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800 Börsenblatt f. d. Dtsch». Buchhandel. Fertige Bücher. ^ 15, 20. Januar 1910 Verlag von Franz Bahlen in Berlin >V 9. T> Erneut empfehle ich besonderer Beachtung und tätigster Verwendung die in meinem Verlage erscheinende Zeitschrift: —für Stadl- und Landgemeinden, provinzial-, Kreis- und Amtsveröände. ' - ZküsW siii RMichW m!> IcmsIiR» ms i>m KsmmI- »liil Pölszchibikle. Sammlung der ergehenden Gesetze und Ausführungsbestimmungen, der gericht lichen und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen, sowie der Erlasse der Zentralbehörden. Unter Mitwirkung von l). vr. vr. Von Strauß und Torney, Wirkt. Geh. Oberregierungsrat, Senatspräsident des Oberverwaltungsgerichts, Körte, Oberbürgermeister in Königsberg i. Pr., vr. Lentze, Oberbürgermeister in Magdeburg, vr. Rive, Oberbürger meister in Halle a S-, vr. Schmidt, Oberbürgermeister in Erfurt, Schneider, Oberbürgermeister a. D. in Magdeburg, Jochmus, Bürgermeister in Cassel, vr. Scholz, Beigeordneter in Düsseldorf, von Vrockhusen, Landrat in Grünberg, von Stockhausen, Landrat in Hildesheim, vr. Glücksmann, Stadtrat in Rixdorf, vr. Krahmer, Stadtrat und Privatdozent in Halle a. S-, vr. Schalhorn, Magistratsrat in Berlin, vr. Dierschke, Amts- und Gemeindevorsteher in Brockau, Privatdozent an der Universität Breslau, Engelbrecht, Regierungsassessor, Kommunaldezernent bei der Königlichen Regierung in Merseburg, vr. Stegner, Gerichtsassessor in Halle a. S. herausgegeben von Kurt Von Rohrscheidt, Regierungsrat in Merseburg. — Subskriptionspreis pro Jahrgang (4 Hefte) 14 Das „Preußische Kommunalarchiv" ist ein Gegenstück und zugleich eine Ergänzung zum „Gewerbearchiv für das Deutsche Reich", zum „Preußischen Volksschularchiv" und zum „Preußischen Pfarrarchiv". Wie dort das Gewerberecht, das Recht der Volksschule und das Kirchenrecht, so soll hier das gesamte übrige Recht, das für die Verfassung und Verwaltung der Kommunen von Wichtigkeit ist, gesammelt, gesichtet und systematisch geordnet fortlaufend dargeboten werden. Das Kommunalarchiv kann besondere Bedeutung beanspruchen, weil es einmal notwendiges Bedarfsmaterial für alle im kommunalen Leben stehenden Personen, also nicht nur für die Beamten der Stadt und der größeren Kommunalverbände, sondern auch für die Stadtverordneten sowie die Vorsteher der Land gemeinden, der Gutsbezirke und Amtsverbände bringt, ferner weil es den überaus zerstreuten Stoff übersichtlich und nach einem bestimmten System regelt und ordnet und endlich, weil es durch Bezugnahme auf bereits ergangene Entscheidungen und Erlasse den Zusammenhang mit dem seitherigen Rechtszustande ausrecht erhält. Das Kommunalarchiv sammelt nicht nur das Recht der Gemeinwesen der älteren preußischen Provinzen, sondern bietet auch fortlaufend das in manchen Beziehungen voneinander abweichende, in den Provinzen Schleswig- Holstein, Hannover und Westfalen, der Rheinprovinz und der Provinz Hessen-Nassau geltende Kommunalrecht. Es bringt in jedem Hefte zunächst Abhandlungen aus berufener Feder, sodann die überall verstreute gesamte Rechtsprechung auf kommunalem Gebiete, die des Reichsgerichts, des Oberverwaltungsgerichts, des Kammergerichts, deL Bundesamts für das Heimatwesen, sowie wichtige Entscheidungen der Oberlandesgerichte, der Gewerbe- und Kaufmanns gerichte, außerdem die aus das Kommunalrecht sich beziehenden Gesetze und Ausführungsbestimmungen, sowie die Erlasse und Verfügungen der Zentralbehörden. Das Kommunalarchiv soll von der ersten bis zur letzten Zeile der Praxis dienen und das weitschweifige Material auf dem Gebiete des Kommunalwahlrechts lückenlos und übersichtlich fortlaufend zur Darstellung bringen. Ein beson derer Abschnitt wird den kommunalen Einrichtungen gewidmet sein. Auch das Recht der Landgemeinden, Guts bezirke und der Amtsverbände wird vorzügliche Berücksichtigung finden, so daß wohl die Hoffnung berechtigt ist, das Kommunalarchiv werde nicht nur bei den staatlichen Verwaltungsbehörden, den Verwaltungen der Stadt gemeinden und der weiteren Kommunalverbände, den Gerichten, Verwaltungsgerichten und Rechts anwälten, sondern namentlich auch bei den Vorständen der Landgemeinden, den Amts- und Guts vorstehern eine gute Aufnahme finden. Denjenigen geehrten Handlungen, die sich für das Archiv, von dem das erste Heft Anfang Dezember v. I. erschien, jetzt besonders verwenden wollen, stelle ich Exemplare des ersten Heftes sowie Ankündigungen für das Publikum als Propaganda-Material gern zur Verfügung. Auf beiliegendem Zettel bitte ich gefälligst zu verlangen. Berlin, den A Januar If^O. fiall) Wahlen.