Volltext Seite (XML)
Großenhainer UnterhaltuMS- und An^Matt Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 1871 Dienstag, den 4. Juli Sachsen. Das dieser Tage im Publicum verbreitete beun ruhigende Gerücht, daß bei Frankfurt ein sächsischer Militärzug verunglückt sei, hat sich glücklicherweise als völlig unbegründet erwiesen. Dasselbe wird einfach auf die Thatsache zurückzuführen sein, daß wegen der Hochfluth des Mains einige Züge von Kastel und Mainz die Verbindungsbahn in Frankfurt nicht Yas siren konnten und deshalb vorläufig sistirt werden mußten. — Der Chef des großen Generalstabes, Generalfeldmarschall Graf Moltke, ist auf der Reise nach Karlsbad am 30. Juni Vormit tags durch Leipzig gekommen und auf dem Perron daselbst vom Vicebürgermeister vr. Stephani und Stadtrath Günther begrüßt worden. — Das Directorium der Leipzig-Dresdner Eisenbahn sieht sich wegen vermehrter Truppenbeförderung genöthigt, in der Zeit vom 5. bis mit 10. Juni mehrere fahrplanmäßige Züge ihrer beiden Linien einzustellen. — Vom Schwurgericht zu Bautzen wurde am 25. Juni der Cigarrenmacher Wehnert des Mordes, welcher im Juli v. I. an dem Hutmacher Staabs in Bautzen. Beim Beschreiten des Stadtweichbildes Seiten des Regimentes Lauten mit allen Glocken; Vortritt weißgekleideter, mit grünseidenen Schärpen versehener Schulmädchen an der an der Ausmündung der inneren Dresdner Straße zu errichtenden Ehrenpforte, welche bis zum Markte Blumen streuen sollen; Ausstellung von Corporationen zu Bildung von Spalieren von der Ehrenpforte an nach dem Markte; (Die Vorstände von Corporationen, welche sich hier bei betheiligen wollen, sind gebeten, sich bei dem einen oder anderen Comite - Mitglied bis Freitag, den 7. Juli a. e., zu melden.) Empfang des Regimentes auf dem Markte vor dem Rathhause durch die städtischen Collegien unter Ansprache des Bürger meisters; Festbanket zu Ehren des Offizier-Corps im Saale des Hotel 6e 8axe Nachmittags 3 Uhr (wobei eine rege Betheiligung von Herren aus der Stadt und vom Lande gewünscht wird. Zeichnungen zur Betheiligung wolle man gefälligst beim Herrn Hotelier Schumann längstens bis zum 9. Juli be wirken); Abends 9 Uhr Beginn der Illumination, Tags darauf Mittags 1 Uhr Festspeisung der Unteroffiziere und der Reiter des Regimentes im Schützenhause und in der „Krone." Programm Mr Mrr des EiuMgrs des I. Reiler-Rtgimciües „Kronprinz" am 12. IM 1871. Tagesnachrichten. Großenhain. Hiesige Stadt, sowie die Dörfer Naundorf und Mülbitz sind am verflossenen Sonnabende der Schauplatz eines traurigen Vorfalls gewesen. An diesem Tage, früh zwischen 5 und 6 Uhr, tauchte in Naundorf ein kleiner schwarzer Hund auf, welcher dort eine Magd, die von Folbern nach Großenhain gehen wollte, biß. Hierauf verletzte dieser Hund in Naundorf noch einen Knecht und eine Frau, biß eine Kuh und mehrere Hunde. Von Naundorf nahm das Thier seinen Weg nach Großenhain und biß hier einen elfjährigen Knaben und ein Mädchen aus Mülbitz. Von hier verjagt, kam der Hund nach Mülbitz, wo von ihm ebenfalls noch ein Mädchen gebissen wurde, bis es endlich gelang, denselben dort in ein Gehöfte zu treiben und mit Knitteln zu erschlagen. Bei der thierärztlichen Unter suchung des Hundes soll sich dessen vollständigste Tollwuth herausgestellt haben. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain Kn die Einwohnerschaft. Wie andere Orte die Rückkehr ihrer Garnison nach dem glücklich beendeten Kriege festlich begehen, so will auch unsere Stadt den Tag des Wiedereinzuges ihres I. Reiter-Regimentes „Kronprinz", den 12. dieses Monats, zu einem Freuden- und Festtage gestalten. Die städtischen Collegien haben die Unterzeichneten zu einem Fest-Comito gewählt und haben auch das von Letzteren auf gestellte Fest-Programm mit dankenswerther Munificenz genehmigt. Es wird daher dieses Programm mit dem an die Einwohnerschaft gerichteten Ersuchen nachstehend zur Kenntniß gebracht: am Tage des Einmarsches des Regimentes für den Schmuck der Häuser und am Abend dieses Tages für deren Illumination sorgen zu wollen. Großenhain, den 3. Juli 1871. Der städtische Fest-CoUNtv. Bürgermeister Kunre. Stadtrath kranke. Stadtverordneten-Vorsteher Markus». Stadtverordneter I^eknerl. Verordnung, Maßregeln wegen der Rinderpest betreffend. Da officiellen Mittheilungen zufolge die Rinderpest in Niederösterreich und neuerdings auch unweit Osw'iecin in Galizien ausgebrochen ist, so darf bis auf Weiteres der großen grauen Race angehöriges Rindvieh (Steppenvieh) über die sächsisch - österreichische Grenze nicht eingelassen werden. — Es werden daher die Vorschriften unter 2 der Verordnung vom 22. Oct. 1869, wonach unter gewissen Bedingungen die Einfuhr von Rind vieh der Steppenracen ausnahmsweise gestattet war, hierdurch wieder aufgehoben. — Zuwiderhandlungen gegen die obige Bestimmung werden nach § 8 flg. des Gesetzes, die Verhütung und Tilgung der Rinderpest rc. betreffend, vom 30. April 1868 bestraft. Dresden, den 28. Jimi I87l. Ministerium d.es Innern. v. Nostitz - Wallwitz. >>»«> 77