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Znserate werden bi» spätesten Mittags deS vorhergehenden TageS deS Erscheinens erbeten and die CorpuSspaltenzeile mit io Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Bormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich 1 Mark 2» Ps für Zwönitz und Umgegend Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwöniy. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. I I« Donnerstag, de» 4. Oktober 1883.8. Jahr». Bekanntmachung. Der S. und letzte Termin der diesjährigen staatlichen Einkommensteuer ist am 30. September a. e. fällig und innerhalb 3wöchiger Frist an die Stadtsteuer-Einnahme allhier abzuführen. Gegen Säumige ist nach Ablauf dieser Frist mit dem Mahn- bez. Executions-Verfahren vorzugehen. Zwönitz, am 26. September 1883. Der B tt r g e r m e r st e r. Adam. Bekanntmachung. Der 2. Termin Brandeasse ist nach 1 Pfennig für die Gebäudeeinheit, nach 14/2 Pfennig für die Einheit der freiwilligen Versicherungs-Abiheilung am 1. October a. c. fällig und zu Vermeidung deren zwangsweisen Beitreibung innerhalb 14tägiger Frist au die Stadtsteuer-Einnahme allhier abzuführen. Zwönitz, am 26. September 1883. Der B ü r g e r m e i st e r. Adam Bekanntmachung. Nach 8 17 der revidirteu Städteordnung sind diejenigen Gemeindemitglieder zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigt, welche 1. die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2. das fünfundzwanzigste Lebensjahr erfüllt haben, 3. öffentliche Armenunterstützungen weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4. unbescholten sind, 5. eine directe Staatssteuer von mindestens 3 Mark entrichten, 6. auf die letzten 2 Jahre ihre Staatssteuer und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orts ihres bisherigen Aufenthalts vollständig berichtigt haben, 7. entweder a. im Gemeindebezirk ansässig sind, oder d. daselbst seit wenigstens 2 Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder 0. in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberech tigte Bürger waren. Dagegen sind zuin Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet, diejenigen nach den vorstehenden Bestimmungen zum Bürgerrechts erwerb berechtigten Gemeindemitglieder, welche a. männlichen Geschlechts sind, b. seit drei Jahren im Gemeindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben, und 0. mindestens neun Mark an directen Staatssteuern jährlich zu entrichten haben. Es werden daher alle diejenigen, welche verpflichtet, als auch die, welche berechtigt sind, das Bürgerrecht zu erwerben, hiermit aufgefordert, längstens hiß 10. Ottobel' ll. k. und zwar die zuerst gedachte Kategorie der verpflichteten Gemeindemitglieder unter Androhung einer Ordnungsstrafe von 10 Mark für den Unterlassungsfall an Nathsstelle sich anzumelden. Bei der Anmeldung ist Geburtsschein oder Taufschein zu produciren. Zwönitz, an» 8. September 1883. Der Bürgermeister. Adam. Sächsische Nachrichten. — Der Winterfahrplan der königl. sächsischen Staatsbahnen tritt in diesem Jahre am 15. Oktober in Kraft. — Annaberg, 27. Septbr. Aus eigentlichem Anlasse mußte gestern der Vormittag-9-Uhr-Zug auf freier Strecke in der Nähe der Weibmühle zum Stehen gebracht werden. Ein Oechslein hatte näm lich den Wettlauf mit dem Zuge ausgenommen und galoppirte mitten im Geleise munter vor dem Zuge her. Der Besitzer dieses Thieres schien mit diesen ehrgeizigen Bestrebungen seines Vierfüßlers nicht recht einverstanden zu sein, denn mit geschwungener Peitsche setzte er, ebenfalls mitten iin Geleise, demselben nach, um ihn vom Bahn körper zu entfernen. Die Situation war um so bedenklicher, als an jener Stelle der Bahndamm sehr steil und ein Verlassen des Ge leises darum kaum möglich ist. Zum Glück gelang es, trotz des starken Gefälles, noch rechtzeitig dem Locomotivführer, den Zug zum Stehen zu bringen und so jedes Unglück zu verhüten. Die Angst der Passagiere, die durch die gellenden Nothsignale auf's Höchste er schreckt waren, löste sich in Heiterkeit auf, als sie die Ursache der Betriebsstörung gewahrten. — Oberschlema, 29. Septbr. Gestern Nacht ^12 erschreckte Feuerlärm die Bewohner unseres Ortes aus dem ersten Schlafe. Es brannte die Scheune des Gasthofsbesitzers „Zur grünen Wiese", welche mit sämmtlichen Erntevorräthen ein Raub der Flam men wurde. Bei dem starken Westwinde, welcher gerade wehte, waren die benachbarten Grundstücke in größter Gefahr und nur dem Umstande, daß die Spritze des königl. Blaufarbenwerks schnell in Thätigkeit gesetzt wurde, ist die Rettung des Tischler Georgi'schen Hauses zu danken. In nicht minder großer Gefahr waren beim Ausbruch des Feuers die zum bevorstehenden Kirchweihfeste bereits anwesende» Familien des Neitschulenbesitzers Reichel und Schieß« budenbesitzers Schwarz. Dieselben hatten sich kurz zuvor in ihre Schlafwagen, welche unmittelbar vor der Scheune aufgefahren waren, zur Ruhe begebe», als der Ruf „Feuer" sie unsanft wieder erweckte. Nur mit vieler Mühe gelang es, die schweren Wagen aus den« Be reiche der gierigen Flammen zu entfernen. Als Entstehungsursache ist mit Gewißheit Brandstiftung zu vermuthen, um so mehr, als von Nachbarn unmittelbar vor Ausbruch des Feuers ein verdächtiges Individuum, barfuß, die Stiefel in der Hand, in wilder Flucht nach der sogenannten Gottesackergasse zu bemerkt worden ist. — Flößberg bei Borna, 29. Septbr. Während in den in letzter Zeit anderwärts vorgekommenen Fällen, daß Menschen von Kreuzottern gebissen wurden, immer das Schlimmste abgewendet werden konnte, ist leider von hier der Verlust eines Menschenlebens aus gleicher Ursache zu melden. Die Handarbeitersehefrau Christiane Fischer von hier glaubte nicht, daß ein plötzlich bei der Arbeit im Freien von ihr empfundener stechender Schmerz voin Bisse einer Kreuzotter herrühren könne und achtete nicht weiter darauf. Nur