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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Bormittag-. Abonnementspreis beträgt vierteljährlich 1 Mark 20 Ps prssmlmorünöo. Anzeiger für Inserate werden bi- spätestens Mittag- de- vorhergehenden Tage- deS Erscheinen- erbeten und die Corpu-spaltenzeil« mit lv Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stavtgemeinderath, den Kirchen-- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 141. Dienstag, den 4. December 1883. 8. Jahm Bekanntmachung, die Stadtverordneten Ergänzungswahl betreffend. Mit Schluß dieses Jahres scheiden aus dem Stadtgemeiuderaths-Collegium nachstehend genannte Herren aus: u) ansässige Stadtverordnete. Herr Friedrich Gustav Merkel, Fleischermeister uud Restaurateur, - Carl Eduard Flade, Brauerei-Mitbesitzer, - Wilhelm Otto Richter, Tischlermeister, k) ansässige Ersatzmänner. Herr Mar Moritz Rosiger, Schieferdeckermeister, - Ernst Friedrich Springer, Schuhmachermeister, e) unansässige Stadtverordnete. Herr Gustav Adolf Walther, Schuhmachermeister, welcher als Ersatzmann für einen ausgeschiedenen Stadtverordneten eingezogen worden ist uud nunmehr wieder als Stellvertreter zu, functioniren hat. Für diese Herren sind gemäß ortsstatutarischer Bestimmung 3 Ansässige und 1 Unansässiger, sowie 2 ansässige Stellvertreter zu wählen. Zur Vornahme dieser Wahl ist von dem Unterzeichneten Mittwoch der 5. December a. c. anberaumt worden. Die in der aufgestellten Wahlliste aufgeführten Bürger werden hierdurch aufgefordert, gedachten Tages von Vormittags LV bis Nachmittags 2 Uhr persönlich in dem zum Wahllocal bestimmten Sessionszimmer des hiesigen Rathhauses zu erscheinen und ihre Stimmzettel abzugeben. Punkt 2 Uhr wird das Wahllocal geschlossen, sodaß diejenigen Wähler, welche bis zu dieser Zeit sich nicht bereits daselbst befinden, für diese Wahl ihres Stimmrechtes verlustig gehen. Hierzu wird noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam gemacht: I. Das Stimmrecht ist in Person auszuüben. 2. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, welche bei der Abgabe uneröffnet in ein verschlossenes Behältniß zu legen sind: 3. Ans jedem Stimmzettel sind die Namen von 5 ansässigen und 1 unansässigen Bürger der Stadt Zwönitz so zu ver zeichnen, daß über die Person kein Zweifel übrig bleibt. 4. Insoweit Stimmzettel dieser Vorschrift nicht entsprechen oder Namen nicht wählbarer Personen enthalten, sind die selben ungültig. Zwönitz, am 26. November 1883. Der Bürgermeister. Adam. Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für die bevorstehende Stadtverordneten-Ergänzungswahl Stimmzettel von Rathswegen, wie dies früher üblich gewesen, nicht zur Vertheilung gebracht werden. Zwönitz, am 3. December 1883. DerBürger meister. Adam Bekanntmachung. In den nächsten Tagen werden allen Denen, welche am hiesigen Orte ihre Beitragspflicht zur staatlichen Einkommensteuer zu er füllen haben und deren Einkommen nicht zweifellos unter dem Betrage von 1600 Mark bleibt, Aufforderungen zur Declaration ihres steuerpflichtigen Einkommens zugefertigt werden, was andurch mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß auch Denjenigen, welchs.. Declarations-Aufforderungen nicht zugesendet erhalten, es freisteht, innerhalb 14tägiger Frist, vom Tage dieser Bekanntmachung an ge rechnet, eine Declaration über ihr Einkommen anher einzureichen, zu welchem Behufs bei hiesiger Stadtsteuer - Einnahme Declaration»« formulare unentgeldlich in Empfang genommen werden können. Gleichzeitig werden alle Vormünder, ingleichen Vertreter von liegenden Erbschaften und anderen mit dem Neckte des Vermögens- erwerbs ausgestatlelen Vermögensmassen aufgefordert, für die von ihnen Vertretenen, soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen haben, Declarationen innerhalb der vorstehends festgesetzten Frist bei dem unterzeichneten Stadtrathe einzureichen, auch wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Zwönitz, am 3. December 1883. Der Stadtrat h. Adam, Bürgermstr. . Bekanntmachung. Aus dem hiesigen Kirchenvorstande scheiden im Laufe dieses Monats aus: Herr Steuereinnehmer Strinttz, Herr Organist Dörfel, Herr Kunstdrechsler Nitzsche, (sämmtlich von der Stadt gewählt,) Herr Webermeister Neukirchner, von Kühnhaide, und Herr Gutsbesitzer Tröger, von Lenkersdorf gewählt. Zu deren Ersatz- bez. Wiederwahl ist der Wahltermin angesetzt auf Sonntag, den S. Adv., den LS. December a. e., von Beendigung des Vormittagsgottesdienstes bis 12 Uhr Mittags, mit welcher Stunde die Annahme der Wahlzettel endet und die Au-e zählung der Stimmen beginnt. Als Wahllocal ist das Clasienzimmer des Herrn Nector Birn in hiesiger Stadtschule bestimmt worden. Die Abgabe der Stimmen ist persönlich zu bewirken. Stimmberechtigt sind alle selbständigen Hausväter, welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben, sie seien verheirathet oder nicht, mit Ausnahme solcher, die durch Verachtung des Wortes Gottes oder unehrbareu Lebenswandel öffentliches, durch nachhaltige Besserung nicht, wieder gehobenes Aergerniß gegeben haben, oder von der Stimmberechtigung bei Wahlen der politischen Gemeinde ausgeschlossen, sind.