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Großenhainer Anterh altungs- und AnMMM. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. X. LL4 Sonnabend, den 2t. Dctober Im Laufe des vergangenen Monats sind aus einem Gebäude zu Naundorf bei Großenhain des Nachts mittelst Einsteigens auf einer Leiter und Erbrechen eines Fensters ein brauner Ueberzieher mit schwarzem Sammetkragen, ein blauer Ueberzieher mit schwarzem Unterfutter, ein Paar schwarzlackirte Frauenpantoffeln, circa 20 Ellen feine, weiße Leinewand, ein Terzerol und ein Paar Morgenschuhe von braunem Stoffe spurlos entwendet worden, was hiermit zur Ermittelung des unbekannten Thaters bekannt gemacht wird. Großenhain, am 17. October 1871. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. v. L. In einem der Haidehäuser bei Lichtensee sind im Laufe des vorigen Monats nach Erbrechen zweier Thürschlösser die 8ub V verzeichneten Gegenstände spurlos entwendet worden, was an- durch zur Ermittlung des unbekannten Thäters bekannt gemacht wird. Großenhain, den 14. October 1871. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. v. L. Ein braunes Tibetkleid mit schwarzen Zacken, ein schwarzes Tibetkleid, 20 Ellen feine weiße Leinwand, 12 Ellen roth- und weißkarrirtes Bettinlet, ein defectes leinenes Betttuch, ein Meter- maas mit Blecheinfassung, ein Notizbuch, eine Kleiderbürste von gelblackirtem Holz mit schwarzen Streifen und drei Thaler baares Geld. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 28. November s. e. das Friedrich August Matthesen zugehörige Hausgrundstück Nr. 8e. des Brandkatasters, Folium 27 des Grund- und Hypothekenbuchs für Altleis, welches Grundstück am 12. dieses Monats ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 425 Thaler —- —- gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und im Gasthause zu Altleis aushängenden Anschlag hierdurch be kannt gemacht wird. Großenhain, am 14. September 1871. Königlich Sächsisches Gerichtsamt. Pechmann. Pl. Verbotserneuerung. Das bestehende Verbot des Begehens der Trottoirs mit Trag körben, des Waffertragens, des Transportes größerer oder umfang ¬ reicher Gegenstände, sowie des Fahrens mit Kinderwagen, Schiebe böcken oder Karren auf denselben wird hiermit, da gegen dasselbe in der letzteren Zeit mehrfach verstoßen worden, mit dem Be merken erneuert, daß Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot in 8 366, 10 des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafen bis zu zwanzig Thalern oder mit Hast bis zu vierzehn Tagen bedroht sind. Großenhain, den 20. October 1871. Die Stadtpolizeibehörde. Kunze. Bekanntmachung. Die Gewerbe - und Personalsteuern auf den zweiten Termin 1871 sind den 15. dieses Monats gefällig und mit einem halben Jahresbetrage der ordentlichen Steuer bis längstens zum 11. November 1871 an Stadthauptcassenexpeditionsstelle zu bezahlen. Ferner ist zu Deckung des Aufwandes bei der Handels- und Gewerbekammer zu Dresden Hoher Verordnung zufolge Von jedem Thaler der Gewerbesteuer, soweit letztere wenigstens einen vollen Thaler beträgt, ein Zuschlag von Zwei Neugroschen zu erheben und zugleich mit dem am 15. dieses Monats fälligen Termine der Gewerbe- und Personalsteuer abzuentrichten. Großenhain, am 10. October 1871. Der Stadtrath. Kunze. Bekanntmachung. Vom Gesetzblatt für das Deutsche Reich ist das 40. Stück erschienen. Dasselbe enthält: Nr. 708. Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstages. Vom 5. October 1871. Ein Exemplar liegt zu Jedermanns Einsicht in der Rathsexpedition aus. Großenhain, am 18. October 1871. Der Rath daselbst. Bekanntmachung. Das zum Nachlasse Johann Carl Gottfried Först er's gehörige, in Lötzschen unter Cat.-Nr. 10 gelegene, ein Areal von 55 Ackern 171 Ö Ruthen enthaltende, mit 324,o? Steuereinheiten belegte Bauergut soll auf mindestens 12 Jahre verpachtet werden, was hierdurch mit der an Pachtlustige gerichteten Aufforderung be kannt gemacht wird, mit dem Tischlermeister Friedrich Wilhelm Lange zu Freitelsdorf, dem Vormunde des minorennen Förster, wegen Vereinbarung der Verpachtungsbedingungen in Verhand lung zu treten, für welche jedoch die obervormundschaftliche Ge nehmigung des unterzeichneten Gerichtsamts Vorbehalten bleibt. Radeburg, den 11. October 1871. Das Königliche Gerichtsamt. Schröder. Zenker. Tagesnachrichten. Großenhain. Vor einigen Wochen ritt ein Offizier der hiesigen Garnison, von einem abgestatteten Besuch kommend, in den späten Abendstunden seinem hier befindlichen Quartiere zu. In der Nähe des Dorfes Pristewitz kamen einige rohe Menschen und scheuten das Pferd, welches dadurch von der Straße abkam und in eine Sandgrube stürzte. Dieser Sturz war aber auch für den Reiter unglücklich; dieser kam unter das Pferd zu liegen, erhielt erhebliche Contusionen und war momentan besinnungslos.