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4098 Nichtamtlicher Teil. 178, 4. August 1890. Versammlungen finden stets nachmittags statt. Zur Ergänzung früherer Mitteilungen sei aus dem Programm noch folgendes erwähnt: Mittwoch den 6. August, abends 8 Uhr Bewillkommnung der fremden Teilnehmer in den Räumen des 6orele Xrtistigus. — Donnerstag, den 7. August, morgens 9 Uhr Versammlung im großen Saale des Oeroie Xrtistigue. Offizieller Empfang durch den Organisations-Ausschuß. Ein richtung der Burcaux. Aushändigung der Karten an die Mitglieder. — Sonnabend den 9. August, nachmittags 5 Uhr. Empfang der Teilnehmer des Buchwescntages im Rathause durch die Stadtbehördc; um 6 Uhr Subskriptions-Bankett im großen Saale des Oerels Xrtistigus. — Das Programm der Feste, zu welchen die Teilnehmer cingcladen sind, sowie ein Verzeichnis der Museen, Kirchen, Sehenswürdigkeiten und Gesell schaften, zu denen freier Eintritt gestattet ist, werden in der Versammlung am Donnerstag verteilt werden. Für Stenographen und Uebcrsctzer ist bestens gesorgt Der Bericht der Verhandlungen wird zum Preise von lO Franken veröffentlicht. Sämtliche belgische Eisenbahnen (mit Ausnahme der Ornnck Oentisl Ueldes, die niederländische Staatsbahn und die französische Nordbahn haben den Teilnehmern des Buchwesentages vom 6.—10. August gegen Vor zeigung ihrer Legitimationskarte, welche vom Generalsekretär Herrn Max Nooses, Konservator des Museum Plantin-Moretus in Antwerpen zu beziehen ist, eine Ermäßigung von 50°/» vom gewöhnlichen Tarif bewilligt. Gleichzeitig wurde die zweite Liste der angcmcldeten Teilnehmer versandt, welche 44, zum großen Teil im Buchgewerbe rühmlichst bekannte Namen aufweist. Arzneibuch für das deutsche Reich. — Leider verspätet, um »och im Sprechsaal der Sonnabends-Nummer Aufnahme zu finden, ging uns folgende Erklärung zu, der wir bei dem Interesse, welches die An gelegenheit allgemein mit Recht findet, hier Raum geben: Ein für alle Male sei uns gestattet, in betreff -Arzneibuch» zu bemerken: Zunächst geht das Buch nicht mehr von einer Preußischen, sonder» von der Rcichsbchörde aus. Ferner sind bisher amtliche Werke stets in Submission vergeben worden und hierbei finden oft Prcisabgaben und Anerbietungen statt, die nicht mehr den bisherigen geschäftlichen Prinzipien von »leben und leben lassen» entsprechen. Somit ist für Prcisdrückungcn die Schuld zunächst bei den Unternehmern selbst zu suchen: niemand läßt sich aber leicht ein altes Perlagswerk entreißen. Ferner hat eine Behörde unbedingt die Berechtigung, ihre amt lichen Werke sich und ihren Beamten so wohlfeil als möglich zu beschaffen, was auch stets geschieht und sveshalb der Hanptbedarf ge wöhnlich schon gedeckt ist, wenn das Werk in den Buchhandel kommt. Aber auch in diesem Falle behalten sich die Behörden noch Preis stellungen für Nachbedars der Interessenten vor. Solchen Be stimmungen hat sich jeder Unternehmer zu fügen, will er überhaupt mit konkurrieren. Mithin sind amtliche Werke eben nur ganz bedingungsweise für den Buchhandel bestimmt, wofür zahlreiche Beispiele vorlicgen. Von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet, wird man weder der Behörde, den Interessenten noch dem Verleger schuld an Verhältnissen geben können, die zu ändern wir, trotz aller Bemühungen, außer stände waren. Die sehr wenigen uns direkt zugehendcn Bestellungen expedieren wir, wie üblich, unfrankiert zum Ladenpreis. Berlin, 1. August 1890. N. v. Decker's Verlag G. Schenck Gerichts-Entscheidung. — Am Münchener Landgericht, Abteilung für Strassachen, kam folgender Fall wegen Nachdruckes von Tabellen kürzlich zur Verhandlung. Der Bedienstete eines Holzgeschästes hatte, unter dem Pseudonym »Rosenberg», eine Tabelle von Holzbercchnungen im Druck erscheinen lassen. Dieselbe war aber zum großen Teile ein Plagiat der Tabellen von H. Th. Müller in Thalkirchen. Die Beweis führung des unberechtigten Nachdrucks, der ganz getreu vorgcnommcn ist, war einfach; ebenso die des Umstandes, daß sich der Angeklagte in ent schuldbarem Irrtum über die Berechtigung nicht befunden haben kann, weil er seinen Abklatsch mit dem Vermerk »Nachdruck verboten» versehen ließ. Nun machte aber der Angeklagte zu seiner Verteidigung gellend, daß die Berechnungen, von denen er 3000 rachgcdruckt, ein geistiges Eigentum nicht bildeten, weil die Herstellung derselben eine mechanische Arbeit sei. Der Gerichtshof jedoch schloß sich der Ansicht des Staats anwaltes und des Sachverständigen an, welche aussprachen: Berechnungen !wc die vorliegenden, die zum Teil mit Logarithmen gemacht worden, find das Produkt einer geistigen Arbeit, die gesetzlichen Schutz als solche erheischt, und verurteilte den Beklagten zu 100 ^ oder zehntägiger Hast Strafe; ferner zu 100 ^ Buße und Ersetzung der Kosten an die kläge- rische Buchhandlung, laut deren Antrag. Dieselbe hatte eine Buße nur deshalb beantragt, weil der Beklagte trotz früherer Konfiskation tags vor der Verhandlung noch Exemplare verkaufen ließ. Der Staatsanwalt ghtle 300 ^4! Strafe beantragt, und es heißt in der Begründung des Urteils, daß die Strafe nicht höher bemessen sei, weil die Klägerin ein höhere Bußeforderung nicht stellte. (M. Allg. Z.> Beschlagnahme — Laut Beschluß des Kgl. Amtsgerichts VI in Frankfurt a. M. wurde auf Grund des tz 131 des R -Str.-G -B und ß 20 des Preßgcsetzes die Broschüre: Froebau, F. G., Jmpfpoesie beim Kommissionsvcrleger, Herrn Adolf Detloff in Frankfurt a. M., be schlagnahmt. Neue Bücher, Zeitschriften, Gclegenheitsschriften, Kata loge re. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. Verzeichnis; der neu erschienenen und neu aufgelegten Bücher, Landkarten re. 1890. 1. Mit Angabe der Seitenzahl, der Ver leger, der Preise, literarischen Nachweisungen und einem Stichwort- Register. Hcrausgegebcn und verlegt von der I. C. Hinrichs'scheu Buchhandlung in Leipzig. 184. Fortsetzung. 8». X6V, 620 S. Leipzig 1890. Der neueste Band des Hinrichs'schcn Halbjahrsverzeichnisses, der die Erscheinungen des 1. Halbjahres von 1890 umfaßt, liegt unter dem obigen Titel seit wenigen Tagen vor. Daß die Litteratur des betreffenden Zeitabschnitts gegen den gleichen des Vorjahres sich abermals vermehrt hat, beweist die Vergrößerung des eigent lichen Katalogcs um scchsunddreißig Seiten. Dagegen hat der Ersatz der gewohnten wissenschaftlichen Uebersicht, welche im ersten Halbjahr 1889 127 Seiten beanspruchte, durch ein Stichwort Register die Ersparung von 32 Seiten zur Folge gehabt, was wahrscheinlich der als Neuerung angewendcten Antiguaschrift zu zuschreiben ist. Die Herausgeberin hat im Vorwort die Einführung des Stich wort-Registers an Stelle der systematischen Uebersicht ausführlich begründet. Da wir dieses Vorwort in No. 172 d. Bl. vom 28. v. M. im Wortlaute abgedruckt haben, so wollen wir hiermit auf jene» Abdruck verweisen. Die wissenschaftliche Uebersicht ist bereits im Hinrichs'schen Vierteljahrskatalog gegeben und daher dürste sie in den Halbjahrsverzcichnissen entbehrlich und somit die Ab wechselung, welche die neue Einrichtung bietet, willkommen sein, zumal sie das Nachschlagen und Ausfindcn eines Titels ganz er heblich erleichtert. Zweckmäßiger, wenn aurb nur zum Ucbcrgange, wäre cs vielleicht gewesen, zunächst noch gewohnte Uebersicht beizubehalten und beide Systeme nebeneinander zu geben. Freilich würde das eine Verteuerung unvermeidlich gemacht haben; doch am Handwerkszeuge darf und wird niemand sparen wollen, lürport-ckournal. Hr. 37. (Vol. IV. 1.) KI.-4". 8. I—24. I-oipriA, 6. Rsäelsr. Inbalt: diene Krselwinungen. Verreiobniss von Ribliotlieksn (Kurt- sotrunßj. Urlieber- unck VerlaSsreclite: VI. Krankreieb (Kort- sstLUnx). Lntentlists. Rirmenverreiolmiss. diene Rirrnsn. Klei nere dlitblieilnngen I-n^ae L Oo.'s dluntblz' Inst 1890. dir. V. Inlz-. 8". 8. 65 — 80. I-oockon, 46, Orsat Russell 8trset, IV 6., I-nsao L 6o Psau, Karl Fr., Biographisches Lexikon des deutschen Buchhandels der Gegenwart. Unter Berücksichtigung der hervorragendsten Ver treter des Buchgewerbes der alten Zeit und des Auslandes. Komplett. Mit einem Lichtdrnckdild (Deutsches Buchhändlcrhauss und 25 Porträts. Nach Originalg»eilen bcarb 8". (II u 464 S.> Leipzig 1890, Friedrich Pfau. Brosch. 5 25 ^ bar; eleg. geb. in Hlbfrz 6 ^ 50 bar. Buchhändlcr-Portraits in Lichtdruck ausgesührt. 4». Leipzig 1890, Friedrich Pfau. Lsg. 4—8. ä l -4l. Inhalt: Bernhard Friedrich Voigt. — Friedrich Schulthcß scn. — Eugen Marx. — Carl von Hallbcrgcr. — Paul Paretz. — Gustav Faber. — Adolf W. Künast. — Carl Günther. — August Klasing scn. — Adolf Kröncr. Vom Poslwcsen. — Portotarif für Drucksache». Die Verfügung des Neichspostamts, laut welcher das Porto für Drucksachen im Gewicht von 50—lOOx auf 5 H, im Gewicht von 100—250 g auf 10 abgeändert wurde, hat vielfach die Meinung hervorgcrufen, dieser erst erwähnte ermäßigte Portosatz gelte auch fürDrucksachensendungcn aus Deutschland nach Oester reich-Ungarn, mit welchem Land wir ja hinsichlich der meisten Tarife ein Postgebiet bilden. Dies ist nicht der Fall, sondern oben erwähnter Tarif gilt nur im innern deutschen Verkehr und wie Nr. 3 des amt lichen Post-Blatts ausdrücklich in einer Anmerkung hervorhcbt, beträgt das Porto für Drucksachen in; Gewicht von über 50—250 g nach Oester reich-Ungarn — nach wie vor — 10 ^ — Die Postvcrwaltungcn von Frankreich und Italien unter handeln zur Zeit, wie Fachblätter melden, mit de» Eisenbahngescllschaftcn, um den Postpakctvcrkchr dahin zu erweitern, daß das zulässige Gewicht der Pakete von 3 auf 5 k^ erhöht werden soll Wie verlautet, liegt cs in der Absicht, das Porto sür die schwereren Pakete nur unwesentlich höher fcstzusctzen, wie das jetzige Porto sür 3 kss schwere Pakete beträgt. — Gegen die regelmäßige V ersendung von Briefmarken in ge wöhnlichen Briefen wendet sich ein Sachverständiger in der »Deutschen