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Erscheint wöchentlich drei Mal »erdte werden bi« spätestens und ,»,r Dienstag, Donnerstag /N Mittags des vorhergehenden und Sonnabend (vormittag). / N R M N AH AWA AH A Tage- des Erscheinens erbeten «bonnrmentSpreiS beträgt . I A A/ AWA A/ A und die Corpusspaltenzeile mlt vierteljährlich 1 Mark 20 Ps. M"'M A W A A WA L unter „Eingesandt" mit pi-»nnw«ran<in. 20 Pf. berechnet. für Zwönitz und Umgegend. Organ für den Swdlgcmeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. .-HS» 85. Dienstag, den 24. Zuli 1883. 8. Jahrq. Chemnitz, soll Der Stadtge mein berat h. Adam. an Ort und Stelle gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Zwönitz, am 11. Juli 1883. Bekanntmachung. Eine Anzahl an der Annaberger Straße allhier lagernde ahornene Stämme und Stöcke sollen Donnerstag den 26. dieses Monats von Nachmittags s Uhr ab Bormittags tv Uhr in der Restauration „zum Bienenstock" in Chemnitz, Plan Nr. 1k, an den Meistbietenden gegen sofortige Bezahlung des Erstehungsbetrages und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu gebenden Bedingungen öffentlich verpachtet werden. Chemnitz, am 18. Juli 1883. Königliche Khausseeinspection und Königliche Bauverwalterei das Lehmann. Trauer. Obftverpachtung. Die diesjährige Obstnutzung an den fiscalischen Chausseen im hiesigen Ballverwaltungsbezirke, umfassend die Amtshauptmannschast auf Abtheilung 3—d der Chemnitz-Zwönitz-Elterleiner Chaussee, - - 1u.2 - Stollberg-Lößnitzer Chausse, - - 1u.2 - Stollberg-Lungwitzer Chaussee Freitag den 27. Juli d. I. Vormittags 10 Uhr im Rathskeller zu Stollberg, auf Abtheilung 5—6 und 9—10 der Hofer Chaussee, - - 1u.2 der Chemnitz-Hohenstein-Ernstthaler Chaussee, - - 1—3 - Oberlungwitz-Limbach-Mittweidaer Chaussee, - - 1—6 - Reitzenhainer Chaussee, - - 2—4 - Chemnitz-Annaberger Chaussee, - - 1u.2 - Chemnitz-Zwönitz-Elterleiner Chaussee Sonnabend den 28. Juli d. I. Sächsische Nachrichten. — Unser König hat sich veranlaßt gesehen, gegen eine Dar stellung Verwahrung einzulegen, welche vor Kurzem der französische Marschall Mac Mahon betreffs einer Episode nach der Schlacht von Sedan veröffentlicht hat. Mac Mahon hat in dem Bestreben, sein Verhalten zu rechtfertigen, in einem Buche erzählt: „Es sei Aussicht gewesen, den Feind zu werfen, wenn man seinem Nathe zufolge denselben in der Richtung auf Carignan angegriffen hätte. Sächsische Officiere hätten selbst erklärt, längere Zeit beunruhigt gewesen zu sein. Der Prinz von Sachsen (der damalige Kronprinz Albert ist darunter verstanden) hätte ihn (Mac Mahon) nach dem Tage von Sedan besucht und mitgethcilt, daß er Befehl hatte, den Rückzug anzutreten; einer seiner Generäle aber habe gesagt: „Halten wir noch einen Augenblick aus." Diese Darstellung Mac Mahon's be richtigt nunmehr in dem „Militär-Wochenblatt" der General Schlot- heim, damals Chef des Generalstabes des Kronprinzen von Sachsen, der die Maaß-Armee commandirte, dahin: „Allerdings habe in den Morgenstunden die nach La Moncelle vorgegangene 24. (sächsische) Division einen harten Stand gehabt, weil der linke Flügel des Gardecorps erst später auf dem Kampfplätze erschien; daran sei aber gar nicht zu denken gewesen, daß Mac Mahon hätte durchbrechen können, da die Sachsen und die Garde die ganze Nacht vorher alar- mirt waren und nicht überrascht worden wären. Der Kronprinz von Sachsen hat aber den Marschall Mac Mahon, welcher verwundet war, erst am 5. September in Sedan gesehen und hat den General von Schlotheim ermächtigt, zu erklären, daß er niemals die ihin von Mac Mahon in den Mund gelegten Aeußerungen eines Rückzuges gethan habe; an einen solchen sei gar nicht zu denken gewesen. Wahrscheinlich sei der Marschall infolge seiner schweren Verwundung in einem Zustande gewesen, der ein Mißverständniß erklärlich erscheinen lasse." — Wie verlautet, werden die Ergänzungswahlen zum Landtag den 15. September stattfinden. — Nach der Hebammenordnung vom 18. Mai 1872 und einer Verordnung vom 16. Januar 1882 find die Hebammen verpflichtet, darauf zu dringen, daß bei vorkommenden Augenentzündungen der Neugeborenen sofort ein Arzt herbeigeholt und der Ortsbehörde von dem Falle Anzeige erstattet werde, sie selbst sich aber der Behand lung dieses Leidens zu enthalten haben. Eine Hebamme aus Werdau wurde vom Landgericht zu Zwickau zu einer Geldstrafe von 150 M. verurtheilt, weil sie diesen Vorschriften nicht allenthalben nachge kommen war und dadurch veranlaßt hatte, daß ein Kind auf einem Auge gänzlich erblindet und auf dem anderen Auge in der Sehkraft beeinträchtigt ist. — Bei dem gemeldeten Brande in Straßberg bei Plauen, welchem 2 vollständige Güter (Golle und Erler) zum Raube fielen, wäre beim Versuche, eine Lade zu retten, in welcher sich 100 Thlr. befanden, die 58 Jahre alte Ehrler beinahe verbrannt. Sie erlitt schwere Brandwunden an den Armen. Der Müller Hering rettete die zusammengebrochene Frau vor dem Tode. — Leipzig. Infolge des schweren Unglücksfalles in unserem Nachbarorte Lindenau, am Abend des 9. Juli, wo ein Wirbelsturm die Rüstung des im Bau begriffenen KirchthurmeS mit den darauf befindlichen Arbeitern — von welchen 4 durch den Sturz in die Tiefe todt blieben — über den Haufen warf, hat eine Untersuchung des Baues durch den Staatsanwalt und den Brandversicherungs- inspector aus Leipzig zur Feststellung, ob etwa Nachlässigkeiten beim Bauen zu dem Unglück beigetragen haben könnten, stattgefunden. Hierbei hat sich die völlige Schuldlosigkeit der Bauleiter, wie der Arbeiter herausgestellt. Der erste Windstoß hat den Thurm gedreht, der zweite diesen gehoben und beim dritten Anstürme ging das ganze Rüstzeug aus dem Gefüge und in die Tiefe. Von dem Thurme muß ein Theil abgetragen werden, doch ist der Schaden nicht so be deutend, als man anfänglich gefürchtet hatte. — Am 16. d. früh wurden oberhalb des Amelungswehres^im Rosenthal bei Leipzig die Leichen eines Liebespaares aus dem Wasser gezogen. Beide hatten sich mit zwei Taschentüchern aneinander gebunden. Der Mann ist als ein 19 Jahre alter Hilfsarbeiter bei der Stadtsteuereinnahme in Leipzig, das Mädchen als eine seitjfrüher Kindheit in Leipzig aufhältliche 18jährige Näherin aus Mühltroff recognoscirt worden. Das Äebesverhältniß Beider soll von de^