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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich l Mark 20 Pf. pranunnaranllo. ÄWger für Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile jmit w Pf., unter „Eingesandt" mit 30 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Amtsblatt für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 135Z. Freitag, den 28. November 1879. 4. Jnhrg. Bekanntmachung. Hierdurch wird den Hallsbesitzern hiesiger Stadt in Erinnerung gebracht, daß dieselben 1) bei eintretendem Schneesalle in der ganzen, die Straße oder Gasse berührenden Länge ihrer Grundstücke Bahn für die Fußgänger ohne Verzug herzustellen und solche auch in passirbarem Zustande zu erhalten haben. Die hierbei aufge häuften oder in größerer Menge von den Dächern gefallenen Schneemassen sind über die ganze Fahrbreite der Straßen und Gaffen gleichmäßig auszubreiten. 2) Die an den Dachrändern sich bildenden Eiszapfen müssen sofort heruntergeschlagen werden, jedoch so, daß durch das Herabfallen Niemand verletzt werden kann. 3) Bei eintretendem Thauwetter ist das Eis von einem jeden Hausbesitzer, soweit sein Grundstück reicht und er zur Reinig ung der Straße oder Gasse verpflichtet ist, auszuhauen und wegzuschaffen. 4) Bei entstehender Glätte ist, um die Gefährlichkeit der Passage zu vermeiden, schleunigst dafür zu sorgen, daß die längst ihrem Grundstück vorbeiführende Straße oder Gasse, namentlich die Fußwege, mindestens in der Breite eines halben Bieters mit Sand, Asche, Sägespähnen oder einem anderen geeigneten Material bestreut wird. 5) Gossen, welche zum Abfluß der Trauf- und Wirthschaftswaffer dienen, sind auch ohne vorgängiger Aufforderung jeder ¬ zeit offen und gangbar zu erhalten. 6) Schnee aus Höfen darf durchaus nicht auf Straßen, Gaffen oder öffentlichen Plätzen abgelagert werden. Jede Zuwiderhandlung gegen obige Bestimmungen wird mit Geldstrafe bis zu 15 Mark oder entsprechende Haftstrafe, welche im Wiederholungsfälle zu erhöhen ist, geahndet. Zwönitz, am 19. November 1879. Der B ü r g e r m e i st e r. Schönherr. Tagesgrschichte. Deutschland. Das Neichsmilitürgesetz bildet die Hauptvorlage, mit der sich der nächste Reichstag zu beschäftigen haben wird, da die Bewilligung einer Friedenspräsenzstärke von 401,659 Mann auf 7 Jahre, im Sommer 1881 abläuft. Wie bereits bekannt, beabsichtigt die Neichsregierung noch eine Erhöhung der Friedenspräsenzstärke herbeizuführen, indem sie namentlich eine Vermehrung der Artillerie erstrebt. Man nimmt in unterrichteten Kreisen an, daß die gesammten Conservativen und Nationalliberalen für, die Fortschrittspartei gegen das Gesetz stimmen werden. — Der Reichshaushalts-Etat ist in seinen Grundzügen bereits festgestellt. Derselbe ist in diesem Jahre zum ersten Male vom Reichsschatz-Amt ansgearbeitet worden und wird auch vom Unterstaatssecretär Scholz eingebracht und vor dem Reichs tage vertreten werden. Berlin. Der „Weserztg." schreibt man von hier: General v. Fransecky, der das Commando des elsaß-lothringischen Armeecorps abgegeben hat und Gouverneur von Berlin werden sollte, wird sein neues Amt wahrscheinlich nicht übernehmen, er soll um seinen Ab schied eingekommen sein. Wie die „Vossische Zeitung" rheinischen Blättern entnimmt, weilt der General gegenwärtig in Wiesbaden. Oesterreich-Ungarn. In der Sonnabend-Sitzung des öster reichischen Abgeordnetenhauses stellte Graf Ceam in der Debatte über den Gesetzentwurf, betreffend die Einbeziehung Bosniens und der Herzegowina in das gemeinsame Zollgebiet, in Bezug auf die uner ledigt gebliebene Frage des Antheils der occupirten Länder an den gemeinsamen Zolleinnahmen einen Vermittlungsantrag, dahingehend, daß das Zollpauschale von 600,000 Gulden auf drei Jahre bewilligt werden, daß aber diese Bestimmung so lange gelten solle, bis darüber eine neuerliche Vereinbarung zu Stande gekommen. Der Antrag wurde sofort an den Ausschuß zur Berichterstattung überwiesen. Frankreich. Die Exkaiserin Eugenie, deren Ankunft das Ereig- niß der Woche für Paris war, hat ihre Reise nach Spanien fort gesetzt. Sie findet ihre Mutter, die Gräfin von Montijo, an deren Krankenbett sie eilt, nur noch als Leiche vor. Am Sonnabend ge langte die Nachricht von dem Tode der vierundachtzigjährigen Greisin nach Paris. Die Kaiserin hat erst am Freitag Abend Paris verlaffen, nicht, wie es in ihrer Absicht lag, schon ganz in der Frühe dieses Tages. Der Prinz Napoleon stattete ihr im Laufe des Tages seinen Besuch ab, doch wurden nur einige conventionelle Phrasen des Be dauerns gewechselt, ohne daß die Unterhaltung auf das politische Gebiet hinüberspielte. Das Geleit zum Bahnhof gaben der Exkaiserin der Herzog von Banasso und der Herzog von Mouchy mit seiner Gemahlin; als der Zug sich in Bewegung setzte, entblößten alle An wesenden ehrfurchtsvoll das Haupt. England. Die Anti-Pacht-Agitation in Irland nimmt trotz der Maßnahmen der Regierung ihren weiteren Fortgang und hat sich seit den vorgenommenen Verhaftungen noch mehr ausgebreitet. Die in vielen Bezirken herrschende Noth vermehrt natürlich die Un zufriedenheit und wenn die Negierung nicht ausgedehnte und ener gische Maßregeln zur Abhilfe bei dem Nothstande, sowie gegen die Aufwiegler ergreift, dürfte es bald zu blutigen Scenen kommen. Italien. Die Italienische Ministerkrisis ist nach den neuesten Meldungen ihrer Auflösung nahe. Es ist dem Conseilspräsidenten Cairoli in der That gelungen, seinen Vorgänger Depretis zum Eintritt in das neugebildete Cabinet zu bestimmen. Mit Depretis, der das Porte feuille des Innern übernimmt, tritt auch Magliani an Stelle Gri maldis in das Ministerium. Es bleibt nun abzuwarten, ob der ehe malige Finanzminister im Cabinet vom December 1878, welches im Juli d. I. dem Ministerium Cairoli weisen mußte, in der Lage sein wird, die Finanzpolitik der Linken gegenüber den Kammern mit Er folg zu vertreten. Rußland. Der Rücktritt des Fürsten Gortschakoff wird als unmittelbar bevorstehend angesehen. Entweder wird Herr v. Giers die Geschäfte des Auswärtigen Amtes leiten, oder es wird sofort Herr v. Wallujeff zum Minister des Aeußeren ernannt werden. Die Berufung Wallujeff's, der sich z. Z. in Berlin befindet, soll mit dem Plane zusammenhängen, den Constitutialismus in Rußland einzu- sühren. Am 2. März 1880, somit am Jahrestage der Thronbesteig ung des Zaren, soll die neue Verfassung proklamirt werden. Das Russische Parlament soll noch im Frühjahr eröffnet werden. Die Präsidentschaft des ersten constitutionellen Ministeriums in Rußland soll an den Großfürsten Konstantin Nikolajewisch, einen Bruder des Zaren, gegenwärtig Präsident des Reichsrathes, übertragen werden. Die Frage, welche Völkerschaften und Provinzen des Reiches mit dem Rechte der parlamentarischen Vertretung ausgestattet werden sollen, wurde mit Berufung auf einem Präzedenzfall im vorigen Jahrhunderte, wo unter der Kaiserin Katharina II. die Vertreter aller dem Reiche angehörenden Völker zu einer Versammlung be rufen werden sollten, in dem Sinne entschieden, daß die ins Leben zu rufende Legislative nach Möglichkeit den Charakter eines Volks-