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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Bormittag) AbonnrmentSpreiS beträgt vierteljährlich l Marl so Pi. pr»niim»r»n<tn. ÄMM für Inserate nerden bi» spätesten Mittags des vorhergehenden Tage» de» Erscheinen» erbeten und die CorpuSspaltenzeil« mit io Pf., unter „Eingesandt" mit "0 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 26. Sonnabend, den 21. April 1883. 8. Jahr«. Aufforderung. Im Interesse der confirmirten Jugend hiesiger Kirchfahrt wendet sich der unterzeichnete Kirchenvorstand hierdurch an die Eltern, Lehr- und Dienstherrn, welchen die Pflege der confirmirten Jugend hiesigen Ortes anvertraut ist. Die jungen Leute männl, und weibl. Geschlechts sind verpflichtet, die in der Kirche abzuhaltenden Katechismusunterredungen regel mäßig zu besuchen, leider aber haben sich Viele derselben dieser Verpflichtung bisher entzogen, während, doch unzweifelhaft eine sittliche und religiöse Pflege der Heranwachsenden Jugend in deren eigenem, wie im öffentlichen Interesse dringend geboten ist. Es werden daher alle Eltern, Lehr- und Dienstherr» hierdurch dringend gebeten, die ihrer Pflege befohlenen jungen Leute zu fleißigem Besuche der kirchlichen Unterredungen, welche meist Sonntag Nachmittag 1 Uhr, und im Falle, daß zu dieser Zeit ein öffentliches Begräbniß stattfinden sollte, unmittelbar nach dem Vormittagsgottesdienste gehalten werden sollen, anzuhalten. Man hat zu der Bewohnerschaft hiesiger Kirchfahrt das gute Zutrauen, daß auch von ihrer Seite Alles geschehen wird, was dazu beitragen kann, die Heranwachsende Jugend auf den rechten Weg zu leiten und auf demselben zu erhalten. Zwönitz, am 13. April 1883. Der Kirchenvorstand. ' ?. Clautz. Bekanntmachung. Zufolge öffentlicher Bekanntmachung des Civilvorsitzenden der Ersatz-Commission des Aushebungsbezirks Stollberg vom 5. März a. c., wird die Musterung der in Zwönitz aufhältlichen und zur Stammrolle angemeldetenMilitärpflichtigen am L. Mai a. c. von Vormittags 8 Uhr an in dem Gasthause „zum Roh" in Stollberg, die Loosung der Gemusterten aber ebendaselbst am S. Mai a. e. Vormittags 8 Uhr erfolgen. Es werden daher alle in hiesiger Stadt aufhältlichen, im Jahre 1863 geborenen Militärpflichtigen, sowie die Militärpflichtigen früherer Altersclaffen, welche von den Ersatzbehörden noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhalten haben, ein schließlich der überzählig Gebliebenen, hiermit vorgeladen, sich zur Vermeidung der für den Unterlassungsfall in 8 33 des Reichsmilitär gesetzes vom 2. Mai 1874 angedrohten Strafen und sonstigen Nachtheile in dem zuerst genannten Termine rechtzeitig persönlich zur Musterung vor der Königlichen Ersatz-Commission einzufinden und durch ihre Geburts- bez. Loosungsscheine und Gestellungs-Atteste sich zu legitimiren, wogegen denselben das Erscheinen im Loosungstermine überlassen bleibt. Wer durch Krankheit am Erscheinen iin Musterungstermine verhindert ist, hat ein ärztliches von der Ortspolizeibehörde be glaubigtes Zeugniß einzureichen. Jeder Militärpflichtige, sowie dessen Angehörige sind berechtigt, spätestens im Musterungstermine Anträge auf Zurückstellung oder andere Begünstigungen zu stellen. Zu Zurückstellungsanträgen ist das hierfür bestimmte Formular zu verwenden, widrigenfalls dieselben als formell unzureichend zu erachten sind. Jeder Militärpflichtige der jüngsten Altersklasse darf sich im Musterungstermine freiwillig zum Diensteintritt melden. Zwönitz, am 5. April 1883. Der Bürgermeister. Adam. Bekanntmachung, die diesjährige Frühjahrscontrolversammlung betr. Die in Zwönitz aufhältlichen Reservisten, Landwehrleute und Dispositions-Urlauber — incl. Halbinvaliden — haben Mittwoch den 23. April a. e. Vormittags Vs 10 Uhr im Saale des Bürgergartens zu Stollberg zur Controlversammlung zu erscheinen. Gestellungsordres werden nicht ausgeschickt, sondern es hat jeder Mann vorstehender Bekanntmachung gleich einer Ordre Folge zu geben, widrigenfalls er sich der Bestrafung nach den Militärgesetzen zu gewärtigen hat. Etwaige Dispensationsgesuche sind rechtzeitig bei der betreffenden Bezirks-Compagnie (Feldwebel Andreas-Stollberg) anzubringen, finden aber nur auf Grund einer beigebrachten behördlichen Bescheinigung Berücksichtigung. Die Mannschaften haben in reinlicher Kleidung zu erscheinen. Der Militärpatz ist behufs Abstempelung Mit zur Stelle zu bringen. Zwönitz, am 5. April 1883. Der Bürgermeister. . Adam. Die social-politische Gesetzgebung. Die kaiserliche Botschaft, welche mit warmem Herzen die Noth wendigkeit und Beschleunigung einer arbeiterfreundlichen social-poli tischen Gesetzgebung betont, hat die letztere gegenwärtig vollständig in den Vordergrund unserer inneren Politik gedrängt. Es liegt daher nahe, uns über den Stand unserer social-politischen Gesetz gebung überhaupt zu informiren. Bruchstücke einer solchen finden mir bereits in der Gewerbeordnung, der Freizügigkeit, der Armen versorgung u. s. w., in der Hauptsache ist die social-politische Gesetz gebung aber ein neues, großes Versuchsfeld im besten Sinne des Wortes, desses Basis nicht im allgemeinen Recht, wie cs bisher be standen, zu finden ist, sondern welches einen Schritt weiter geht und an Stelle der Rechtspflicht, auf Leistung und Gegenleistung der Ein zelnen oder Mehrerer beruhend, die Pflicht der Humanität der ganzen Gesellschaft gegen die Nothleidenden in eine allgemeinere Gesetzes- lorm bringen will. Es ist nun offenbar eine ungeheuere und schwie rige Aufgabe in der social-politischen Gesetzgebung etwas Ersprieß liches zu schaffen, denn die durch dieselbe zu erweisenden Wohlthaten repräsentiren auch bei bescheidenen Unterstützungen dennoch bei ihrer allgemeinen Vertheilung große, schließlich kolossale Summen und es entsteht sofort die Frage, ob die Steuerzahler dieselben bestreiten sollen oder ob Arbeitgeber und Arbeiter auch ihren Theil dazu bei tragen müssen. Hätte aber auch diese Frage eine für ein beschränktes Ziel genügende Lösung gefunden, so wäre bei der Wirkung des be treffenden Gesetzes immer noch zu verhindern, daß dieselbe nicht wie ein Privilegium für gewisse Berufsklassen erscheint. Die Botschaft des Kaisers würdigt diese Schwierigkeiten wohl und auch Fürst Bismarck kennt dieselben hinglänglich, aber trotzdem besteht die Neichs- regierung auf eine beschleunigte Vollendung der social-politischen Gesetzgebung. Da man nun den Fürsten Bismarck nicht als einen Staatsmann kennen gelernt hat, der unerreichbaren Idealen nach jagt, sondern vielmehr immer bemüht gewesen ist, brennende Fragen der Gegenwart mit Energie praktisch zu lösen, so find die zur Eile