über die deutsche Handelsstatistik und Nachweise der wichtigen ausländischen Veröffentlichungen für den Außen handel. Den Schluß des Landbuches bilden die Verzeichnisse der Kaiserlich Deutschen Konsulate, der Handels und landwirtschaftlichen Sachverständigen bei den Kaiserlichen Konsularbehörden und der im Deutschen Reiche bestehenden Handels- und Landwirtschaftskammern. Interessenten für das Landbuch finden sich bei den Handels- und Landwirtschaftskammern, Zollbehörden, in den Kreisen des Großhandels und Großgewerbes, insbesondere bei allen Exportfirmen, Banken usw. Berlin 8VV. 68. E. S. Mittler 482