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Erscheint wSchentlich drei Mal und rwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Bormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich l Mark 20 Pf. prssn»m«r»näo. Anzeiger für Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden TageS des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit lv Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ fkr den Stabtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. .>4^ 1A2. Dienstag, den 6. Decembcr L88I. 6 Iahrq. >1 . 7777-77^7^ . > . . — Bekanntmachung, die Stadtverordneten-Ergänzungswahl betr. Die von dem unterzeichneten Bürgermeister ans Mittwoch, den 7. December anberaumte Stadtver- ordneten-Ergtinzungswahl wird, in Folge des stattgehabten Versehen des Setzers, auf Mittwoch, den December e. verlegt, was hierdurch den wahlberechtigten Bürgern bekannt gemacht wird. Zwönitz, am 5. December 1881. Der Bürgermeister. Schönherr. WeLmmtmaebrmg, die Stadtverordneten-Ergänzungswahl betreffend. Für die mit Schluß dieses Jahres aus dem hiesigen Stadtgemeinderats-Collegium ausscheidenden beziehentlich bereits ausgeschie denen Stadtverordneten und Ersatzmänner Herrn Wilhelm Simon Viehweger, - Augnst Albert Richter, - Friedrich Otto Hahn sind drei ansässige und für Herrn Otto Keller ein unansässiger, für Herrn Friedrich Wilhelm Rüger ein ansässiger Stellvertreter und für Herrn Friedrich August Hofmann ein unansässiger Stellvertreter nach 8 86, 7 und 8 des bestäligten Orts-Statuts für die Stadt Zwönitz zu wählen. Zur Vornahme dieser Wahl ist von dem unterzeichneten Bürgermeister Mittwoch, d. 14. Decembcr c., anberaumt worden. Die in der ausgestellten Wahlliste aufgeführten Bürger werden hierdurch aufgefordert, gedachten Tages von vormittags LO bis nachmittags 3 Uhr persönlich in dem zum Wahllocal bestimmten Sessionszimmer im hiesigen Rathanse zu erscheinen und ihre Stimmzettel abzugeben. Punkt 2 Uhr wird das Wahllocal geschlossen, so daß diejenigen Wähler, welche bis zu dieser Zeit sich nicht bereits daselbst be finden, für diese Wahl ihres Stimmrechtes verlustig gehen. Hierzu wird noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam gemacht: 1. Das Stimmrecht ist nur in Person auszuüben; 2. nur die in der Wahlliste aufgeführten Bürger der Stadt sind wahlberechtigt und wählbar; 3. die Ansscheidenden sind sofort wieder wählbar; 4. auf jeden Stimmzettel sind die Namen von 4 ansässigen und 2 unansässigen der in der Wahlliste aufgeführten wähl baren Bürger so zu verzeichnen, daß über die Person kein Zweifel bleibt; 5. insoweit Stimmzettel diesen Vorschriften nicht entsprechen oder Namen nicht wählbarer Personen enthalten, sind die selben ungiltig. Zwönitz, am 28. November 1881. Der Bürgermeister. Schönherr. Tagesbericht. — Der Buchdrucker Zumbusch in Dresden, ein eifriger Social demokrat, bisheriger Mitinhaber der socialistischen Druckerei H. Zum busch L Co., ist nach Verbüßung einer achtmonatigen Gefäugniß- strafe, welche er sich wegen wiederholter Verbreitung verbotener revo lutionärer Schriften zugezogen hatte, auf Grund des sächsischen Hei- mathsgesetzes aus Dresden ausgewiesen worden. — Dresden, 2. December. Die Zweite Kammer berieth in ihrer heutigen Sitzung, welcher Staatsminister vr. v. Abeken und Geh. Rath Hedrich beiwohnten, eine Petition von 340 Copisten bei den Land- und Amtsgerichten um Fixiruug der Schreibelöhne. Der Antrag der Beschwerde- und Petilionsdeputation (Referent: Abg. Gelbke), die Petition der Staatsregieruug zur Kenntnißnahme zu überweisen, wurde von dem Abg. Prüfer unterstützt, welcher dar legte, daß die Lage der Petenten keineswegs so schlimm sei, als sie dieselbe schilderten, und daß eine Fixirung der Schreiblöhne dem Staate größere Ausgaben verursachen und für die besseren Copisten gegenüber den minder tüchtigen eine Benachtheiligung herbeiführeu würde. Auf Antrag des Abg. Uhlemann (Görlitz), welcher vom Abg. Böhnisch unterstützt wurde, beschloß die Kammer, die Beschluß fassung über Cap. 24 Titel 40 des Staatshaushaltsetats, Schreibe löhne bei den Untergerichten, auszusetzen. Nächste Sitzung Montag. — Leipzig., 1. December. Nach einer Bekanntmachung des hiesigen Raths vom 30. November haben die eingesetzten Testaments vollstrecker den Nachlaß des verstorbenen Franz Dominic Grassi, welcher bekanntlich die Stadt Leipzig zur Erbin seines, nach Abzug einer Anzahl Legate verbleibenden Vermögens eingesetzt hat, regulirt und hierüber Rechnung abgelegt. Diese Rechnung ist vom Nath für richtig befunden morden, und der letztere bringt nunmehr zur Kenntniß der Bewohnerschaft, daß der Bestand des Nachlasses zu den Coursen des Ablieferungstages nebst den bis zu den letzteren gerechneten Zinsen auf 2,327,423 M. festgestellt wordeu ist, sowie daß der Rath beschlossen hat, von der Grassi'scheu Erbschaft u) 600,000 M. dem hiesigen Orchesterpensionsfond bebufs Gründung von 20 neuen, pensionsberechtigten Stellen beim Stadtorchester zu