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2386 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 81. 2. März 1907. Waiscnhausstraße 24, eine umfangreiche Ausstellung von Kunst blättern nach Zeichnungen von Professor Hans Thoma, Karls ruhe, eröffnet, die ein ausführliches Bild des nach Zahl und innerm Wert hochbedeutenden Lcbenswerkes des Künstlers gibt. Die Ausstellung wird viel besucht und findet rege Aufmerksamkeit und Bewunderung. An den meisten Tagen finden erläuternde Führungen statt. Der Eintrittspreis beträgt 30 (Red.) Zeilungs- unk» Buchhandel ans Bahnhöfen im Königreich Dachsen. — Das sächsische Finanzministerium hat sich neuerdings dahin ausgesprochen, daß dieselben Gründe, aus denen durch eine frühere Verordnung des Ministeriums des Innern die Bahnhofs wirtschaften dem tz 6 der Gewerbeordnung unterstellt worden seien, dazu führten, den Zeitungs- und Buchhandel auf Bahn höfen, soweit er einem wirklichen Bedürfnis der Eisenbahnreisenden diene, zum Gewerbe der Eisenbahnunternehmungen zu rechnen, und daß mithin der Bahnhofsbuchhandel gemäß Z6 der Gewerbe ordnung diesem Gesetz in keiner Hinsicht unterworfen sei, ins besondere auch die Bestimmungen über den Ladenschluß auf die Bahnhofsbuchhandlungen nicht anzuwenden seien. Tatsächlich bestehe in vielen Fällen ein Bedürfnis, daß die Bahnhofsbuch handlungen im Interesse der Reisenden auch nach 9 Uhr abends offen gehalten würden. Das sächsische Ministerium des Innern bestimmt deshalb im Einverständnis mit dem Finanzministerium in einer Verordnung, daß künftig die Be stimmungen der Gewerbeordnung auf die innerhalb des Bahn bereichs gelegenen Bahnhofsbuchhandlungen nicht angewendet werden sollen. Die Vorschriften über den sonntäglichen Zeitungs und Buchhandel auf Bahnhöfen sollen hierdurch jedoch nicht be rührt werden. Das Finanzministerium beabsichtige nicht, die Offenhaltung der Bahnhofsbuchhandlungcn nach 9 Uhr abends oder vor 5 Uhr morgens allgemein zu verfügen, vielmehr die Betriebsdirektionen zu verständigen, daß eine verlängerte Offen haltung nur auf den Stationen zuzulassen sei, wo ein wirkliches Bedürfnis hierfür im Interesse des reisenden Publikums anzu erkennen sei. Ferner ist den Bahnhofsbuchhändlern in ähnlicher Weise, wie seinerzeit den Pächtern von Bahnhofswirtschaften, ausdrücklich zur Pflicht gemacht worden, bezüglich des von ihnen beschäftigten Personals allen obrigkeitlichen Vorschriften nach zugehen, die zum Schutze der Angestellten in den der Gewerbe ordnung unterworfenen Buchhandlungen für den betreffenden Ort getroffen sind oder noch getroffen werden. Insbesondere sollen die Vorschriften über die den Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern zu gewährenden Ruhepausen und das Reichsgesetz über die Kinder arbeit in gewerblichen Betrieben auch auf die der Gewerbeordnung nicht unterworfenen Bahnhofsbuchhandlungen sinngemäß an gewendet werden. (Leipziger Neueste Nachrichten.) Ausstelluug des Insel-Verlags. — Im Königlichen Landes gewerbemuseum in Stuttgart findet zurzeit eine vollständige Ausstellung aller Bücher und Mappenwerke des Insel-Verlags, Leipzig, sowie der dafür angefertigten Original-Zeichnungen statt. König Wilhelm II. von Württemberg hat sein besondres Inter esse für die Ausstellung bekundet und seinen Besuch angesagt. (Red.) Verein Deutscher Buchhandlungsgehilfen in Wien. — Am Mittwoch den 6. März, 8^ Uhr abends, veranstaltet der Verein Deutscher Buchhandlungsgchilfen im Speisesaal des Johaneshofes, Wien I, Johannesgasse 4, einen Vortrag. Das Vereinsmitglied Herr Oskar Leuschner wird über »Die gra phischen Künste- sprechen. Der Vortrag wird von Skioptikon- bildern begleitet sein. Gäste und Freunde des Vereins mit ihren Damen sind willkommen. Eintritt frei. (Red.) (Sprechsaal.) Bahnhofsbuchhandel. (Vgl. Nr. 4 d. Bl. v. 5. Januar 1907.) Erklärung. Nachdem Herr Süsserott in seiner Antwort vom 5. Januar die Behauptung ausstellte, daß er trotz und alledem an Berliner Bahnhöfen unter Zeugen diverse nicht geeignete Schriften gekauft habe, und zuletzt in die Worte ausbricht: »Damit ist obige Erklärung glänzend widerlegt!-, haben wir Anlaß genommen, bei Herrn Süsserott anzufragen, an welchen Berliner Bahnhöfen die betreffenden Sachen gekauft seien, und wir erfuhren von ihm, daß die bezeichneten Sachen an keinem Berliner Bahnhof, sondern an den Haltestellen der elektrischen Hoch- und Untergrundbahn gekauft worden waren, die gar nicht einer staatlichen Eisenbahn behörde, sondern der Polizei unterstehen. Diese Verkaufsstände sind also den Straßenhändlern, Zeitungskiosken usw. zuzuzählen, nicht aber dem regulären Bahnhofsbuchhandel. Wir überlassen es den Lesern des Börsenblatts, zu beurteilen, ob im vorliegenden Fall Herr Süsserott berechtigt war, dem Stand der Bahnhofsbuchhändler gegenüber derartig schwere Vorwürfe auszusprechen. Der Wahrheitsbeweis ist ihm in keiner Weise ge lungen, und wir halten nach wie vor unsere Behauptung aufrecht, daß die Angaben des Herrn Süsserott unrichtige sind. Die Wen dung der Dinge überrascht uns um so mehr, als wir in unsrer ersten Erklärung ausdrücklich von Staatsbahnhöfen gesprochen hatten, wo eben tatsächlich »Satyr-, »Sekt-, »Das kleine Witzblatt-, »Das Album«, oder gar »Intime Geschichten-, -Amüsant», »In diskrete Liebesgeschichten« und ähnliches nicht zu haben ist. Außerordentlich interessant und bezeichnend ist es aber, daß Herr Süsserott in seiner Erwiderung vom 5. Januar noch die Zeitschriften »Tip-Top- und »Das kleine Album- mit anführt, während er früher diese beiden Blättchen gar nicht erwähnt hatte. Wir - nehmen keinen Anstand zu erklären, daß diese übrigens recht harmlosen Zeitschriften von einzelnen Bahnhofsbuch handlungen geführt werden, wollen aber Herrn Süsserott des -Kleinen Album- wegen insofern beruhigen, daß wir Mit teilen, daß seine Verleger sich einigen größeren Bahnhofsbuch handlungen gegenüber verpflichten mutzten und auch verpflichtet haben, den Inhalt in den gegebenen Grenzen zu halten, so daß es auch dem Bahnhofsbuchhandel möglich ist, dasselbe zu führen. Wir glauben, daß der Bahnhofsbuchhandel durch eine derartige Einflußnahme auf die Verleger nur im allgemeinen Interesse wirkt. Im übrigen können wir es den Verlegern dieser beiden Wochenblätter überlassen, sich mit Herrn Süsserott auseinander zu setzen. Wir sehen jedenfalls in aller Ruhe der angedrohten Klage entgegen und werden überall unsre in allen Punkten be rechtigte Abwehr zu vertreten wissen. Leipzig, den 1. März 1907. - Der Vorstand des Vereins Deutscher Bahnhofsbuchhändler. Dieser Erklärung schlossen sich an die Firmen: Georg Stille, Berlin; C. Klotz, Magdeburg; I. G. Schmitz'sche Buchhandlung, Köln; I. Vaternahm, Frankfurt a. M.; C. Schmitt, Heidelberg. Zum Artikel: »Warenhauspreise und Buchhändlerpreise«. (Vgl. Nr. 37, 80 d. Bl.) Erwiderung auf die Entgegnung Nr. I in Nr. 37 d. Bl. vom 13. Februar 1907. Trotzdem an dieser Stelle von einigen 20 Firmen mindestens dem Verleger begreiflich gemacht wurde, daß ein Rabatt von 25 Prozent nur die Spesen eines Sortiments deckt, glauben Velhagen L Klasing, daß ein Aufschlag von 40 Prozent auf 2 — 80 H dem Sortiment genügt. Die Vorschriften der Herren Velhagen L Klasing müssen nicht sehr streng sein; denn das Warenhaus ist noch 5 Pfennige billiger und verkauft mit 2 75 H auch wird in der Entgegnung nicht erzählt, daß ein selbständiger Großantiquar die sogenannten Reste des Velhagen L Klasingschen Verlags auf Reisen mit sich führt. Ferner erwähnen Velhagen L Klasing die Aufhebung der Geschäftsverbindung mit I. M. Spaeth, ohne den Grund derselben mitzuteilen. Am 26. September 1905 lieferten Velhagen L Klasing in einer Schulbüchersendung, für den Klassenwechsel bestimmt, 10 Schulbücher, die sich in der ersten Hälfte des Oktober 1905 als unverkäuflich erwiesen, resp. von den Kindern zurückgebracht wurden, da eine neue Auflage bereits erschienen sei. Den Umtausch verweigerten Velhagen <L Klasing, und da ich der Meinung bin, daß das Handelsgesetzbuch (H 346 und 377) mich in diesem Falle schützt, erfolgte meinerseits die Klage gegen die Herren Veihagen L Klasing. Dieser Prozeß schwebt noch, und diese zehn Schulbücher, die noch keine 10 ^ re präsentieren, waren die ideale Veranlassung zur Auflösung einer alten Geschäftsverbindung. Wer den größeren Schaden hierbei trägt, wird jeder kaufmännisch gebildete Buchhändler wissen. Berlin 6. 2. I. M. Spaeth, Buchhandlung.