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147. 2S. Juni ISS». Nichtamtlicher Teil. -Irsenblati < ». Dtschv. Vuchhantxl. 7735 wenn der Preis für das Heft über 10 bis zu 25 Ore beträgt. Der Rabatt in Punkt a, d, o, 6 gilt für Bücher in eigenem Verlag und im Hauptvertrieb (Kommission)*). Für Kommissions verlagswerke, die vor dem I. Juli 1909 herausgegeben sind, gilt indes für die laufende Auflage die frühere Bestimmung eines Mindestrabatts von 16V., Prozent; dasselbe gilt auch künftig noch für Spezialveröffentlichungen, die von wissenschaftlichen Gesellschaften oder öffentlichen Institutionen in Hauptkommission bei Mitgliedern oder Sortimentern des Vereins herausgegeben werden. Auf alle Bücher wird derselbe Rabatt für den Einband bewilligt wie auf das Werk selbst, jedoch darf der Einband des Freiexemplars be rechnet werden. — Wird Bar- oder Vierteljahrszahlung verlangt, 8 11 lautet fortan: »Norwegische, schwedische und dänische Bücher dürfen nicht unter dem vom Verleger fakturierten Ordinärpreis verkauft, Rabatt in irgendwelcher Form darf nicht bewilligt werden. Hier von sind indes folgende ausgenommen, denen als Höchstrabatt**) eingeräumt werden kann: rr) Bibliotheken 8^ Prozent.***) b) Landhändler und andere Handelsgeschäfte auf dem Lande, wo kein rabattberechtigter Buchhändleretabliertist, 10 Prozent; Lehrer auf dem Lande, wokein rabattberechtigter Buchhändler etabliert ist, auf zum Verkauf bezogene Bücher 10 Prozent; Schulleiterin Stadt und Land auf Bücher, die sie zur Gratis-Verteilung unter die Schüler einkaufen, 10 Prozent.fi) Auf Bücher, die von Mitgliedern der anerkannten nordischen Buchhändler- oder Verlegervereine verlegt sind und vom Verleger mit wenigstens 40 Prozent rabattiert werden, dürfen Verkäufer auf dem Lande bis zu 25 Prozent Wiederverkaufsrabatt bekommen. In Rundschreiben des Verlegers, worin solcher Wiederverkaufs rabatt angeboten wird, soll in augenfälliger Weise mitgeteilt werden, daß dieser bei allen Buchhändlern des Landes zu er halten ist. »Es ist nicht gestattet, Bücher ä cond. an andere Verkäufer an Orten, wo ein Mitglied oder ein rabattberechtigter Sortimenter etabliert ist, zu senden. (Ausgenommen Eisenbahnkioske, siehe unten). »Wenn ein Buch mindestens 1 Monat in fertiger Gestalt im Buchhandel gewesen ist, kann es L cond. an Inhaber von Eisen bahnkiosken geliefert werden zu denselben Bedingungen wie an Vereinsmitglieder, falls der betreffende Inhaber sich dem Verein gegenüber verpflichtet, den Verkaufspreis der Verleger inne zuhalten, die Bücher nur in den Eisenbahnkiosken feilzuhalten und sie nicht an andere Händler außerhalb des Vereins zu liefern. Dies gilt indes nicht für Schul- und Lehrbücher. »Wenn ein abgeschlossenes Buch wenigstens drei Jahre lang im Buchhandel gewesen ist, hat der Verleger das Recht, Partien von mindestens 250 Exemplaren mit Rabatt an Händler außerhalb des Vereins zu liefern. Nach Verlauf von einem Jahr dürfen Bücher in Partien von nicht unter 50 Exemplaren zu herab gesetztem Preise an wohltätige Gesellschaften zur Gratisverteilung oder an öffentliche Einrichtungen zur Förderung des Interesses *) Bei Lieferung von Verlagswerken anderer (in- und aus ländischer) sowie von antiquarischen Werken ist der Rabatt frei. **) Die Voraussetzung für Rabatt in diesen Fällen ist, daß Bezahlung binnen 3 Monaten erfolgt. ***) Unter »Bibliotheken« sind feste Büchereien zu verstehen, deren Bücher zum Ausleihen bestimmt sind. Lesevereine und ähnliche Vereinigungen zu gemeinsamem Büchereinkauf werden nicht dazu gerechnet und dürfen daher keinen Rabatt erhalten. Auch kann kein Rabatt gegeben werden an Volks- und Kinder büchereien, die ihre Bücher zu ermäßigtem Preise durch die »Ex pedition der Volksbüchereien« und den »Zentralvorstand der Kinder- und Jugendbibliotheken der norwegischen Volksschulen« bestellen. (Diese Bestimmung berührt nicht die Abgabe, die teils von den Verlegern, teils von den Sortimentern an die genannten Zentral-Expeditionen gezahlt wird.) 1°) Schul- und Lehrbücher dürfen nicht »roh« an Schulleiter oder an Händler außerhalb des norwegischen Buchhändlervereins geliefert werden; auch dürfen solche Bücher nicht in anderen Einbänden, als sie der Verleger liefert, verkauft werden. an Lektüre geliefert werden. Wird ein solcher Verkauf durch einen Sortimenter vermittelt, so wird der Rabatt nach Überein kommen bestimmt. Dies gilt nicht für Schul- und Lehrbücher. — »Es ist nicht gestattet, an andere Buchhändler in Dänemark zu liefern als an die, welche vom dänischen Buchhändlerverein angenommen oder rabattberechtigte Sortimenter des norwegischen Buchhündlervereins sind. »Restauflagen von Büchern, die nicht von neuem heraus gegeben werden sollen, darf der Verleger ohne Rücksicht auf vor stehende Bestimmungen verwerten. Bücher, deren Eigentumsrecht frei geworden ist, sind von diesen Satzungen ausgenommen, auch kann Dispensation davon in einzelnen Fällen vom Vorstand des Vereins erteilt werden.« — Diese Satzungsänderungen treten schon am 1. Juli d. I. in Kraft. Als Vorstandsmitglied wurde vom norwegischen Verleger- Verein W. Nygaard, vom Provinzbuchhändlerverein And. Brecke ernannt; der Vorsteher, Th. Lambrechts, und der 2. Vorsteher, Sig. Petersen, wurden wiedergewählt. (Nach »Norslr Lo^bancklvitickencks«.) *E. Nister, Kunst- und Berlagsanstalt in Nürnberg. (Vgl. Nr. 124 d. Bl.) — Die Kunst- und Verlagsanstalt E. Ni st er in Nürnberg zeigt das am 26. Mai d. I. erfolgte Ableben ihres Seniorchess, Herrn Kommerzienrats Ernst Nister an (vgl. Nr. 124 d. Bl.) und bringt weiter zur Kenntnis, daß das Geschäft von dem bisherigen Teilhaber Herrn Theodor Loefftz und dessen langjährigem Mitarbeiter Herrn Leopold Benda, den er als voll berechtigten Teilhaber ausgenommen hat, weitergeführt wird. Als weiterer offener Gesellschafter tritt Herr Carl Nister ein, jedoch ohne vorläufig das Recht der Zeichnung der Firma in Anspruch zu nehmen. Dem mehrjährigen Mitarbeiter Herrn Carl Keller wurde Einzelprokura erteilt. ' Erste internationale Jagdausstcllung Wien 1910. — Die großen organisatorischen Arbeiten für die Erste internationale Jagdausstellung Wien 1910 haben vorläufig mit der konstituieren den Versammlung ihren Abschluß gefunden, die der neugewählten Großen Kommission die Sorge für die weitere Entwicklung und Ausgestaltung des Werkes anvertraut hat. Die italienische Re gierung hat die an sie ergangene Einladung, sich an der Jagd ausstellung offiziell zu beteiligen, mit einer Note beantwortet, in der sie ihre offizielle Vertretung zusagt und entsprechende Be teiligung in sichere Aussicht stellt. In den letzten Tagen hat sich auch die Abteilung »Kunst gewerbe«, der ein eigener Pavillon eingeräumt werden wird, gebildet. Die Abteilung teilt sich in zehn Gruppen, an deren Spitze wieder Gruppenobmänner berufen wurden, denen die Ge winnung und Einteilung der Ausstellung obliegt. Diese Gruppen sind: Interieurs, Bronzen. Glaswaren, Keramik, Gold- und Silber waren, Juwelen, Lederwaren, Textilwaren, Papierwaren, Gra phisches und vervielfältigendes Kunstgewerbe, Dekora tion und Verschiedenes. Es liegt bereits eine große Anzahl von Beteiligungsanmeldungen in- und ausländischer Kunstgewerbe treibender vor. Alle Anmeldungen sind an das Generalkommissariat der Ersten internationalen Jagdausstellung Wien 1910, Wien III, Lothringer Straße 16, zu richten. Thcho Brahe-Nusstellung in Kopenhagen. — Die König liche Bibliothek in Kopenhagen eröffnete dieser Tage als neues Glied in ihrer Reihe wechselnder historischer Ausstellungen im Vestibül vor dem Lesesaal eine kleine aber interessante Sammlung von »Tychoniana«, die aus Bildern, Büchern und Autographen besteht. Man sieht Porträts von Tycho Brahe selbst in ver schiedenen Lebensaltern, seiner Schwester Sophie und der Jungfer Live Lauridsdatter, die ihm viele Jahre diente und 124 Jahre alt wurde, sowie von berühmten Zeitgenossen. Eine Anzahl Bilder von Hven, auch eine Landkarte darüber aus dem Jahre 1596 berichten von seinem Leben und Wirken auf der kleinen, heute schwedischen Insel. Anders Sörensen Vedel hat mit eigener Hand den hier gezeigten Entwurf zu dem Briefe geschrieben, in dem König Frederik II. »für immer« Hven an Tycho Brahe und seine Erben überträgt. Da ist eine kolorierte Abbildung des Globus von 4 in Durchmesser, worauf Tycho die Himmelskörper aufzeichnete; 1003*