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7408 Börsenblatt f. b Tisch» Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 141, 22. Juni 1910, Nichtamtlicher Teil. Das österreichische Handlungsgehilfengesetz*) und die Bemängelung meiner Darstellung durch Herrn R. L. Prager im Börsenblatt Nr. 138. (Vgl. auch Rr. I2S d. Bl.) Herr Prager findet, daß meine Erläuterung des H 8, in der ich behauptete, »daß dieser Gehaltsanspruch (nämlich im Krankheits fälle) dem Handlungsgehilfen für volle sechs Wochen zustehe, wenn die Verhinderung des Gehilfen eintritt, ehe eine Kündigung erfolgt ist-, eine unrichtige fei. Diesbezüglich befindet sich jedoch Herr Prager in einem Irrtum. Bei diesem 8 8 hatte ich nichts auf- zufafsen oder auszulegen, sondern das Gesetz selber gibt seine Auslegung im Z 9, den ich der Einfachheit halber hier im Wortlaute folgen lasse und aus dem die Richtigkeit meines Standpunkts klar hervorgeht: 8 s. Wegen einer durch diese Gründe (Z 8) verursachten Dienstverhinderung, die den Zeitraum nicht übersteigt, für den der Anspruch auf Fortbezug des Entgelts besteht, darf der Dienstnehmer nicht entlassen werden. Wird während der Verhinderung gekündigt, so bleiben seine An sprüche während der im Z 8 bestimmten Zeiträume be bestehen, wenngleich das Dienstverhältnis früher endigt. Dagegen erlöschen die Ansprüche mit der Beendigung des Dienstverhältnisses, wenn dieses infolge Ablaufes der Zeit, für die es eingegangen wurde, oder infolge einer früheren Kündigung aufgelöst wird. Das gleiche gilt, wenn der Dienstnehmer aus einem andern Grunde als wegen der durch Erkrankung, Unglücksfall oder durch Er füllung der Militärdienstpflicht verursachten Dienst verhinderung entlassen wird. Das von mir angesührte Beispiel, dessen Stichhaltigkeit Herr Prager bezweifelt: Vereinbart ist einmonatliche Kündigung: Der Dienstnehmer erkrankt am 30. Jänner; gekündigt wird am 1. Februar; das Dienstverhältnis erlischt zwar am 28. Februar, dagegen bleibt die Gehaltzahlungspflicht bis zum Ablauf von sechs Wochen nach dem 30. Jänner bestehen, entnahm ich wörtlich dem Motivenbericht der Regierung, und es ist ebenso wörtlich von vr. Anto Ritter v. Randa in die von ihm kürzlich erschienene Broschüre »Das Gesetz vom 16. Januar 1910, ausgenommen worden. Herr Prager findet, daß es eine »Anomalie» ist, daß die Gehaltszahlung auch dann zu leisten ist, wenn das Dienst verhältnis bereits erloschen ist. Ich kann diese Ansicht nicht teilen, da das Gesetz offenbar beabsichtigt, den Dienstgeber zu verhindern, durch eine Kündigung die ihm gegenüber dem erkrankten Handlungsgehilfen auferlegten Pflichten zu restringieren. Das Gesetz ist eben ein »Schutzgesetz-. Wien, 20. Juni 1910. Friedrich Schiller. ») Von der von mir zusammengestellten und bearbeiteten »Populären Handausgabe für Dienstgeber und Dienst nehmer« (Verlag von Moritz Perles (Wien), Preis so ist kürzlich die zweite Auslage <4. bis s. Tausend) erschienen. Das Buchgewerbe auf der Brüsseler Weltausstellung. Von Jos. Thron. (Fortsetzung zu Nr. «8, uo d. Bl.) Der 3. Raum (Druckfarben- und Messingschriftjabritation) bringt uns die Auslagen der Farbenfabriken E. T. Gleits- mann in Dresden (Wien, Budapest, Turin, Trelleborg): zwei Schränke mit Farbenpokalen, an der Wand Fllustrationsproben und eine Farbenskala; Max Mühsam undvr. Lövinsohn L Co. in Berlin, ebenfalls mit Farben- und Jllustrationsproben. An der Wand rechts vom Eingang befinden sich Glaskästen und Messinglettern und Relief- bzw. Prägeklischees aus den Schrift gießereien von Maas L Jungvogel (Crefeld), Dorne- mann L Co. (Magdeburg), besonders aber die vorzüglichen Fabrikate der Firma Max Orlin in Leipzig. In zwei Wand schränken hat die Firma Wilh. Böttcher (W. Böt cher L R. Renner) in Solnhofen und Nürnberg ihre Steindruckwalzen in Größen von 25—150 om, Walzenmasseprodukte und Litho graphiesteine ausgestellt; von letzteren befindet sich außerdem in der Mitte des Saales ein imponierender Ausbau der »Kollektivausstellung der Solnhofener Lithographiestein bruchbesitzer«. Man muß natürlich Fachmann sein, um diese Auslagen nach ihrem Werte zu würdigen, hier seien sie nur der Vollständigkeit halber mit erwähnt; dieselbe Bemerkung gilt für die im nächsten Saale (2. Raum: »Geschäftsbücher«) ausgestellten Erzeugnisse der Firma Gebrüder Leichtlin in Karlsruhe, Fabrik für chemisch präparierte Papiere (mit ungefähr 100 Rollen »Paus- Pergament usw.o), und Louis Stassel, Papierfabrik in Witzen- hausen; die Spezialitäten der letzteren Firma, die das Papier zum Ausstellungskatalog geliefert hat, sind bessere Schreib- und Druck papiersorten, Zeichenpapiere, Leinenpapiere. An der Wand sehen wir Gläser mit den hierzu verwandten Rohmaterialien. In diesem Raum befindet sich außerdem an zwei Seiten die statt liche Ausstellung der weltbekannten Geschästsbüchersabrik Edler >ü: Krische in Hannover: an der Wand Truckproben von For mularen, Wertpapieren, Prospekten und einige effektvolle, weder überladene, noch allzu moderne Plakate, auf den Tischen ver schiedene Arten von farbig und künstlerisch sehr guten Packungen, Geschäftsbücher in Leinen und Leder, in der Ecke eine stattliche Pyramide von Hauptbüchern, deren zuunterst liegende enornie Dimensionen aufweisen. Ferner die Geschästsbüchersabrik Fritz Eilers jun. in Bielefeld mit Wandkalendern zum Bureau gebrauch, Notizbüchern und Geschäftskalendern in Lederein bänden; die Firma Busch-Du Fallois Söhne in Krefeld mit Bllchervorsatzpapieren, deren Zeichnung und Farbe sich in vornehmer Reserve halten; die Firma Arno Scheune rt in Leipzig mit Etiketten in Reliefdruck, und schließlich zwei sinnige Bilder aus der von der Kgl. Akademie sür graphische Künste und Buchgewerbe in Leipzig herausge gebenen, bei Rudolf Schick L Co. in Leipzig verlegten Sammlung künstlerischer Wandsprüche und Haussegen (Hoch zeitsspruch im Biedermeierstil »Gott gebe unserer Liebe Kleid den Sonnenglanz der Rosenzeit« und »Morgenstund hat Gold im Mund«). Vier andere Bilder aus derselben verdienstlichen Sammlung — ist sie doch in der Absicht geschaffen worden, die zurzeit noch vorherrschenden typographischen und künstlerisch absolut wertlosen Haussegen zu verdrängen, — befinden sich am Eingang des später zu erwähnenden Buchbindersaales. Wir gelangen nunmehr wieder in den von der Reichsdruckerei eingenommenen Mittelraum, den wir durchschreiten müssen, um unsere Wanderung durch die aus der anderen Seite gelegenen Räume für die Ausstellungen der Buchkünstler, Photographen und