Volltext Seite (XML)
3670 Börsenblatt f. b. Dtschn. Duchbanb-I. Nichtamtlicher Teil. .-!5 67, 21. März 1912. Gefahren hinzuweisen, denen das Land durch seinen östlichen Nachbar (Russland) unter Umständen ausgesetzt werden könnte, und damit eine Reform der Wehrmacht, wie auch Ver größerung der Flotte herbeizuführen; also gewissermaßen ein Weckruf an das Volk, sich beizeiten auf seine Verteidigung einzurichten. Die Broschüre wurde außerdem zu Hunderten und Taufenden von Industriellen angekauft und an deren An gestellte verteilt. Im ganzen dürfte sie nahezu in einer Mil lion Exemplaren verbreitet worden sein. Einer schon kurz vorher angeregten Nationalfämmlung für einen von der Re gierung abgelehnten Panzerkreuzer verschaffte diese Schrift des berühmten Forschungsreifcndcn einen ungeahnten Auf schwung. Es entstanden »Panzerbootvereine«, die Samm lungen im ganzen Lande veranstalten, und sogar die Schul jugend wird zu freiwilligen Beiträgen mit herangezogcn. Die Begeisterung ist eine große, obschon ein Teil der Presse eifrig gegen die Einsammlung wettert und die Regierung, wie be reits bemerkt, den vorgeschlagenen Typ abgelehnt hat. Trotz dem soll, wenn die erforderliche Summe von 12 Millionen Kronen durch die Sammlung aufgebracht wird, der Kreuzer in Bau gegeben und nach Fertigstellung als eine Volksspcnde dem Staate zur Verfügung gestellt werden. Im Kampfe gegen die Schmutzliteratur haben sich kürzlich auch die Zigarrenhändler hervorgetan, indem sie in einer Ver einssitzung, zn der auch die Redakteure der in Frage kommen den Blätter eingeladen waren, beschlossen, zwei Witzblätter zu boykottieren. Beide Blätter sind Gründungen neueren Datums und haben einen ausgesprochen anstößigen Inhalt sowohl in bezug auf den Text wie auch auf die Illustrationen. Die Zeichnungen sind ohne künstlerischen Wert, ja direkt ge schmacklos, die Witze albern und zweideutig. Beide Blät ter, »8kLt11rg.ii« (Die Klapper) und »Ostinxen« (Die Wespe) sind verschiedentlich konfisziert gewesen, was jedoch nur den Erfolg hatte, daß ihr Absatz ständig stieg. Nun mag es auf den ersten Blick verwunderlich erscheinen, daß gerade die Zigarrenhändler sich als Hüter der Moral auszeichnen, sie, die sonst gar nicht so empfindlich sind und noch bis vor kur zem, wenn auch nicht alle unter ihnen, so doch viele, ein reich haltiges Lager von sogenannten Pariser Artikeln, »künstle rischen« Photographien und ähnlichem unterhielten und im stillen so nebenher Vertrieben. Aber gerade für den Einzel verkauf von Zeitungen und leichteren Zeitschriften haben hier die Zigarrenhändler eine große Bedeutung, da in ihren Hän den der Hauptbertricb von Tageszeitungen — die wenigen in Betracht kommenden ausländischen mit eingerechnet —, Wochenschriften einfacheren Charakters, Witzblättern, billigen Romanen und Postkarten liegt. Die Bahnhöfe und Eisen bahnzüge werden vom Schwedischen Pressebureau versorgt, und nur der geringere Teil dieser Literatur geht durch den Buchhandel, der sich mehr für die Publikationen ernster Richtung einsetzt. Den Einzelverkauf von Zeitungen und Zeitschriften findet man in den Buchhandlungen nur ganz ausnahmsweise. Die Gesamtzahl der in Schweden erscheinenden Zeitun gen beträgt übrigens nach den neuesten Angaben 444, wovon 308 Tageszeitungen im eigentlichen Sinne sind. Es entfallen unter anderen auf das Gebiet der Landwirtschaft 34, für Haus und Frau 26 Zeitungen und Zeitschriften mit einer Ge samtauflage von 984 950 Exemplaren. Die höchsten Auflagen nalen« mit 136 000, »Hvar 8 Dag« (die beste illustrierte haben: »Landmannabladet« mit 165 000, »Familjejour- Wochenschrift mit aktuellem Inhalt) 80 000, »Strix« (das beste Witzblatt) mit 20 000 und »Jdun« (die meistverbreitete Frauenzeitschrift) mit 50 000 Exemplaren. Non neuen Zeitschriften, die auch fürs Ausland einiges Interesse haben, sei diesmal genannt »Svensk Exlibris Tidskrift« (Schwedische Exlibris-Zeitschrift), jährlich 4 Hefte, Preis Kr. 10.—. Die Zeitschrift macht mit ihrer sehr ge schmackvollen Ausstattung, ihrem vorzüglichen Druck, den Ab bildungen und den zum Teil farbigen Beilagen einen sehr ge winnenden Eindruck. Bei der Menge des im Lande vorhande nen Materials älteren und neueren Ursprungs, den zahlreichen Sammlern und Bibliophilen, wird auch der Inhalt manches Interessante bieten. Im ersten Jahrgang, der nun vollständig vorlicgt, werden auch seltene ausländische Exlibris bespro chen, so einige aus der Kurfürstlichen Bibliothek zu Mainz herstammende und nun in der Universitäts-Bibliothek zu Upsala befindliche Stücke, wie auch etliche handgemalte mittel alterliche Exlibris aus der Stadtbibliothek zu Lüneburg. Die in meinem diesmaligen Bericht nicht berührten Er eignisse in den beiden Nachbarländern Norwegen und Finn land sollen für den bald folgenden nächsten Bericht Vorbe halten bleiben. Felix VLrkonhi. Kleine Mitteilungen. Schädigung des Handels durch Richtgewerbetrribende. Anbringnng des Namens am Geschäftsraum. — Die Handelskammer zu Mannheim richtete am 11. März an das badische Ministerium des Innern folgende Eingabe: »In der letzten Zeit sind im Bezirke der Handelskammer wiederum von verschiedenen Stellen lebhafte Klagen darüber erhoben worden, daß durch den geheimen Warenhandel dem hiesigen Detail listenstande empfindliche Schädigungen zugefügt werden. Die Angelegenheit wurde deshalb im Kleinhandelsausschuß der Handelskammer erörtert, wobei man zu folgendem Ergebnis kam: Wenn auch K 14 GO. vorschreibt, daß jeder, der den selbständigen Betrieb eines stehenden Geschäfts ansängt, ver pflichtet ist, davon der zuständigen Behörde Anzeige zu erstatten, so bestehen doch mit Rücksicht auf die Schwierigkeit der Kontrolle berechtigte Bedenken, ob dieser Bestimmung, die natürlich auch aus den gewerbsmäßigen heimlichen Warenhandel Anwendung findet, vor allem von diesem entsprochen wird. Deshalb erscheint der Erlaß weiterer Bestimmungen erforderlich, mit Hilfe deren es möglich werden wird, den heimlichen Warenhandel zu zwingen, mehr als bisher sich den Bestimmungen der Gewerbe ordnung unterzuordnen, und ihn in höherem Maße als bisher zur Zahlung der Gewerbesteuer heranzuziehen. Zunächst dürste sich eine Ergänzung des K 1 GO. durch folgenden Zusatz em pfehlen: ,Ein stehender Gewerbebetrieb wird auch darin er blickt, daß jemand neben seiner sonstigen Berufstätigkeit oder als Privatmann gegen Provision oder gegen ähnliche ihm oder einem Dritten zufließende Vorteile Waren bezieht und weiter verkauft oder vermittelt? — Weiter erscheint erforderlich, die alphabetisch geordneten Listen der angemeldeten Betriebe seitens der Behörden im Verwaltungswege öffentlich bekannt zu machen oder zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. — Schließlick: müßte A 15 a GO. durch folgenden Zusatz ergänzt werden: .Wer Waren vermittelt/ohne einen offenen Laden zu haben, muß an seiner Wohnung den Familiennamen mit mindestens einem aus geschriebenen Vornamen und eine Bezeichnung anbringen, aus der die Art des Gewerbebetriebs klar hervorgehll. — Die Handelskammer hat in ihrer Plenarsitzung vom 11. März be schlossen, den obigen Anträgen des Kleinhandelsausschusses zu zustimmen. Wir bitten deshalb, Schritte dahin zu unternehmen, daß die Gewerbeordnung in der angeregten Richtung abgeändert wird. — Gleichzeitig möchten wir nicht verfehlen, daraus hinzu weisen, daß wiederum im Kleinhandelsausschuß darüber Klage erhoben worden ist, daß von den staatlichen Behörden der ge heime Warenhandel durch Überlassung von Geschäftsräumen, Personal und aus sonstige Weise unterstützt wird. Wir haben den Mitgliedern des Kleinhandelsausschusses anheimgesiellt, uns Material zu übersenden, und werden, wenn das geschehen ist, aus die Angelegenheit zurückkommen.« Die «»«risse aus di« Lchiikerftlstun!, beschäftigten am 16. März eine von Justizrat I)r. Max Bernstein, Richard Deh- mel und Hofrat Or. Paul Schlenther in Berlin einberufene Ver-