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Erscheint Wöchentlich drei Mil und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Lormittag). AbonnementSpreiS beträgt vierteljährlich l Mark ra Pl pr»n»w«r»n<tn. ÄMM für Inserate werben bi- späteste«! Mittag» deS vorhergehtnden Tage» deS Erscheinen- erbeten und die CorpuSspalten »eile mU io Pf., unter „Eingesandt'' mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. «2.Donnerstag, den 12. April I88Z. 8. Jahrg. Bekanntmachung. Der I. Termin Brandeasse ist am I. April a. e. fällig und nach 1 Pfennig pro Gebäude-Einheit, nach iVz Pfennig für die Einheit freiwilliger Versicherung längstens am 14. desselben Monats während der für unsere Stadtsteuer-Einnahme geordneten Expeditionszeit an dieselbe abzuführen. Gegen Säumige ist sofort nach Ablauf der Zahlungsfrist das Executionsverfahren einzuleiten. Zwönitz, am 30. März 1883. - DerStadtrath. Adam. Bekanntmachung. Der 2. Termin Commun-Anlage selbstständiger sowie der 1. Termin Anlage nichtselbstständiger Steuerzahler ist am 31. dieses Monats fällig und innerhalb vierzehntägiger Frist an unsere Stadtcassen-Verwaltnng abzuführen. Gegen Säumige ist sofort nach Ablauf der Zahlungsfrist das Erinnerungs- und bez. Executionsverfahren einzuleiten. Zwönitz, am 30. März 1883. Der Stadtgemeinderath. — Adam. Bekanntmachung. ES wird darauf aufmerksam gemacht, daß alle in hiesiger Stadt vorkommenden Unglücksfälle, z. B. Todesfälle, die durch Selbsttödtung, durch Natur- oder andere außerordentliche Ereignisse mit oder ohne Verschuldung herbeigeführt worden sind, (Blitzschlag, Stürme, Erdfälle, Explosionen, Ersticken, Ertrinken, Ueberfahren, Ueberreiten, Biß wüthender Thiere, Vergiftung) hiernächst Selbstmord versuche, Brände, Explosionen, Unfälle in den Fabriken, kurz Unglücksfälle aller Art, gleichviel ob dieselben verschuldet sind oder nicht, mit größter Beschleunigung dem Unterzeichneten zu melden sind. Zuwiderhandlungen hiergegen werden nach Befinden mit entsprechender Geldstrafe geahndet werden. Zwönitz, den 9. April 1883. Der Bürgermeister. Adam. An Bezahlung des Schulgeldes wird erinnert. politische Aundschau. Deutschland. Der Kaiser, bei welchem auch nicht die ge ringste Spur von dessen jüngstem Unwohlsein mehr zu bemerken ist, unternimmt jetzt täglich wieder die regelmäßigen Nachmittagsaus- fahrten, während er den größten Theil des Vormittags in ge wohntem Pflichteifer den laufenden Regierungsgeschäften, der Er- theilung von Audienzen n. s. w. widmet. Am Mittwoch empfing der Kaiser den neuernannten türkischen Botschafter Said Pascha in feierlicher Audienz. , Prinz Friedrich Karl von Preußen wird in diesen Tagen von seiner Orientreise in Berlin zurückerwartet. In dem Befinden deS an einem heftigen Katarrh erkrankten Königs von Württemberg ist nach den letzten Bulletins eine merk liche Besserung eingetreten. Die Verhandlungen des Reichstages über die Gemerbeordnungs novelle nehmen einen sehr langsamen Fortgang und wenn dieses österreichische Landwehr-Tempo auch ferner beibehalten werden sollte, so dürfte sich das Haus auch noch in nächster Woche mit diesem Gegenstände zu beschäftigen haben. Am Sonnabend disculirte der Reichstag einen einzigen Paragraphen, den 8 35 des Artikels 4, betreffend den Gewerbebetrieb der Turn-, Schwimm- und Tanz lehrer, der Trödler, Stellenvermittler und ähnlicher Gewerbstreibender. Der „Tingel-Tangel-Paragraph" wurde schließlich mit einigen die ursprünglichen Bestimmungen der Regierungsvorlage mildernden Modifikationen mit l30 gegen 128 Stimmen angenommen. Die Reichstags - Sitzung vom Montag, den 9. April, war lediglich dem Hpusirgewerbe und den Wanderlagern gewidmet, über welche beiden die Klagen der seßhaften Gewerbetreibenden und Handwerker in den letzten Jahren immer lauter und dringender erschollen sind. Von Seiten der Regierung war daher der Titel 3 der Gewerbeordnung (Gewerbebetrieb im Umherziehen) einer vollständigen Umarbeitung unterzogen worden, welche im Großen und Ganzen auch die Zu stimmung der Commissionsmajorität fand. Die Plenarverhandlung selbst gestaltete sich sehr complicirt, so daß wir hierüber nur kurz resttmirend berichten können. § 55 (Einführung des Wanderge werbescheines) des Artikels 10, welcher von der Beschränkung des HausirbetriebeS handelt, wurde nach mehrstündiger Debatte in der Commissionssassung genehmigt Nr. 1 bis Nr. 9 des 8 56, betreffend das Verbot des Ankaufs und Feilhaltens gewisser Gegenstände. Bei Nr. 10 (Colportagehandel) beantragte das Centrumsmitglied von Hertling die Wiederherstellung des Regierungsparagraphen, welcher den Colportagehandel ganz verbietet, wofür von conservativer Seite auch die Abgeordneten Günther und von Kleist-Retzow plaidirten. Von liberaler Seite erklärten sich die Abgeordneten Munckel und Schott gegen jede Vermehrung der Polizeigewalt, während Bundes- commissar Böriker warm die Annahme der Regierungsvorschläge empfahl. Schließlich entschied sich das Haus für den Antrag Baum bach, nach welchem nur Druckschriften von der Colportage auszu schließen sind, welche mittelst Zusicherung von Prämien vertrieben werden, und sofern diese nicht in Schriften oder Bildwerken bestehen, mit 141 gegen 127 Stimmen. Ueber die Frage, ob über den ge lammten 8 56 abgestimmt werden solle, entspann sich zuletzt noch eine längere Discussion, die mit der Verneinung der Nothwendigkeit einer nochmaligen Abstimmung endigte. Die preußische Regierung hat, zum ersten Male seit Ausbruch des Kirchenstreites, dem Prager Erzbischof Fürst Schwarzenberg die Erlaubniß ertheilt, in der Grafschaft Glatz, welche zur Prager Diö- cese gehört, firmen zu dürfen. Ob hierin indessen eine, wenn auch nur indirecte Folge der Verhandlung Preußens mit Rom liegt, ist zu bezweifeln, da diese sich zunächst um ganz andere Angelegen heiten drehen. Der hochofficiöse Artikel der „Nordd. Allg. Ztg." über die schon so vielfach erörterte Tripel-Allianz zwischen Oesterreich, Deutschland und Italien hat die politische Welt in erneute Erregung versetzt. Im ungarischen Abgeordnetenhause soll nach einer Mittheilung des Ministerpräsidenten Tisza diese Angelegenheit noch in dieser Woche erörtert werden, vielleicht wird dieselbe auch im italienischen Senate gelegentlich der am vergangenen Montag begonnenen Debatte über das Budget des Auswärtigen Amtes mit berührt werden. Eine sehr verschiedene Auffassung hat der genannte Artikel in Wien und in Paris gefunden. Das hochofficiöse „Wiener Fremdenblatt" meint, daß derselbe den französischen Staatsmännern die sichere Ueber- zeugung gewähren müsse, daß Frankreich keinen kriegerischen Angriff zu befürchten habe, wenn es einen solchen nicht provocire. Der Pariser „Temps" dagegen, das Organ des Ministerpräsidenten Ferry, widmet den Ausführungen der „N. A. Z." eine wenig wohlwollende Besprechung. Das deutsche Blatt, sagt der „Temps", leugne die Existenz der Tripel-Allianz nicht, wenn es auch die Frage verschiebe; es scheine aber nicht zu wissen, daß alle Parteien in Frankreich hin sichtlich der Frage der inneren Freiheit und der nationalen Unab hängigkeit einig seien. Oesterreich-Ungarn. Innerhalb der Wiener Regierungs kreise greifen jetzt gewisse gespannte Verhältnisse Platz, die unstreitig