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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (vormittag). Abonnementspreis betrügt vierteljährlich l Mark 20 Ps Mmer für Zrperaie werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages deS Erscheinens erbeten und die CorpuSspaltenzeile mit io Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Ps. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stavlgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz, verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. .-z? 3. Sonnabend, den 5. Januar 1884. 9. Jahra. Bekanntmachung. Auf Grund des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, in Verbindung mit dem über die Erhebung der Hundesteuer in Zwönitz geltenden Regulativ vom 3. Juli 1879 werden alle Diejenigen, welche hierselbst Hunde halten, aufgefordert, über die in ihrem Besitze befindlichen Hunde bis längstens zum IO. Januar dieses Jahres schriftlich Anzeige anher zu erstatten, sodann aber in der Zeit vom >5. bis I9. Januar a. c. die Steuer für jeden Hund auf das laufende Jahr an die Armencassenverwaltung zu entrichten, dagegen aber die vorgeschriebene Steuer marke, welche als Nachweis der bezahlten Hundesteuer van dem betreffenden Hunde stets am Halsbaude getragen werden must, iu Empfang zu nehmen. Gegen Restanten wird nach Ablauf des genannten Zahlungstermins das Executionsverfahren eingeleitet. Die Unterlassung der angeordneten Anzeige feiten der Hundebesitzer ist nach 3 und 7 des genannten Gesetzes mit der Strafe der Hinterziehung, das ist mit dem dreifachen Betrage der Hundesteuer, zu ahnden. Zwönitz, am 3. Januar 1884. Der Bürger m ei st er. Adam. Bekanntmachung. Der 1. Termin Steuer zur allgemeinen Krankencasse für Gewerbs-Gehülfen, Dienstboten und Fabrikarbeiter hiesiger Stadt ist am 2. Januar a. c. fällig und innerhalb achttägiger Frist zu Vermeidung der Erinnerung event. des Executions - Verfahrens an unsere Krankencassen- Verwaltung abzuführen. Die Herren Arbeitsgeber und bez. Dienstherrschaften werden ersucht, die Steuerpflichtigen hierauf aufmerksam zu machen. Zwönitz, am 3. Januar 1883. Die K r a n k e n c a s s e n - D i r e c t i o n. Adam, Bürgermeister. Bekanntmachung. Nach Punct III des Regulativs, Gebühren und Abgaben für kirchliche Handlungen in der Parochie Zwönitz betr. vom 1879 sind für Confirmanden - Unterricht incl. Einschreibegeld vor Begin» des Unterrichtes L Mark 2» Pf. in die Kirchkasse einzuzahlen. Dieser Bestimmung ist Seiten der diesjährigen Confirmanden resp. deren Eltern und gesetzlichen Vertreter nicht allenthalben Ge nüge geleistet worden und werden daher alle Diejenigen, welche mit der bezeichneten Abgabe noch im Reste sich befinden, hierdurch aufge fordert, solche zu Vermeidung der Erinnerung event. des Exccutionsverfahrens längstens bis zum 10. dieses Monats an unsere Lassen - Verwaltung abzuführen. Zwönitz, am 2. Januar 1884. Der Kirchen vor st and. Clauß. Bekanntmachung Der Kirchgemeinde Zwönitz wird andurch bekannt gegeben, dast am 6. Januar a. c., am Epiphanienfeste im Vormittagsgottesdienste die Einweisung der neu- bez. wiedergewählten Kirchenvorstandsmitglieder hiesiger Kirchfahrt stattfinden soll und wird die christl. Gemeinde zu zahlreicher Betheiligung an dieser wichtigen Feier hierdurch eingeladen. Gleichzeitig wird an die jedesmal am Epiphanienfeste einzusammelnde Colleete zum Besten der Heidenmissiou, über welche sowohl die neuste Nummer des „Nachbar", als auch das an den Kirchthüren zur Vertheilung gelangende Flugblatt nähere Mit- theilungen enthält, hierdurch erinnert. Zwönitz, am 4. Januar 1884. Das Pfarramt d a s e l b st. 1?. Clauß An Bezahlung M Schulgeldes wird trimmt. Auction. Montag den 7. Januar dieses Jahres Vormittags /zlL Uhr sollen im Gute Carl Friedrich Schettlers in Niederzwönitz 2 Pferde (ein Fliegenschimmel und ein braunes), 2 Pferdege schirre und nach Befinden L Tpazierschlitten meistbietend versteigert werden. Stollberg, am 3. Januar 1884. Der Gerichtsvollzieher beim Königlichen Amtsgerichte daselbst. Appolt. Die Gewerbeordnung im neuen Jahre. Mit dem Beginn des Jahres 1884 treten die Aenderungen der Gewerbeordnung, wie solche in der letzten Frühjahrssession des Reichstages bestimmt wurden, in Kraft und sind dieselben so wichtig und in eine Menge Berufskreise und Lebensverhältnisse eingreifend, dast uns unsere Leser für die Beleuchtung der Grundzüge der neuen Gewerbeordnung wohl nur Dank wissen werden. Bei der Reform der Gewerbeordnung handelte es sich vorzugs weise um gewisse Einschränkungen und Sicherstellungen im Gewerbe betriebe, bei dessen Ausübung Mistbräuche Vorkommen können und deshalb im Interesse des Gemeinwohls bekämpft werden müssen.