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5696 VSrsmvlcitt s. b. Dtschn. vlrchhanbel. Amtlicher Teil. ^ 106, 8 Mai ISI2 Herr vr. Wilhelm Ruprecht-Göttingen spricht zugunsten des Stuttgarter Antrags zu 8 4 Absatz ! der Börsen blatt-Bestimmungen und weiter für die Beibehaltung des dreispaltigen Satzes, wie er vom Vorstand in seinem Ab änderungsvorschlag zu dem Stuttgarter Antrag in Aussicht genommen sei. Herr Arthur Meiner-Leipzig will nur zur Frage des drei- oder vierspaltigen Satzes sprechen; er empfiehlt dringend die Annahme des vierspaltigen Satzes, dieser würde von vielen Zeitschriften geführt, er sei praktischer als der dreispaltige. Der Stuttgarter Antrag sei s. E. sehr egoistisch, da er die kleinen Inserenten totmachen wolle. Dies könne aber nicht zugelassen werden. Der dreispaltige Satz bringe viele Schwierigkeiten für den Metteur mit sich, auch die Bearbeitung der antiquarischen Bücher-Jnserate werde durch ihn erschwert. Redner bittet schließlich um Ablehnung des Antrags vr. Ruprecht. Es folgt die Spezialdiskusfion. Hierauf wird der Stuttgarter Antrag zu ß 4 Ziffer 1 mit großer Majorität angenommen und weiter der ursprüngliche Antrag des Vorstandes (vierspaltiger Satz) ebenfalls angenommen. Hierauf stellt Herr vr. Wilhelm Ruprecht-Göttingen namens einiger älteren Mitglieder des Börsenvereins den ans der Anlage L ersichtlichen Antrag. Der Antrag betrifft die Sicherstellung der Sekrctierung des Börsenblattes. Herr vr. Ruprecht erklärt, daß er und seine Freunde gern ihre Bedenken gegen die Vorlage mit Rücksicht auf deren Vorteile hätten zurücktreten lasten, aber mit Rücksicht auf den Sprung ins Dunkle, den man jetzt tue, doch nicht umhin könnten, diese ganz zurllckzustellen, und sie jetzt durch den obigen Antrag kundgeben wollten. Herr Kommerzienrat Siegismund erklärt, daß der Vorstand nicht dagegen sei, die gewünschten Bestimmungen in die Börsenblatt-Bestimmungen aufzunehmen, wenn daraus uur ein Recht des Vorstandes, keine Pflicht hergeleitet werden solle; im übrigen werde es, um dem zweiten Teil des Antrags zu entsprechen, genügen, zu Beginn eines jeden Jahres eine diesbezügliche Bekanntmachung zu erlaffen. Die Kosten für die vorgeschlagene direkte Mitteilung seien außerordentlich hoch und diese verursache eine große Mehrarbeit. Herr R. L. Prager-Berlin spricht sich ebenfalls gegen eine direkte Zuschrift aus und bittet Herrn vr. Ruprecht, davon abzusehen. Herr vr Wilhelm Ruprecht-Göttingen erwidert, daß er aus die direkte Mitteilung als ungleich wirksamer als eine Börsenblatt-Bekanntmachung nicht verzichten könne, auch möchte er im übrigen bei seinem Anträge stehen bleibe». Herr Kommerzienrat Siegismund stellt nunmehr den Antrag des Herrn vr. Ruprecht, Teil I, zur Abstimmung; er wird abgelehnt, und hierauf ein Amendementantrag des Vorstandes dazu, der nur ein Recht, keine Verpflichtung gelten lassen will, angenommen. Hieraus wird auch der zweite Teil des Antrags des Herrn vr. Ruprecht abgelehnt. Herr Kommerzienrat Siegismund bittet, dem Vorstand die redaktionelle Einarbeitung des Antrags sowie über haupt die redaktionelle Überarbeitung der Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes einschließlich Einarbeitung der Änderungen der Zahlungsweise dem Vorstand zu überlassen. Die Versammlung ist einverstanden. Herr Paul Nitschmann-Berlin bittet den Vorstand, den Z 4 der Bestimmungen redaktionell anders zu fassen, um Mißverständnisse zu vermeiden. Redner befürwortet die Überlassung eines Freiexemplars des Börsenblattes an die buchhändlenschen Vereine, er verliest einen entsprechenden Antrag zu Z 8, vgl. Anlage 8. Herr Kommerzienrat Siegismund hält ein Mißverständnis nicht für vorhanden, sagt aber erneute Prüfung zu. Die Überlassung eines Freiexemplars an die buchhändlenschen Vereine ginge zu weit, eventuell könne man sich auf die anerkannten Vereine beschränken. Zu bedenken sei außerdem, daß die Vereine oft gar keine Bibliothek hätten, er bitte also, den Vorschlag des Herrn Nitschmann abzulchnen. Herr R. L. Prager-Berlin bemerkt, daß es sich nur um eine Überlassung des redaktionellen Teiles des Börsen blattes eventuell auch nur an die anerkannten Vereine handle. Herr Kommerzienrat Siegismund bittet nochmals, von einem Antrag abzusehen, der Vorstand würde im übrigen nach Möglichkeit alle berechtigten Wünsche erfüllen. ES wird trotzdem Abstimmung verlangt und bei dieser der Antrag des Herrn Nitschmann abgelehnt. Hierauf wird der Entwurf der neuen Börsenblatt-Bestimmungen — Punkt 4a der Tagesordnung — fast ein stimmig angenommen. Nunmehr wird der Punkt 4b der Tagesordnung: Satzungsänderung zur Diskussion gestellt. Eine solche erfolgt nicht. Bei der Abstimmung erfolgt Annahme der Satzungsänderung gegen eine Stimmenthaltung, also mit mehr als Zweidrittel-Majorität. Punkt 4o der Tagesordnung: Festsetzung des Jahresbeitrages auf 24 Es liegt dazu ein Antrag des Herrn Otto Meißner-Hamburg vor, den Mitgliedsbeitrag auf 25 ^ zu erhöhen und das Eintrittsgeld auf 15 festzusetzen. Herr Kommerzienrat Siegismund gibt die nötigen Erläuterungen und erklärt das Einverständnis des Vor standes zu dem Antrag Meißner. Der Antrag Meißner wird ohne Diskussion angenommen; damit ist auch der Antrag des Vorstandes, Punkt 4o der Tagesordnung und der gesamte Punkt 4 derselben erledigt.