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^ 130, 8. Juni 1911. Amtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 6869 Ich bitte diejenigen Herren, die für den Antrag des Rcchnungsausschusses sind, sitzen bleiben zu wollen; diejenigen, die dagegen sind, aufzustehen. — Es sieht niemand auf, der Antrag ist von Ihnen genehmigt. Meine Herren, der Vorstand spricht Wohl im Namen der Versammlung, wenn er an dieser Stelle den Dank für die Arbeit, die der Rechnungsausschuß in so umfassender Weise geleistet hat, zum Ausdruck bringt. (Bravo!) Gleichzeitig aber nimmt er Gelegenheit, der aufopfernden Tätigkeit der Beamten, an ihrer Spitze des Syndikus, Herrn vr. Orth, zu gedenken und ihnen auch an dieser Stelle noch den ganz besonderen Dank des Börsenvereins zum Ausdruck zu bringen. (Bravo!) Wir können in der Tagesordnung fortfahren. 4. Antrag des Vorstandes: »Die Hauptversammlung wolle den der Nummer 35 des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel vom 1l. Februar 1911 beigelegten Entwurf abgeänderter Satzungen des Börsenvereins genehmigen.« Ich bitte Herrn vr. Ehlermann uns Bericht zu erstatten. Herr Or. Erich Ehlermanu-Dresden: Meine Herren, nachdem dieses — wie Sie gesehen haben — recht umfang reiche Werk der Satzungsänderung beendet und Ihnen zur Beschlußfassung unterbreitet worden ist, gestatten Sie mir zunächst eine kurze Übersicht über die Tätigkeit des Ausschusses. Unmittelbar nach der vorjährigen Hauptversammlung hat Ihr Vorstand die Wahlen vollzogen und die Mitglieder gebeten, tunlichst bald Vorschläge für die Satzungsänderung zu machen. Schon im Juni ging eine ausführliche und gründliche Bearbeitung von Herrn Albert Brockhaus ein, über die der Vorstand in seiner nächsten Sitzung Beschluß faßte. Er hat diese Vorschläge des Herrn Brockhaus sämtlichen Mitgliedern des Ausschusses übersandt, außerdem auch einigen um die Gestaltung der Satzungen vom Jahre 1887 besonders verdienten Personen, insbesondere Herrn Or. Eduard Brockhaus und dem leider inzwischen verstorbenen Herrn Geheimrat von Kröner. Endlich hat sich der Vorstand ein Gutachten des altbewährten Justitiars des Börsenvereins, Herrn Justizrat Frenkel, erbeten, das auch eingegangen ist. Bis zum Herbst v. I. haben nun die Ausschußmitglieder ihre Vorschläge ein- gesandt; diese wurden zusammengearbeitet und in einer Übersicht der Vorschläge den Ausschußmitgliedern wieder zugänglich gemacht. Ausführliche Vorschläge hatten noch die Herren Francke, Kröner, Meiner, Nägele, Prager, vr. Ruprecht aus- gearbeitct, ebenso der Verein der Deutschen Musikalienhändler. Im September faßte dann der Vorstand Beschluß über die wertere Behandlung und kam zu dem Ergebnis, daß angesichts der sehr großen Zahl der notwendig werdenden redaktionellen Veränderungen eine gesonderte Behandlung dieser erforderlich sei. Er berief deshalb einen Redaktionsausschuß, zu dem außer Ihrem Referenten die Herren Meiner, vr. Ruprecht und Seemann gehörten. Nachdem alles so vorbereitet war, wurde im Anfang November die erste Sitzung des Ausschusses abgehalten, die zwei Tage dauerte. Das sehr ausführliche steno graphische Protokoll ist erst am 7. Dezember eingegangen. Inzwischen wurde aber die Zeit benutzt, um innerhalb der Redaktionskommission eine schriftliche Abstimmung herbeizuführen. Anfang Dezember wurden die Beschlüsse der Ausschuß sitzung in die Satzungen eingearbeitet, und auf dieser Grundlage die erste Drucklegung der Änderungsvorschläge vollzogen. Anfang Januar hielt dann noch der Redaktionsausschuß eine Sitzung ab. Diese nunmehr gedruckten Vorschläge wurden den Ausschußmitgliedern zugesandt. Am 30. Januar fand in der zweiten Lesung die Beratung der neuen Vorschläge statt, die in sehr eingehender Weise geschah. Dann erfolgte Anfang Februar die Veröffentlichung der Vorschläge des Ausschusses gemeinsam mit dem Börsenvereinsvorstand. Im Anschluß daran wurden die Erläuterungen, die zu den Vorschlägen erforderlich waren, festgcstcllt, beim Ausschuß in Umlauf gesetzt und am 30. März im Börsenblatt veröffentlicht. Inzwischen war eine größere Anzahl von Abänderungsvorschlägen zu dem veröffentlichten Entwurf eingegangen; diese wurden abermals zusammengestellt, und den Ausschußmitgliedern zu schriftlicher Abstimmung mitgeteilt. Inzwischen wurde auch das Sachregister, das, wie wir hoffen, eine wesentliche Bereicherung der Satzungen bedeuten wird, in Angriff genommen; eine mühsame Arbeit, die sehr ausführlich geworden ist und deshalb noch nicht veröffentlicht werden konnte. Sie wird ungefähr einen Druckbogen umfassen und hoffentlich dazu beitragen, die oft in verschiedenen Para graphen verstreuten Bestimmungen über denselben Gegenstand auch demjenigen leichter zugänglich zu machen, der nicht in langjähriger Tätigkeit sich eine genaue Kenntnis der Satzungen erworben hat. In der Sitzung vom 29. März hat dann der Vorstand Beschluß darüber gefaßt, welche von den eingegangenen Vorschlägen er zu den seinigen machen wollte. Diese Beschlüsse wurden den Ausschußmitgliedern zur Rückäußerung mit geteilt. Auf dieser Grundlage sind diejenigen Zusätze oder Abänderungen nochmals gedruckt worden, die in Ihrer aller Händen sind. Sie sehen aus diesen Darlegungen, daß die Arbeit des Ausschusses eine recht mühsame und zeitraubende gewesen ist, und ich bin überzeugt in Ihrem Sinne zu sprechen, wenn ich allen Mitarbeitern, namentlich den bereits genannten Herren, die sich so eingehend mit den Satzungen beschäftigt haben, heute den wärmsten Dank des Vorstandes und des Börsen vereins ausspreche. Auf die Abänderungsvorschläge selbst brauche ich nicht näher einzugehen; die Erläuterungen dazu sind Ihnen allen zur Hand; dort ist alles gesagt, was der Ausschuß zu sagen hätte. Ich möchte nur in die Erinnerung zurückrufen, daß der Ausschuß eine dreifache Aufgabe übernommen hatte, nämlich erstens die Feststellung, daß keine Lieferungspflicht besteht; zweitens dem Verein der Deutschen Musikalienhändler diejenige Stellung im Börsenverein zu geben, die der Bedeutung dieses Vereins entspricht; drittens diejenigen Richtigstellungen vorzunehmen, die im Laufe der Zeit sich als erforderlich heraus- gestcllt haben. Was die Liefcrnngspslicht anlangt, so möchte ich mit aller Bestimmtheit erklären, daß es unter allen Umständen sich nicht handeln kann um eine Abschaffung der Lieferungspflicht, denn diese hat niemals bestanden. Der tatsächliche Brauch im Buchhandel ist der, daß Freiheit bestand auf beiden Seiten, sowohl für den Verlag wie für das Sortiment, mit wem man Geschäfte machen wollte, mit wem man eine bestehende Geschäftsverbindung fortsetzen oder wieder aufhcben wollte. Wenn auch zugegeben werden soll, daß unter Umständen diese Lieferungsfreiheit gemißbraucht, vielleicht in einer für den Betroffenen verletzenden Weise gemißbraucht worden, so ist es doch niemand eingefallen, aus diesem Mißbrauch das Bestehen Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. 892