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Hk 384, «. Dccember. Sprechsaal. 5859 Sprechsaal. Die neuen Satzungen des allgemeinen Deutschen Gchilfen-Verbandctz. Um der Allgemeinheit, für welche ja die bezüglichen Einrichtungen geschaffen wurden, zu nützen, mußte der Allgemeine Deutsche Buch- haudlungsgehilfen-Verband, gleich wie manche andere Berufsgenossenschaft, zu einer durchgrei fenden Veränderung seiner bisherigen Satzungen schreiten. Das Krankenversicherungs-Gesetz nahm und konnte zum Vortheil eines einzelnen Stan des keine Rücksichten nehmen auf langjährige Gewohnheiten, langjähriges Bestehen rc,, und deshalb mußte wohl oder übel eine Aenderung eintreten, die hoffentlich der Sache selbst nur zum Guten, zur Kräftigung und Sicherung ge- des Vorstandes, den Verbandssatzungen noch vor dem Inkrafttreten des Krankenkassengesetzcs am 1. Dccember d. I. volle Geltung zu verschaffen und der gelungenen Ueberwindung der entgcgen- gestandenen Schwierigkeiten sei anerkennend ge dacht. Am 1. Dccember d. I. ist auch der Zeit punkt abgelaufen, bis zu welchem Personen jeden Alters ausgenommen wurden, während nunmehr nur solche darauf Anspruch haben, welche das fünfzigste Lebensjahr noch nicht über schritten haben. Mitglied kann jeder Buch händler werden, der sich als solcher auf Ver langen des Vorstandes ausweist; als ausge treten wird betrachtet, wer zu einem dem Buch- Nach der in neuerer Zeit geübten Praxis gilt als Ausweis lediglich die bestandene buch händlerische Lehre, was ja ganz gut und schön wäre, wenn bei strenger Durchführung des ge stellten Erfordernisses nicht eine große Härte, ja eine gewisse Ungerechtigkeit zur Geltung käme. Vom rein sachlichen Standpunkte er scheint es durchaus nicht zulässig, den Charakter als Gehilfe von der Beibringung eines Lehr- zengnisses abhängig zu machen, denn die Ab gabe eines Lehrzeugniffes ist nur Usus, und zwar in beschränkter Weise, auch im Handels gesetz nicht vorgeschrieben. Uebrigens haben wir Gewerbefreiheit, und der Uebertritt von einem Gewerbe zum andern ist unbeschränkt zelne Kraukenvcrsicherungsämter erklären frei lich Gehilfen, welche nicht dem Erforderniß der kaufmännischen Lehre entsprachen, für vcrsiche- sicherungszwauge befreit; in allen Fällen genügt aber der Nachweis der Angehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kasse, um die Ge- meindevcrsicheruug zu vermeiden Beim Buchhandlungs-Gehilfenverbande ist für die Aufnahme der löbliche Grundsatz leitend, Elemente fern zu halten, welche dem Buchhandel im thatsächlichen Sinne des Wortes nicht an- gehörcu, bezw. ihm nicht zur Zierde gereichen. Nun befindet sich aber ein immerhin ansehn licher Thcil wirklicher Buchhändler gar nicht in der Lage, ein buchhändlerisches Lehrzeugniß beibringeu zu können; wenn dieselben daher den Nachweis führen würden, entweder durch Bescheinigung oder Zeuguiß geeigneter Persön lichkeiten, daß sie in einem buchhändlerischen Geschäfte als Gehilfe und zwar nicht bloß aus hilfsweise oder vorübergehend angestellt sind, so müßte dieses einfach genügen. Ebenso wie man es vom Schiffsjungen bis zum Admiral bringen kann, so ganz sicherlich auch vom Lauf burschen zum sehr tüchtigen Buchhändler, wie auch nicht wenige Beispiele beweisen ; in letzterem Falle allerdings — ohne Lehrzeugniß. Oder hat irgend ein beliebiger Colporteur, Buch binder oder wer sonst, gleichviel von welchem Bildungsgrad, nur deshalb ein größeres An recht, als „selbständiger" Buchhändler zu gelten, weil er einen Commissionär findet, der ihn vertritt, und weil er im Adreßbuch prangen darf? Die Einhaltung natürlicher, nicht erkünstelter Grenzen dürste folgerichtig nur zu empfehlen sein. Ein anderer Punkt betrifft den verwandten Berus! Was ist Verwandler Beruf des Buch handels? Hierüber ist innerhalb des Verbandes schon viel gestritten worden, ohne je Einhellig keit der Meinungen zu erzielen, weshalb zu nächst die Sache auch auf sich beruhen mag. Eine besondere Art von Angestellten im Buch handel sind die Correctoren, welche, in vielen Fällen akademisch gebildet, vom Lersicherungs- amte in Leipzig den „Gelehrten" zugezählt wer den. Einige der ebengenannten hatten, infolge des Krankencassengesetzes, und da sie in eine Ortskrankencasse nicht einzutreten wünschten, beim Verbände die Mitgliedschaft nachgesucht, darunter auch Einer, um ein Beispiel vorzu- sühren, welcher seit zwölf Jahren ununter brochen in einer Verlagsbuchhandlung angestellt und mit der Verlagsherstellung vertrant ist. Da er kein buchhändlerisches Lehrzeugniß, sondern „nur" seine akademische Bildungslaufvahn Nach weisen konnte, so wurde er abschlägig beschieden ungeachtet seiner langjährigen Praxis im Buch handel. Darüber läßt sich Vieles denken und gegenüber solcher Gesetzesauslegung vor Allem fragen: Wo bleibt bei der stets so hochgepriescnen Humanität im Verbände die Toleranz? Im Vorstehenden sind Einzelheiten berührt worden, die bei passender Gelegenheit eine be sondere Aussprache und Erörterung verdienen; im Uebrigen sind die neuen Satzungen den An forderungen von § 75 des Neichsgesetzes vom 15. Juni 1883 entsprechend berichtigt und von der Behörde anerkannt worden. Der Verband hat demnach im Sinne des Krankencassengesetzes Giltigkeit für das ganze Deutsche Reich, und bedarf es wohl keines näheren Hinweises mehr auf seine außerordentliche Bedeutung sowohl für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer im Buchhandel. Das Gesetz legt den Arbeitgebern ein Drittheil der Versicherungslasten auf; während die Ein richtungen des Verbandes die Arbeitgeber be züglich derjenigen ihres Personals, welche Mit glieder des Verbandes sind, von dieser Steuer befreien. Möge dafür aber auch die Unter stützung des Verbandes, moralisch und materiell, fürderhin gleichen Schritt halten mit den bisherigen wohlthätigen Leistungen des deutschen Buchhandels. Glück aus zum neuen Beginnen! —x—r. Ächtung! ^60923) Unverlangte Zusendungen gehen ab 1. Jan. 1885 unter Spesennachnahmc retour. Waldenburg i Schl. Carl Georgi. s60924) Wer ist der Verleger von „Blumenlese von R. Wagner'schen Nekrologen und Samm lung von Kritiken über Wagner-Aufführungen '? Leipzig. Wilhelm Opetz. lS0»2Sf - (5 l i kt, 6 s aus der Länder- und Völkerkunde, sowie aus dem Kinderleben werden pro HZCm. mit 5 H zu kaufen oder pro HjCm. mit 3 H zu leihen gesucht. Dieselben dürfen nicht größer als 10x16 Cm. sein und werden Proben durch Körner L Dietrich in Reudnitz-Leipzig erbeten. Körner L Dietrich 1>os26) Reudnitz-Leipzig empfehlen ihre geographische Anstalt zur nur musterhaften Ausführung aller geographischen Arbeiten, sowie ihr Atelier fürZinkographie zur vorzüglichen Aetzung derselben. Die Druckerei liefert nur tadellose Vervielfältigung obiger Arbeiten. Paul Lchambach, Dampfbuchbindrrei in Leipzig, Reudnitzer-Straße 1L. l^60927) Vollkommenste Einrichtung zur Massen herstellung von Einbänden jeder Art. Solideste Ausführung bei civilen Preisen. Gangbare Lagerarlikel ^0928^ (gute populäre Literatur) für den Hand- und Baarverkauf in effectvoller Aus stattung. -- Berzeichniß bitte zu verlangen. Ad. Spaarmann in Oberhäuser,. liledtiM Lüciwi'reikeMl; Offerten sub Odillre X. H: 36902. l»s- förcksrt die Lxpeck. 6. Ll. Nichts unverlangt! s60930) Riedioger'S Buchhandlung in Ratibor. 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