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ÄWM für Inserate werden bis spätesten- Mittags deS vorhergehenden TageS deS Erscheinens erbeten und die CorpuSspaltenzeile mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Erscheint wöchentlich drei Mat und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). AbonnementSpreiS beträgt »ierteljährlich 1 Mark 2V Pf. prren>iwer»näo. Zwönitz und Ilmgegend Organ für den Stabtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. «7. Donnerstag, den 9. Juni 1881. 6. Jahrq. Bekanntmachung. Die letzten Vorkommnisse veranlassen mich, auf Ansuchen einer Anzahl hiesiger Bürger hiermit ausdrücklich zu erkläre», datz das von dem hier stationirten Gendarm Herrn Kuhnert fortwährend in öffentlichen Localen verbreitete Gerücht, die hiesige Stadt sei der Landgemcindeordnnng untergestellt, voll ständig unrichtig. Die Stadt Zwönitz hat nach wie vor die Rechte -er Städteordnung für mittlere und kleinere Städte nach Gesetz vom 24. April 1873. Dem unterzeichneten Bürgermeister ist unter Aufsicht der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz die Ortspolizei übertragen. Herr Gendarm Kuhnert ist Nicht ö^k^chltgt, die von mir genehmigten öffentlichen Vergnügungen zu verbieten. Zwönitz, am 8. Juni 1881. Schönherr, Bürgermeister. Bekanntmachung. Der erste diesjährige Jahrmarkt wird Montag, den 2«. Juni, abgehalten. Zwönitz, am 8. Juni 1881. Der Stadtgeineinderath. Schönherr. Bekanntmachung, Revision der Landtagswahllifte betreffend. Gemäß § 24 des Gesetzes vom 3. December 1868, die Wahlen für den Landtag betreffend und §11 der Ausführungsverordnung vom 4. December 1868 ist die Landtagswahlliste hiesiger Stadt revidirt und liegt von jetzt ab 14 Tage und zwar bis zum 15. d. M. an Natsstelle aus. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß jedem Beteiligten das Recht der Einsichtsnahme der ausliegenden Liste zusteht und daß etwaige Einsprüche gegen den Inhalt rechtzeitig bei den» Unterzeichneten anzubringen sind. Zwönitz, am 1. Juni 1881. Der B ü r g e r m e i st e r. Schönherr. Bekanntmachung. Da wiederholt darüber geklagt wird, daß Kinder auf hiesigem Gottesacker sorglich gepflegte Blumen abreißen, manche Mütter aber sich gegen den Todtenbettmeister sogar auflehnen, wenn er die Kinder deshalb auszankt, so macht der Kirchenvorstand hierdurch bekannh daß Schulze ermächtigt ist, diejenigen zur Bestrafung anznzeigen, welche die ihnen zugehörigen Kinder nicht be aufsichtigen und sich den Anordnungen desselben nicht fügen wollen. Zwönitz, den 31. Mai 1881. Der Kirch envorstand allda. Neidhardt, Pf. Bekanntmachung. Da die zweite Lehrerin für weibl. Handarbeiten, Fräulein Grohe, in Folge Wegzugs ihre Stelle gekündigt hat, so werden ge eignete Damen aufgefordert, ihre etwaigen Gesuche bis zum 18 Juni a e. bei dem Unterzeichneten einzureichen. Zwönitz, den 2. Juni 1881. Der Schulvorstand allda: Neidhardt, Pf. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte soll, nachdem in dem am 1. dieses Monats abgehaltenen Versteigerungstermine ein Gebot überhaupt nicht erlangt worden, den 24. August 1881 das dem Grundstücksbesitzer Carl August Arndt in Niederzwönitz zugehörige Haus- und Gartengrundstück Nr. 79 des Katasters, Nr. 190a und 190d des Flurbuchs, Nr. 80 des Grund- und Hypothekenbuchs für Niederzwönitz, welches Grund stück am 5. März 1881 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 4023 Mark — Pf. gewürdert worden ist, auf Antrag anderweit »othwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichts stelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Stollberg, am 2. Juni 1881. Königliches Amtsgericht daseW, Abteilung für streitige Rechtssachen. Wähner.