Volltext Seite (XML)
Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. Donnerstag, den 10. August Franke, stellv. Vors. Wtzschl. zu verzinsenden, an bestimmten Terminen zurückzuzahlenden oder zu amortisirenden Darlehnen die Regel bilden, während Ge schenke nur in den dringendsten Fällen gewährt werden. Hiernach allenthalben sehen wir der Anbringung dergleichen, zugleich mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen zu versehenden Gesuchen entgegen. Großenhain, am 8. August 1871. Bekanntmachung. Wir sind von der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Meißen aufgefordert worden, die Namen derjenigen Offiziere, Aerzte und Mannschaften der Reserve und Landwehr anzuzeigen, welche durch ihre Einziehung zur Fahne in ihren Erwerbsverhältnissen be sonders schwer geschädigt worden sind und bei denen die Wieder aufnahme des bürgerlichen Berufs ohne Hinzutritt einer Unter stützung unmöglich oder doch im hohen Grade erschwert worden ist. Indem wir daher hierdurch alle Diejenigen, welche nach Vor stehendem glauben, auf eine Unterstützung Anspruch erheben zu können, auffordern, sich bis längstens den IS. d. Mts. Lei uns zu melden, bemerken wir zu Vermeidung etwaiger Zurück weisung solcher Gesuche noch ausdrücklich, daß unter die Categorie Ler zu Unterstützenden nur z. B. Gewerbtreibende oder ähnliche Berufsklassen, sowie Eigenthümer kleineren Grundbesitzes zu rechnen sind, die nachweislich durch die längere Abwesenheit im Heeresdienste einen besonderen Verlust erlitten haben, so daß sie, wie oben gedacht, ihr Geschäft ohne eine Unterstützung überhaupt nicht wieder haben anfangen, bez. fortsetzen können, wogegen solche Personen, welche ohne Weiteres bei ihrer Rückkehr in die selben Erwerbsverhältnisse und in dieselbe Thätigkeit wieder ein treten konnten, die sie zur Zeit ihrer Einberufung zur Fahne verlassen haben, wie z. B. Beamte, Bedienstete, Gewerbsgehülfen und dergleichen nur ausnahmsweise (z. B. wenn die zurück gebliebene Familie in Folge der Einberufung des Ernährers zur Fahne in Schulden gerathen oder zur Veräußerung des zur ge ordneten Existenz der Familie unentbehrlichen Hausgeräths ge- nöthigt gewesen ist) Berücksichtigung finden könnnen. Was die Form der Beihülfen anlangt, so wird die Gewäh rung von für die nächsten 3 Jahre unverzinslichen, später aber Tagesnachrichten. Sachsen. Zu Vermeidung von Zeitverlust empfiehlt das k. Generalcommando, in Zukunft alle Gesuche um Entlassung und Beurlaubung einzelner Mannschaften nicht an die höchsten Militärbehörden, sondern an die unmittelbar vorgesetzte Com- mandobehörde (Bataillon, Compagnie rc.) der betreffenden Mann schaften direct zu richten. — In Freiberg ist dieser Tage die neue Anlage für Zuführung von Trinkwasser und Nutzwasser in Betrieb gekommen, welche sich vor anderen städtischen Wasser versorgungen besonders dadurch charakterisirt, daß die Anlage für das Trinkwasser von der für das Nutzwasser ganz getrennt ausgeführt worden ist. Die Herstellungskosten haben nur den Betrag von 105,000 Thlrn. erfordert, so daß die Stadt das Wasser zu äußerst mäßigen Preisen an die Bewohner abgeben kann. — Vor einigen Tagen verlor in Zadel bei Meißen ein 19jähriger junger Mensch aus Niederlommatzsch durch Unvor sichtigkeit sein Leben. Derselbe hatte sich auf eine geladene Vogelflinte gestützt, welche sich unerwartet entlud, so daß ihm der Schuß durch die Lunge ging und den Tod herbeiführte. — Am 28. Juli wurde auf dem Hoffnungsschachte im Plauenschen MmtSvlatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Großenhainer UntechaUlMAs- un-AWMaü § Grunde bei Dresden ein 18 Jahre alter Arbeiter von zwei zusammenstoßenden Förderwagen zerquetscht. Preußen. Am Vorabend seines Rücktritts hat Jules Favre noch eine Note nach Berlin gelangen lassen, worin er die Aeuße- rungen Trochu's in der französischen Nationalversammlung betreffs der angeblichen Mitschuld des Fürsten Bismarck und der deut schen Militärbehörden an dem Aufstand der Pariser Commune vollständig desavouirt und in gewissem Sinne sogar sein Unrecht eingesteht, diesen Beschuldigungen nicht sofort und direct in der Nationalversammlung entgegengetreten zu sein; der scheidende Minister fügt aber hinzu, daß Fürst Bismarck selber zu diesem Mißverständnisse Anlaß geboten habe, indem er im Reichstage bekanntlich der Commune ein „Körnchen gesunder Vernunft" zugestanden hätte. Schließlich weist derselbe auf die unauslösch liche Feindschaft hin, die fortan zwischen Frankreich und Deutsch land bestehen werde und bestehen müsse, als eine Folge der von ihm in Ferneres schon so energisch bekämpften Landabtretungen, welche der Republik auferlegt worden seien. — Die Zoll- und Steuergesetze sind auf Anordnung des Reichskanzlers in Elsaß- Lothringen am 7. August in Kraft getreten und ist damit ein weiterer bedeutender Schritt zur Verschmelzung der neu gewon- Bekanntmachung. Die am 1. August 1871 fälligen Grundsteuern auf den dritten Termin 1871 sind nach zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit längstens bis zum IS. August 1871 an die Stadthauptcasse zu bezahlen. Großenhain, am 27. Juli 1871. Der Stadtratb. Franke, stellv. Vors. Die der Stadt gehörigen zwei Leiterhäuschen Vorm Naundorfer und vorm Meißner Thore, sowie die noch darin liegenden Haken und Leitern sollen heute Vormittag 11 Uhr an Ort und Stelle, und zwar zunächst das erstere, durch unseren Auctionator versteigert werden. Großenhain, am 10. August 1871. Der Ratb daselbst. Franke, stellv. Vors.