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Erscheint außer Sonntags täglich. — Bis früh 9 Uhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer ur Aufnahme. Börsenblatt für den Beiträge für das Börsenblatt sind an die Redaction — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des BörsenvercinS der Deutschen Buchhändler. 50. Leipzig, Dienstag den 2. März. 1880. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom heutigen Tage (abgedruckt in Nr. 46 d. Bl.) bringen wir in der Anlage sub G die in der Orthographie-Angelegenheit an die Königlich Preußischen und Bayerischen Unterrichts ministerien gerichteten Schreiben hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Berlin, Weimar und Leipzig, den 21. Februar 1880. Der Vorstand -es Lörsermereins -er Deutschen Duchhitndler. Wilhelm Hertz. Hermann Böhlau. Hermann Haessel. T Aus der Anlage*) wolle ein hohes Ministerium hochgeneigtest ersehen, in welcher Weise der Unterzeichnete versucht hat, dahin zu wirken, daß den von Hochdemselben in Uebereinstimmung mit dem Königlich Bayerischen (Preußischen) Unterrichtsministerium ge troffenen Verfügungen zur Herstellung einer einheitlichen Recht schreibung für die Schulen beider Staaten auch für die Schulen der übrigen deutschen Staaten Geltung verschafft werden möchte. Der Hinblick auf die schweren Nachtheile und Verluste, welche eine Auflösung des bisher gemeinschaftlichen orthographischen Ge biets für den deutschen Buchhandel nothwendig herbeiführen müßte, hat dem Unterzeichneten, dem die Vertretung und Förderung aller gemeinsamen Interessen des Buchhandels obliegt, zu diesem Versuche Veranlassung gegeben. Wir geben uns der Hoffnung hin, daß der selbe nicht ohne Erfolg bleiben werde. Große Nachtheile werden auch im günstigsten Falle dem Buch handel durch diese in seine Verhältnisse tief eingreifende Reform nicht zu ersparen sein; sie werden sich ihm um so fühlbarer Machen, als das Vorgehen der beiden hohen Ministerien denselben unvorbereitet traf und durch die Reichsgesetzgebung, wie durch die particulare Volksschulgesetzgebung in den letzten Jahren ein großer Theil der Lehrmittel in schneller Folge wiederholte Aenderungen erfahren hat, welche fast in jedem einzelnen Falle für den Buchhandel mit zum Theil namhaftem Verlust verbunden waren. In den in Rede stehenden Verfügungen der Herren Unter richtsminister der Königreiche Preußen und Bayern ist es nament lich die Bestimmung, daß alle zur Einführung im Schulunterricht zu beantragenden deutschen Lesebücher, einschließlich der neuen Auslagen der bereits im Gebrauche befindlichen, fortan die vor geschriebene Orthographie einzuhalten haben, und daß nicht bloß diese, sondern auch die im Unterrichtsgebrauche befindlichen biblischen Geschichtsbücher, Leitfäden, Spruchbücher, Liederhefte und sonstigen Lernbücher nur in diesem Falle weiter benutzt werden dürfen, wobei die Ausdehnung dieser Verfügung auf die in den höheren Schulen, *) Börsenblatt 1880. Nr. 46. Siebenundvierzigster Jahrgang. namentlich in den Clasien Sexta, Quinta und Quarta gebrauchten Bücher nicht ausgeschlossen zu sein scheint. Es bedarf, um die Tragweite dieser Verfügungen für den Buchhandel anzudeuten, nur des Hinweises auf die Thatsache, daß die oft lange vorbereiteten neuen Unternehmungen desselben im Gebiete der Unterrichtsliteratur in der Regel im ersten Quartale des Jahres oder kurz vor seinem Anfang erscheinen, um bei dem Beginn des neuen Schuljahres ihre Einführung in die Schulen zu ermöglichen, und daß einer Anzahl solcher neuen Unternehmungen schon vor ihrem Erscheinen die sichere Aussicht auf Einführung er öffnet war, ja, daß oft nur auf Grund der letzteren sie ins Leben ge rufen wurden. Diese, zur Erzielung eines billigen Preises ent weder stereotypirten oder in großen Auflagen gedruckten Bücher sind nun schon bei ihrem Erscheinen Maculatur. In derselben Lage befinden sich die Verleger gegenüber den neuen Auflagen bereits eingeführter Schulbücher. Diese letzteren sind seit Monaten bereits im Druck und erscheinen in der Regel einige Wochen vor Ostern. Es ist ein eingeführter Gebrauch, daß der Verleger von Schulbüchern seine Vorräthe für den Beginn des neuen Schuljahres vervollständigt, um die zu dieser Zeit ein tretende Nachfrage befriedigen zu können. Der Umsatz zu Ostern repräsentirt den bei weitem größten Theil des Jahresumsatzes und bildet deshalb für den Schulbücherverlag den Schwerpunkt. Da nur ein verschwindend kleiner Bruchtheil von Verlegern im Stande gewesen sein wird, die erst Anfang dieses Monats zur öffentlichen Kenntniß gekommenen Verfügungen der hohen Ministerien schon bei den jetzigen neuen Auflagen zu berücksichtigen, so würde auch diese Kategorie von Schulbüchern schon bei oder vor ihrem Er scheinen werthlos sein. Da wir nicht hoffen dürfen, daß das erlassene Verbot hin sichtlich der Einführung neuer, in der bisherigen Orthographie ge druckten Schulbücher zu Gunsten derselben modificirt werde, so be schränken wir uns auf die ganz ergebenste Bitte: Hohes Ministerium wolle den bis Ostern d. I. erscheinenden neuen Auflagen bereits eingeführter Schulbücher, ohne Unter schied der Schulen, den Fortgebrauch bis zum Erscheinen neuer 121