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.15 213, 13. September 1904. Nichtamtlicher Teil. 7621 Nimmt man z. B. an, daß je ein Mitglied beider Gruppen dem Verbände mit 80 Jahren beigetreten ist, so ergibt sich nach vorstehender Ausführung für das Mitglied der 1. Gruppe ein Alter von SO Jahren und für das der 2. Gruppe ein solches von 60 Jahren, ehe sie die Höhe des auszuzahlenden Begräbnisgeldes erreichen. Dabei ist zu beachten, daß die Sterblichkeit vom 55. Jahre an, laut statistischen Tabellen, in erhöhtem Maße steigt. Noch bedeutender treten die Unterschiede hervor, wenn man den jährlichen Beitrag mit Zinseszins zur Berechnung bringt und mit den Leistungen unsers Verbandes vergleicht. Es ergibt sich folgendes: Die jährlichen Beiträge von 5 ^ mit nur 3 Prozent Zinseszins ergeben schon in 26,7 Jahren eine Summe von 200 Die Mitglieder von nach 1894 erhalten ein Begräbnisgeld von 150 das sind demnach 50 ^ weniger. Dagegen haben die Mitglieder von vor 1895 ihr Begräbnis geld von SSO ^ in dieser Zeit noch lange nicht erreicht, denn es fehlen ihnen noch ISO an dieser Summe. Man vergleiche hiermit das oben über die Beitragsjahre Gesagte, und ein weiterer Kommentar ist überflüssig. Ich sehe selbst ein, daß die 29. Hauptversammlung eine Änderung wie die vorstehend angeregte jetzt nicht mehr vornehmen kann, und mit einer Ablehnung der vor geschlagenen Satzung ist uns nicht gedient; denn ich bin der Meinung, daß auch eine nochmalige Umänderung viel Besseres nicht bieten könnte. Freilich, Verbesserungen und Abrundungen (und dazu rechne ich auch den oben be handelten Punkt) werden noch vorzunehmen sein. An diese Aufgabe können wir erst nach Annahme der Satzungen gehen. Die 29. Hauptversammlung kann aber — und das wird sie wahrscheinlich auch tun — in dieser Beziehung die Direktive geben. Leipzig. Br. Hüttenrauch. XVIII. Versammlung von Mitgliedern des Kreises Bayern. Der Kreis Bayern hielt am Freitag den 9. d. M unter dem Vorsitze des Herrn Liederwald eine Kreisversammlung ab, um die neuen Verbandssatzungen zu beraten. An den sehr eingehenden Bericht des Kreisvertreters und einen kurzen Bericht des Herrn Wieland-Donauwörth über eine am Mittwoch den 7. d. M. dort zu gleichem Zweck abgehaltene Ortsgruppenversammlung, schloß sich eine sehr lebhafte, aber durchaus sachliche Besprechung, die durch weg von regem Interesse, vielfach von guter Sachkenntnis zeigte. Namentlich fanden die Ausführungen des Herrn Nähr-München großen und berechtigten Beifall. Herr Liederwald unterzog auch an Hand der ver schiedenen im Börsenblatt erschienenen Artikel die gemachten Abänderungsvorschläge einer eingehenden Kritik und ließ zum Schluß dem Artikel des Herrn Schrey-Wien die not wendige Berichtigung zu teil werden. Unter den bis jetzt zu den neuen Verbandssatzungen gemachten Vorschlägen wurde der des Herrn Fey-Felber- Wien, »die Satzungen vorerst ruhig anzunehmen-, als derjenige bezeichnet, der dem Verband und seinen Mitgliedern am meisten nützen und die tatsächliche gegen wärtige Zwangslage am besten ersaßt haben dürfte. Nur einen Punkt scheint Herr Fey-Felder übersehen oder unterschätzt zu haben: den Ausschluß der ledigen Mitglieder. Alle übrigen, von verschiedenen Seiten beanstandeten Punkte können von einer spätern ordentlichen oder außerordentlichen Generalversammlung verbessert werden; die einmal ausge schlossenen Mitglieder aber später wieder in ihre frühem Rechte einzusetzen, dürfte unmöglich sein. Diese einzige Ungerechtigkeit des neuen Satzungsentwurfs zu beseitigen, sollten alle An strengungen gemacht werden, sowohl in Berücksichtigung der materiellen als auch der idealen Gesichtspunkte. Die Ver sammlung in Donauwörth sowohl, als auch Herr Nahr- München betrachteten dies als den springenden Punkt, und hier setzte deshalb auch die Besprechung am kräftigsten ein. Insbesondere nahmen sich Herr Liederwald und Herr Nähr der zu Maßregelnden energisch an, wobei allerdings Herr Liederwald die Schwierigkeiten der Durchführung gebührend beleuchtete. Während die Verbandssatzungen, die Satzungen der Kranken- und Begräbniskasse, Jnvalidenkasse und die übrigen Punkte der Witwen- und Waisenkasse ohne Anträge ange nommen wurden und nur einige später zu berücksichtigende -Resolutionen- zeitigten, verdichteten sich die Erörterungen beim Kapitel »Ausschluß der ledigen Mitglieder« zu einem Antrag der Kreisversammlung an die Generalversammlung, der einstimmig angenommen wurde. Hierzu gaben die Herrn Nähr-München und Wieland- Donauwörth einige Anleitungen und Aufschlüsse, wie die Durchführung des Antrags am ehesten bewerkstelligt werden könnte. Hoffentlich findet dieser Antrag die Genehmigung der Generalversammlung und der Aufsichtsbehörde. Was dem »Verband reisender Kaufleuts« möglich war, muß auch unserm Verband gelingen. Lebhafte Zustimmung fanden auch die Klagen des Herrn Bayerle-München über die große Interesselosigkeit vieler Verbandsmitglieder. Wenn diese bei so wichtigen, einschneidenden Fragen abseits bleibenden Kollegen sich nur ein klein wenig Mühe gegeben hätten, die neuen Satzungen zu würdigen, insbesondere die Vorteile der - Unterstützungs kasse» zu erfassen, so müßte ihnen doch das Ver ständnis gekommen sein, daß sowohl Vorstandschaft als Vertrauensmänner, besonders in den letzten beiden Jahren, eine riesige Arbeit geleistet haben, die alle Anerkennung und auch Dankbarkeit verdient. Daß unser Ver trauensmann Herr Liederwald sowohl in bezug auf Eifer als auch Sachkenntnis bei allen diesen Beratungen in hervor ragendem Maße beteiligt war, erfüllt uns mit berechtigtem Stolz, legt uns aber auch die Verpflichtung auf, durch rege Mitarbeit und fleißigeren Besuch der Kreisversammlungen zu zeigen, daß wir diese seine uneigennützige, erfolgreiche Tätigkeit zu schätzen wissen. Abgesehen von dem schwachen Besuch — es waren nur 31 Stimmen vertreten — zeigte die Kreisoersammlung ein erfreuliches Bild großer Liebe zur schönen Verbandssache, große Eintracht und Sachlichkeit. Wenn die neuen Ver hältnisse in den übrigen Kreisversammlungen im gleichen Geiste geprüft wurden, dann dürfen wir wohl für die be vorstehende Generalversammlung die beruhigende Versicherung hegen, daß deren Beschlüsse zum Wöhle des Verbandes aus- fallen werden. —td. Kleine Mitteilungen. Photographische Ausstellung in Leipzig 1904. — Der Sächsische und der Thüringische Photographenbund veranstalten Verfügung gestellt hat, eine unter dem Protektorat Sr. Majestät des Königs Georg von Sachsen stehende Photographische Aus stellung, die von ziemlich erheblichem Umfange sein wird. Die Gründe, die den Sächsischen und Thüringischen Photographenbund veranlaßt haben, einmal mit einer gemeinschaftlichen Ausstellung vor die Öffentlichkeit zu treten, sind verschiedener Art. Mit der Ausstellung wird einerseits der Zweck der Weiterbildung verfolgt; anderseits soll erzieherisch und aufklärend aus das Publikum gewirkt werden. Gerade letzteres scheint augenblicklich sehr nötig, ^ wo fast in jeder Stadt die sogenannte Warenhausphotographie 1003