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Srlchetnt wöchentlich drei »al und zwar Dienstag, Donnersta- und Svnuadend (Vormittag). Abonnement-preis betrügt oierteljährlich 1 Mark SV Pf. pc»n»i««ssiiüv. Anstigei für Inserat« werden Li» spätestens Mittag» des vorhergehenden TageS de» Erscheinen» erbeten und die CorpuSspaltenzeile mit lv Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Amtsblatt für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. Dienstag, den 14. Januar 1879. 4. Jahrg. Bekanntmachung. Die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Rekrutirungs-Stammrolle betreffend. Die deutsche Wehr-Ordnung vom 28. September 1875 bestimmt unter § 20 und 23 Folgendes: Die Militärpflicht beginnt mit dem 1. Januar desjenigen Kalenderjahres, in welchem der Militärpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet, und dauert so lange, bis über die Dienstpflicht der Wehrpflichtigen endgültig entschieden ist. Nach Beginn der Militärpflicht haben die Wehrpflichtigen sich zur Aufnahme in die Rekrutirungs-Stammrolle anzumelden. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Ist sein Aufenthalt ein vorübergehender, so hat er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes, das heißt desjenigen Ortes, an welchen! sein, oder sofern er noch nicht selbstständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet, zu melden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungs-Bezirke verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. Es werden hiermit alle Diejenigen, welche nach den vorstehenden Bestimmungen der deutschen Wehrordnung am hiesigen Orte mcldcpflichtig sind, aufgefordert, innerhalb der Zeit vom LS. Januar bis L. Februar L87S behufs Eintragung ihrer Namen in die Rekrutirungs-Stammrolle auf dein hiesigen Nathhause sich persönlich zu melden. Dabei ist von Denen, die sich zum ersten Male anmelden, der Geburtsschein, von allen Anderen aber der nach der Musterung empfangene Losungs- und Gestellungsschein vorzulegen. Gleichzeitig ergeht an Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Aufforderung, die unter ihrer Aufsicht stehenden militärpflichtigen Personen, welche vom hiesigen Orte zeitig abwesend sind, unter Beobachtung der vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig anzumelden. Zwönitz, am 3. Januar 1879. Der B ü r g e r m e i st e r. —Schönherr. Tagesgeschichte. Deutschlaud. Vor Kurzem brachte die italienische Zeitung „Fanfulla" die ihr angeblich von glaubwürdigster Seite zugegaugene Nachricht, daß die deutsche Neichsregierung bei den auswärtigen Mächten Fühlungen versucht habe, ob dieselben zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen socialdemokratische oder denen verwandte kultur-, staats- und gesellschaftsfeindliche Bestrebungen geneigt seien. Von Seiten der offiziösen deutschen Presse erfolgte kein Widerruf und eine fernere Bestätigung findet die Nachricht darin, daß auch Pariser Zeitungen das Gleiche melden. Oesterreich. Die Occupation von Bosnien und der Herzego wina wird noch manche schwere finanzielle Folge haben; das stellt sich immer mehr heraus, je eingehendere Nachrichten über die Orga nisation der Verwaltung jener Länder bekannt werden. Dieselbe ist im großen Ganzen auf dem Fuß der benachbarten österreichischen Provinzen eingerichtet; die betreffenden Beamten, österreichische, ungarische, croatische, türkische, werden von der „Landesregierung", d. h. von dein Oberkommandirenden angestellt und die österreichische oppositionelle Presse bemerkt dazu erbittert, daß die Beschaffung der Mittel „der Regierung in Serajewo bisher nicht das geringste Kopf zerbrechen verursacht". — Diese Frage ebenso ivie die Genehmigung des „Berliner Vertrages" wird in dein demnächst wieder znsammen- tretenden österreichischen Abgeordnetenhause zu heftigen Debatten führen. Frankreich. Die neue Session der Kammern ivird am 14. d. M. eröffnet werden. — Man. glaubt, daß Gambetta sehr bald hie Verlegung des Parlaments von Versailles nach Paris in An regung bringen wird; man soll in der Residenz nur noch um eine geeignete Lokalität in Verlegenheit sein. — Die Regierung beeilt sich, die Arbeiten der Begnadigungscommission zum Abschluß zu bringen, um für den Fall, daß ein Antrag auf Amnestie für die Communards von 1871 eingebracht wird, diesen mit der Erklärung beseitigen zu können, daß Alles in dieser Hinsicht geschehen sei, was sich mit der Ruhe und Ordnung vertrage. England. Ueber den Gang der Ereignisse in Afghanistan wird die Well mit Berichten versorgt, die alle ihren Weg über Eng land nehmen und daher mehr oder minder im Interesse Englands gefärbt sind. Nun gelangt auch über Ruhland ein Bericht zu uns und zwar von dem bekannten General Kauffmann, der vor drei Jahren die russische Expedition gegen Chiwa commandirte. Nach diesem Bericht harrt der Emir darauf, nach Petersburg zu reisen, um seinen Zwist mit England dem Ezaren zu unterbreiten. Kauff mann fragte telegraphisch beim russischen Reichskanzler Gortschakoff an, was er thun solle, wenn der Emir wirklich über die Grenze käine, hatte aber bis zum 5. d. M. noch keine Antwort. Der Emir hat seinem Sohn die Regierungsgewalt übertragen, zugleich aber in gleichbedeutenden Briefen an die englischen commandirenden Generale erklärt, daß Jacub Kahn sich auf Unterhandlungen nicht einlasse.— Nach einer Zusammenstellung der „Times" haben im verflossenen Jahre in England und Schottland nicht weniger als 277 (größere) Arbeitseinstellungen stattgefunden, 96 mehr als im Jahre 1877; alle jedoch, mit Ausnahme von 4, sind zu Uugunsten der Arbeiter aus gefallen. Holland. Es wirft ein trauriges Schlaglicht auf die Familien verhältnisse des niederländischen Königshauses, daß bei den in voriger Woche' stattgehabten Feierlichkeiten der Wiedervermählung des Königs Wilhelm III. weder die beiden Söhne des Monarchen ans dessen erster Ehe, noch sein Bruder, Prinz Heinrich der Niederlande, er schienen sind. Spanien. Am Donnerstag vergangener Woche ist der 87jühr. Marschall Espartero auf seinem Landsitz in Longrono verstorben. Espartero war mehrere Male Premierminister und während der letzten Zeit der Minderjährigkeit Jsabella's der Regent des Landes. Ruhland. Die Behörden sind bemüht, die Bevölkerung über das Auftreten der in einigen südlichen Gouvernements aufgetretenen Pest zu beruhigen. Der Leiter des Ministeriums des Innern, Staats sekretär Makoff, hat eine Bekanntmachung erlassen, in welcher ein vom „Golos" gebrachtes Telegramm, wonach auch in Zaritzin die Pest aufgetreten sein sollte, als eine vollständige Erfindung bezeichnet ivird. Zugleich weist der Staatssekretär Makoff auf die gegen die Verbreitung der Epidemie ergriffenen Maßregeln hin und erklärt, daß sonach kein Grund zu übertriebenen Besorgnissen vorhanden sei. Türkei. Die Aussichten für das baldige Zustandekommen eines