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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). AbonntmentSprei« beträgt vierteljährlich l Mark 2N Pi pr«>nnmnr»>>äo. Inserate werden bi« spätesten« Mittag« de« vorhergehenden Lage« de« Erscheinen« «leit* und die korputspaltt» geile mit in Pf., unte»- „Eingesandt" niit 'Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Ttavtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacleur: Bernhard Ott in Zwönig. 7. Donnerstag, den 18. Jannar 1883. 8 Indra. Bekanntmachung, die Anmeldung der Wehrpflichtigen zur Aufnahme in die Rekrntirungsstammrolle betreffend. Die deutsche Wehrordmmg vom 28. September 1875 bestimmt unter 20 und 23 Folgendes: Die Militärpflicht beginnt mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet und dauert so lange, bis über die Dienstpflicht der Wehrpflichtigen endgültig entschieden ist. Nach Beginn der Militärpflicht haben die Wehrpflichtigen sich zur Aufnahme in die Rekrntirungsstammrolle anzumelden. Die Anmeldung erfolgt bei der Orlsbehörde desjenigen Orts, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so hat er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes, d. h. desjenigen Ortes, an welchem sein oder sofern er noch nicht selbstständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet, zu melden. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem ne ihren dauernden Aufenthalt und daher zur Stammrolle sich anzumelden haben, zeitig abwesend auf der Reise begriffene Handlungsdiener, auf der See befindliche Seeleute u. s. w., so haben ihre Eltern, Vor münder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb drei Tagen zu melden. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen zu bestrafen. Es werden deshalb hiermit alle diejenigen, welche nach den vorstehenden Bestimmungen der deutschen Wchrordnung am hiesigen Orte meldepflichtig sind, aufgefordert, innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar dieses Jahres behufs Eintragung ihrer Namen in die Nekrutirungsstammrolle in der Nathsexpedition sich persönlich zu melden. Diejenigen, welche sich zum ersten Male anmelden, haben den Geburtsschein, alle anderen aber den nach der Musterung em pfangenen Loosungs- und Gestellungsschein vorznlegen. Gleichzeitig werden die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren aufgefordert, die unter ihrer Aufsicht stehenden militär pflichtigen Personen, welche vom hiesigen Orte zeitig abwesend sind, unter Beobachtung der vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen recht zeitig anzumelden. Zwönitz, am 4. Januar 1883. Der Bürgermeister. Adam. Bekanntmachung Zu der am 22. dieses Monats stattfindenden Glockenweihe, zu welcher andurch sämmtliche Gemeindeglieder zur Betheiligung am Festzuge vormittags 10 Uhr freundlichst eingeladen werden, soll gleichzeitig nachmittags 5 Uhr ein Festesten im Hübner'schen Gast hause statlfinden, wozu Anmeldungen bis zum nächsten Freitag, den 19. dieses Monats, nachmittags 2 Uhr von dem Cassirer Herrn Friedrich August Decker und dem Gastwirth Herrn Carl Hermann Hübner bereitwilligst entgegen genommen werden. Preis des Cou verts 1 Mark «v Pf. Niederzwönitz, am 15. Januar 1883. Der Gemei ndevor st and. Gerlach, im Auftrag. politische Aundschau. Deutschland. Am kaiserlichen Hofe fand am vergangenen Sonntag das diesjährige Krönungs- und Ordensfest des Ordens von» Rothen Adler statt. Die glänzende Feier verlief in der üblichen Weise; auch diesmal knüpfte sich eine größere Verleihung von Orden an das Fest. Der Bundesrath hat seine Thätigkeit noch nicht wieder ausge nommen, auch in den Ausschüssen haben noch keine Sitzungen statt gefunden, obwohl es dort an Material nicht fehlt. Zweifellos ist dies auf die Krankheit des Secretärs im Neichsamt des Innern, Herrn v. Bötticher, zurückzuführen, welchem seit Uebernahme seines jetzigen Postens die Leitung der Geschäfte des Bundesrathes oblag. Unsere parlamentarische Maschinerie functionirt gegenwärtig mit recht bedenklichen Unterbrechungen, was sich aus dein Zusammentagen des Reichstages unv des preußischen Abgeordnetenhauses erklärt. Da eine größere Anzahl von den Mitgliedern des letzteren auch dem Reichstage angehört, so sind beide parlamentarische Körperschaften genöthigt, hierauf Rücksicht zu nehmen und abwechselnd zu Gunsten des andern einen oder auf mehrere Tage zu pausiren. Jetzt ist wieder der Reichstag genöthigt gewesen, eine derartige drei tägige Kunstpause zu machen, denn er nimmt erst diesen Donnerstag, den 18. Januar, seine Verhandlungen mit der ersten Lesung des Wedell - Malchow'schen Antrages auf Einführung einer procentualen Börsensteuer wieder auf, um in der Zwischenzeit dem preußischen Ab geordnetenhause die Erledigung der Nothstandsvorlage und anderer Angelegenheiten zu ermöglichen. Wie weit sich die Verhandlungen beider Parlamente ausdehnen werden, läßt sich unter solchen Um ständen noch gar nicht ermessen. Im preußischen Abgeorduetenhause fand am Montag die erste und zweite Lesung der Nothstandvorlage statt, welche den durch die Ueberschwemmungen am Rhein Geschädigten eine Staatsbeihilfe von drei Millionen Mark gewährt. Gegen die Vorlage meldete sich Nie mand zum Wort, mährend für dieselbe 14 Redner eingetragen waren, ein leider sehr seltener Beweis von vollständiger Uebereinstimmung zwischen Regierung und Abgeordnetenhaus. Den meisten der Redner war die ausgeworsene Snmme sogar noch zu gering, ebenso wurde von verschiedenen Rednern darauf hingewiesen, daß die im Gesetz L tonäs peräu ausgeworfene Summe von 1,200,000 Mark ebenfalls zu niedrig gegriffen sei; außerdem wurden auch die Ursachen dieser immer wiederkehrenden Ueberschwemmungen in die Debatte gezogen. Der Minister des Innern, v. Puttkamer, bat, auf die nicht im Rahmen des Gesetzes liegenden Ursachen dieser Calamität nicht näher einzu gehen und befürwortete außerdem die Annahme der von der Vorlage vorgeschlagenen Summe von drei Millionen Mark, da diese nach möglichst genauen Erhebungen festgestellt sei. Ebenso hielt der Mi nister den als ä tonäs xoräu ausgeworfenen Betrag für genügend um die Bevölkerung in ihrer Selbstthätigkeit zur Linderung der Noth nicht zu beschränken. Das Gesetz wurde hierauf unverändert ange nommen, ebenso wurde eine Resolution des Abg. Prinz v. Arenberg, in welcher die Regierung zur Ermittelung und Abstellung der Noth lage speciell in einigen Eifelkreisen aufgefordert wird, angenommen. Hierauf begann die Generaldiscussion über die drei Verwaltungsge setze, welche am Dienstag fortgesetzt wurde. Der Landesausschuß von Elsaß-Lothringen ist a.n Montag durch den Staatsminister von Hofmann eröffnet worden; zum Präsidenten wurde Schlumberger miedergewählt. Oesterreich-Ungarn. Der österreichische Reichsrath hat An-