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8936 Börsenblatt f. d. Lisch». Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 196, 24. August 1908. nach einige Lieder erklungen waren, alsbald an die Heimreise denken und nahmen mit dem frohen Bewußtsein, einige schöne Stunden verlebt zu haben, Abschied von dem herrlichen Triberg, wohl jeder mit dem Wunsche: auf baldiges Wiedersehn I Freiburg i. Br. N. L. Frühwacht. * 4. Deutsches Bachfest. — Uber das vierte deutsche Bachfest erhalten wir vom Vorstande der Neuen Bachgesellschaft die fol genden Mitteilungen: Das Fest findet in den Tagen vom 3.-5. Oktober d. I. in Chemnitz statt. Geplant sind folgende Veranstaltungen: Sonn abend, den 3. Oktober ein Kirchenkonzert in der St. Lukaskirche (Ausführung der »hohen Messe-, gesungen vom verstärkten Kirchen chor zu St. Lukas). Sonntag, den 4. Oktober mittags ein Kammer musikkonzert, in dem u. a. Joh. Seb. Bachs Hochzeitskantate »O holder Tag, erwünschte Zeit- zu Gehör kommt. Am Abend folgt ein zweites Kirchenkonzert in der St. Jakobikirche, das vom Chemnitzer Musikverein und dem Kirchenchore zu St. Jakobi gesungen wird; (Motetten, Chorkantatcn: -Mein Freund ist mein- und -Du Hirte Israel-, Solokantate: »Ich bin ein guter Hirt- und Orgelstücke.) Am Montag Vormittag wird eine Mitgliederversammlung ab gehalten und am Abend desselben Tages das Fest durch ein Orchesterkonzert abgeschlossen, in dem das -Brandenburgische Konzert Nr. 3-, ein Klavier- und Violinkonzert, sowie die Chor kantate -Nun ist daS Heil- zur Ausführung kommen werden. * Reue Bücher, Kataloge »e. für Buchhüudlerr IlnuMSLa Atzioimeo rxLonnro ^apsnxsnüi na stzxnsrn usiniv (Bücher-Chronik der Hauptverwaltung in Angelegenheiten der Presse). St. Petersburg, Kontor der Redaktion des »Regierungs boten- (IIpLNLioLi,cineani>iü Iliciiillna.). (Auch zu beziehen durch A. S. Suworin, die Gesellschaft M. O. Wolfs und die Gesell schaft N. P. Karbasnikow.) 1908, Nr. 30 (vom 2. August a. St.). Groß-8". 30 S. Erscheint wöchentlich einmal. Xarl Osorgs Loblagvort-LatsloA. Vsrrsiobuis äsr iw cksatsobsv Luoübanäsl srseüionsusn Lüvbor uuä I-nvcktzartsn. V. Lanä. 1903 — 1907. I-ioksruvg 38 u. 39. (I-iobtboilvorknürsa—NajsIIn.) 8". 8. 1169—1232. Aannovor 1908, Or. Llax läusolrs. Erscheint in ca. 70 Lieferungen L, 1 ^4, 30 H. lZiblioArapbis, 8. T. L. lT Monitors äslla 8ooiotä Tipo- xrakioo-Läitrico Ha^Ious-ls in Torino. Xnno II. H. VIII—IX (20/21). 8°. 8. 45-52. Sprechsaal. (Ohne Verantwortung der Redaktion: jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung deS Börsenblatts.) Zur Verkehrsordnung. Ist ein Verleger berechtigt, falls ein von ihm verlangtes Buch noch nicht erschienen ist, ohne Anfrage nach 4 Monaten noch gegen bar zu expedieren und Rücknahme gegen bar zu verweigern? Am 2. Dezember v. I. verlangten wir als empfohlene Be stellung von einer Münchener Firma 1 Kalender 1908; auf wieder holte Reklamation erhielten wir die Mitteilung, daß derselbe erst in einigen Monaten erscheinen werde. Der Besteller ver zichtete dann, da der Kalender als Weihnachtsgeschenk dienen sollte. Im April d. I. sandte der Verleger nun auf Grund der alten Bestellung den betreffenden Kalender gegen bar und ver weigerte rundweg Rücknahme gegen bar. Daß Rücknahme in Rechnung angeboten wurde, hat für uns keinen Wert, da es sehr fraglich ist, ob wir Gelegenheit haben würden, ein solches Gut haben zu verwenden. Für einen solchen Fall enthält die Verkehrsordnung keine aus drückliche Bestimmung; doch läßt sich vielleicht die Bestimmung Z 8 Abs. ä darauf anwenden, die lautet: -Hat der Verleger auf Grund von Bestellungen, die er irrtümlich für fest oder gegen bar erfolgt angesehen hat, fest oder gegen bar geliefert, so ist er verpflichtet, das Gelieferte innerhalb dreier Monate von der Lieferung ab zurückzu nehmen.- Es steht allerdings nicht darin, daß bar Geliefertes gegen bar zurückgenommen werden muß; doch dürfte dies wohl als selbstverständlich gelten. Der in Frage stehende Betrag ist ja un bedeutend; es handelt sich mehr um die prinzipielle Rechtsfrage, und deshalb wird um Aussprache gebeten. Eventuell könnten bei Neuberatung der Verkehrsordnung entsprechende Bestimmungen getroffen werden. Rudolstadt. Müllersche Buchhandlung. Christliche Vereinssortimente. - (Vgl. Nr. 157, 178, 186, 191 d. Bl.) Antwort auf den Artikel in Nr. 191 d. Bl. Herrn Eulitz will ich nur wenige Worte erwidern. Den betreffenden Herrn Berufsgenossen, der, der Not ge horchend, nicht dem eigenen Triebe, eine christliche Vsreinsbuch- handlung in Posen zu errichten im Begriff steht, wollte ich deshalb nicht angreifen; sondern es sollte in meinem Artikel ein Bild der buchhändlerischen Tätigkeit der Inneren Mission nebst deren Reklame und der Art ihrer Bekämpfung der Konkurrenz geschäfte gezeichnet werden. Der Herr Kollege gliedert seiner alten Handlung durchaus kein christliches Spezialgeschäft an; er errichtet eine Vereins buchhandlung im Aufträge der Inneren Mission, die ihn einfach nach Ablauf des Vertrages entlassen kann. Niemand wird cs einem Buchhändler zum Vorwurf machen, wenn er eine christliche oder eine andere Spezialbuchhandlung auf eigene Rechnung neu eröffnet oder seinem Geschäft anschließt. Hier aber sind die Waffen der Konkurrenz durch die Propaganda der Inneren Mission, die allein für ihre Vereinshandlung eintritt, unwiderstehlich. Durch die Ausführungen, nach welchen die Herren Pastoren aus dem Kundenkreis des Herrn Eulitz so wie so von Missions buchhandlungen, Sonntagsschulbuchhandlungen, das heißt also doch von christlichen Vereinshandlungen ihre Bücher beziehen, wird ja meine Behauptung bestätigt. Die Posener Herren haben aber, wie sie mir schrieben, durch ihre Mühe doch eine größere Kundschaft in diesen christlichen Kreisen erworben, die sie nicht verlieren wollen. Es wird wohl wenige Berufsgenossen geben, die sich nach dem Rat des Herrn Eulitz unter den Regenschirm eines christlichen oder eines andern Vereins begeben möchten, um dort eine A:t geschäftsführender Gehilfe (oowwis intsreess), dessen Stelle einfach gekündigt werden kann, zu werden. Wenn alle Berufsgruppen, alle Fach- und Beamtenkreise ihre Vereinsbuchhandlungen erst haben werden, wie es Herr Eulitz als unabwendbar voraussieht, so muß das selbständige Sortiment aus Mangel an Käufern doch unweigerlich aufhörenl — Herr Eulitz findet in dem ß 10 keine Achtungsverletzung, er wenigstens hätte denselben, so sagt er selbst, unterschrieben I Da ist der betreffende Herr Kollege, der das Vereinssortimer t errichten soll, doch ganz anderer Ansicht: Er schreibt mir, daß der Vertrag noch nicht unterfertigt sei, selbstverständlich (I) würde er den Z 10 auch nie (I) unterzeichnet haben. Damit bin ich wohl auf alle wesentlichen Punkte des Artikels eingegangen. Karl Cludius i. Fa. Cludius L Gaus. vr. Herbert Tscharner L Co., London. (Vgl. Nr. 173, 175, 177, 179, 180, 181, 185 d. Bl.) Aus London empfingen wir von den Herren P. Deawelli L Co , Detektiv-Bureau -Germania«, folgende Aufforderung zur Ver öffentlichung: (Red.) Alle Buchhändler und Lieferanten, welche von der Firma Tscharner L Co. oder 0r. Eckert geschädigt wurden (der Inhaber dieser erdichteten Firma ist Mr. H. Hartmann, London, früher: 17, Oranvills 8gna.ro ?V.O.), wollen sich an das Detektiv- Bureau -Germania-, London, 23, Napls 8trsst, wenden. Es handelt sich darum, diesem Treiben ein Ende zu machen; doch ist uns das unmöglich, solange wir nicht die Hilfe der ge schädigten Herren Buchhändler dabei haben. London. P. Deawelli L Co.