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1. November c., der Zeitpunkt also ein kurzer, bis zu welchem es die Aufgabe des Lehrpersonals ist, jene jungen Leute für den Kriegs fall zu felddiensttüchtigen Soldaten heranzubilden. Bei jedem Truppentheil ist übrigens noch ein Stabsoffizier dem Lehrpersonal vorgesetzt. — Die 3. Classe der 100. Königlich Sächsischen Landes-Lotterie wird den b. und 6. September 1881 gezogen. Die Erneuerung der Loose ist nach 8 5 der dem Plane zu dieser Lotterie angesügten allgemeinen Bestimmungen spätestens vor Ablauf des 27. August 1881 bei dem Collecteur, dessen Name und Wohnort auf dem Loose aufgedruckt und aufgestempelt ist, zu bewirken. — Die „Sächsische Schulzeitung" ersucht die Pfarrer, Cantoren, Kirchschullehrer und Kirchenbuchftthrer in Sachsen, in den Kirchen büchern nachzuforschen, wo und wann in den Jahren 1797 bis 1799 eine Louise Henriette Heinicke oder Heinecke geboren wurde. Dem Auskunftgeber werden 25 Mark zugesichert. Die Mittheiluugen sind an die Nedaction des obengenannten Blattes zu Dresden zu richten. — Beim Ausschachten eines Kellers Hainstr. 24 in Leipzig grub man einen Topf mit einer Anzahl eiserner Kugeln, darunter ein 24- und ein 36-Pfünder, sowie ein Stück Kettenkugel mit Oese. Man meint, daß sie aus dem Jahre 1548 herrühren, wo Leipzig unter Kurfürst Johann Friedrich eine schwere Belagerung auszu halten hatte. — Chemnitz, 18. August. (Gerichtsverhandlung.) Der Guts besitzer Friedrich Richard Groß von Walthersdorf hatte, wie er selbst eingeräumt, am 8. April d. Js. aus dem Hausflur des Kauf manns Köhler in Zwönitz, mit dem er in geschäftlicher Verbindung stand, einen Sack mit Korinthen im Werthe von 20 Alk. 50 Pfg. mitgenommen, jedoch sollte das nur aus Versehen geschehen sein. In erster Instanz war er freigesprochen worden. Die Staatsan waltschaft hatte Berufung eingewendet. Die infolge dessen anbe raumte Hauptverhandlung ergab nun, daß ein Versehen seitens Groß' bei der Hinwegnahme der Korinthen nicht obgewaltet haben konnte, daß derselbe vielmehr die Korinthen schon zum Verkauf aus geboten und sie auf dem Boden versteckt, auch nur dann erst an die Bezahlung derselben gedacht, als der Gendarm sie bei einer Haus suchung vorgefunden hatte. Groß wurde wegen Diebstahls zu vier Wochen Gefängniß verurtheilt. — Die Einweihung des König Albert-Thurms in Grünhain findet am 4. Septbr., dem Tage des Constitutionsjubiläums, statt. — Freiberg. Der glückliche Gewinner des ersten Hauptge winnes unserer Ausstellungs-Lotterie ist ein hiesiger Dienstmann. Deutschland. Berlin. Wie die „Nat.-Ztg." erfährt, soll zu den Vorlagen, welche dem Reichstage in der nächsten Session zu gehen werden, ein bereits ausgearbeiteter Gesetzentwurf, betreffend die Revision des Titels III. der Gewerbeordnung über den Gewerbe betrieb im Umherziehen gehören. Bekanntlich ist durch die Gewerbe ordnung vom 21. Januar 1869 im Interesse der gewerblichen Frei zügigkeit und der Gewerbesreiheit überhaupt ein großer Theil der früveren polizeilichen Beschränkungen des Hausirhandels gefallen. Einzelheiten über den Gesetzentwurf sind noch nicht bekannt geworden. Oesterreich-Ungarn. Der Kronprinz Rudolf wird den Kaiser HU den Manövern nach Ungarn begleiten, während die Kronprinzessin Stephanie mit der Kaiserin bis Mitte September in Schönbrunn Aufenthalt nehmen und dann bis Ende October mit dem Kronprinzen theils in Gödöllö, theils in Ofen wohnen wird. Anfangs November erfolgt die Rückkehr des Kronprinzenpaares nach Prag. Wien. Der Luftschisfer Godard ist am Sonntag in Wien um 6 Uhr 40 Minuten in Gesellschaft von drei Journalisten (Mitarbeiter der „Presse", „Wiener Tageblatt" und „Wiener Allgemeine Zeitung") von der Nelien Welt in Hietzing aufgestiegen. Eine Viertelstunde später entlud sich ein furchtbares Gewitter. Große Besorgnis; herrschte wegen des Schicksals der Luftschiffer, doch konnte der Mitarbeiter der „Presse" aus Klosterneuburg 10 Uhr 40 Minuten telegraphiren: Wir sind soeben der Todesgefahr entronnen und unter heftigem Ge witter in Klosterneuburg hart an der Donau niedergegangen. Frankreich. König Ludwig von Bayern, welcher in der Nacht vom 16. auf den 17. d. M. in Begleitung zweier Diener iu Paris eintraf, hat sein Absteigequartier bei dem bayrischen Geschäftsträger Neither, Nue de Berry Nr. 5 genommen. Amerika. Eine sonderbare Mittheilung bringen Washingtoner Blätter über ein Abenteuer, welches der Verbrecher Guiteau im Kerker mit seinem Wärter zu bestehen hatte. „Dem Wächter", heißt es da, „kamen die Bewegungen Guiteau's verdächtig vor und er betrat deshalb dessen Zelle. Guiteau rang mit ihm in wüthender Weise, und während des Ringens entlud sich zufällig das Pistol des Wächters, ohne indeß irgend welchen Schaden anzurichten. Die anderen Gefangenwärter trennten schließlich die Kümpfenoen. Was Guiteau's Absichten waren, weiß man nicht. Einige Berichte besagen, daß er ein Messer in seinem Besitz hatte, aber man glaubt allgemein, daß die Angelegenheit in seiner nervösen Reizbarkeit ihren Grund hatte." Das letzte Bulletin vom Montag srüh lautet: Garfield hatte seit gestern Abend kein Erbrechen und nahm heute früh auf sein Verlangen etwas flüssige Nahrung. Das Allgemeinbefinden ist heute früh ermuthigender als gestern. Vermischtes. * In der Nacht zum 3. August passirte folgender Unglttcksfall bei Bregenstedt (Kreis Neuhaldensleben): Zwei Brüder gehen auf den Anstand; dem Einen wird die Sache langweilig und er will nach Hause gehen. Um dem Bruder das Wild nicht zu verjagen, giebt er das gewöhnliche Signal des Pfeifens oder Singens nicht. Der Bruder, welcher seit zwei Stunden auf einen Hirsch paßt, der ziemlich nahe in einem Haferstück äst, hört etwas näher kommen, denkt es sei der Hirsch, schießt und wird sofort durch den gräßlichen Aufschrei des Getroffenen überzeugt, daß er den eigenen Bruder ge schossen. Er bittet den Letzteren in seiner Verzweiflung, ihn nun auch gleich zu erschießen, versucht dann aber auf die Bitten des Getroffenen Hülfe zu holen. Doch war Alles umsonst. Der volle Schuß, 4 Rehposten und etwa 20 grobe Schrotkörner, war in den Unterleib gedrungen, und nach einer Stunde gab der Verletzte seinen Geist auf. Er bat noch den verzweifelten Bruder sich doch zu be ruhigen. Bei der Obduction zeigte sich der ganze Darm durchlöchert und der Körper ganz blutleer. * (Ortsbestimmung bei Feuersbrünsten.) Aus Ludwigslust wird berichtet: Bei Gelegenheit des 8. niedersächsischen Fenerwehrtages wurde auch die neue patentirte „Vorrichtung zur Ortsbestimmung nächtlicher Fenersbrünste" des Herrn C. Hoese in Rostock auf ihre praktische Brauchbarkeit geprüft. Aufgestellt war dieselbe auf der Plattform des grobherzoglichen Schlosses, von wo ans man »ine hübsche Fernsicht genießt. Vermöge dieses Apparates soll bei dnnkelster Nacht auf meilenweite Entfernungen der Ort eines sichtbaren Brandes sofort genau bestimmt werden können, mithin eine schnellere Hülfe- leistung ermöglicht werden. Von dem Erfinder mar ein Scheinfeuer (bengalische Flammen) um 10 Uhr Abends in dem Dorfe Techentin veranlaßt, ohne daß die Prüfungskommission natürlich von dem Orte Kenntniß hatte. Es waren durch den Apparat 15 Dörfer sichtbar und doch konstatirte die Kommission in kürzester Zeit den Ort des Feuers, was ohne Benutzung des Apparates nicht möglich gewesen märe. Die Kommission hat ihr Gutachten dahin abgegeben, daß die Vorrichtung durchaus praktisch sei und die Anschaffung allen Gemeinden nur dringend empfohlen werden könne, zumal die Aus gabe eine so geringe sei, z. B. würde der hier benutzte Apparat, für 15 Dörfer eingerichtet, ca. 20 Mark kosten. * (Ein weiblicher Exekutor.) Ein sehr originelles Mittel, ihre Forderungen von säumigen Schuldnern beizutreiben, ohne dieselben zu verklagen und ihnen die schweren Gerichtskosten aufzubürden, haben einige Aerzte in Halle a. d. S. erfunden. Eine ältere Dame stattet, mit der ärztlichen Rechnung in der Hand und mit der Voll macht zu quittiren, den Säumigen ihren Besuch ab. Zunächst in mild-n Worten, dann aber nachdrücklicher und lauter, ynd zuletzt klagend, jammernd und weinend ergießt sich aus ihrem Munde ein breiter Redestrom über die Schlechtigkeit der Welt, welche vom Arzte wohl Hilse verlangt, ihn dafür aber nicht bezahlen will. Nur Wenige vermögen den Attacken einer so larmoyanten Danie zu wiederstehen, welche in ihrem Austreten an die Klageweiber des alten Testaments erinnert und einigermaßen empfindsame Menschen rasend machen kann. Die Meisten bezahlen, und wenn sie nicht be zahlen, so wiederholt sich nach 8 Tagen dasselbe Tableau. Jene Hallenser Aerzte sollen sich nicht schlecht bei diesem Exekutionsver fahren stehen und die alte Tante auch nicht, denn sie bekommt von jedem beigetriebenen Thaler eine Provision von 50 Pfennigen. * Wie sonderbar manche Ehe entsteht, zeigt das Beispiel eines Pärchens in der Boyenstraße zu Berlin. Der Mann ist 24 und die Frau 78 Jahre alt; Beide leben seit drei Jahren in schönster ehelicher Gemeinschaft. Wie es aber zum Schließen dieser Ehe kam, lehrt folgende rührende Geschichte. Die alte junge Ehefrau wohnte, arm verlassen, in einem bescheidenen Stübchen der genannten Straße. Niemand von ihren Verwandten kümmert sich um sie, auch als sie krank wurde, nicht. Da war es ihr jetziger Ehemann, der als Haus knecht in demselben Hanse thätig war, der sich nm das arme, kranke, verlassene Weib in echt sameritanischer Weise bekümmerte und bei seinem Hausdienste hin und wieder im Laufe des Tages zu der alten Frau hineinschaute, ihr Handreichungen machte, sie pflegte und erquickte. Sie wurde infolgedessen wieder gesund, und der Kontrast, der sich in dem Benehmen dieses ihr fremden Menschen gegenüber dem ihrer Verwandten ausdrückle, pflanzte rin unauslöschliches Ge fühl der Dankbarkeit in ihr Gemüth. Bald nach ihrer Genesung fiel ihr eine Erbschaft von 39,000 Mark zu. Da kamen natürlich auch sogleich die Verwandten, thaten freundlich und suchten um die Wette sich bei ihr einznschmeicheln. Sie aber war lediglich darauf bedacht, dies Erbtheil nach ihrem Tode dem zukommen zu lassen, der ihr im Leben beigestande», und damit ihm dies nicht im Wege des Gesetzes zu Gunsten ihrer lieblosen Verwandten gekürzt werden könne, verabredete sie mit ihm die Heirath. Dieselbe ist bereits seit drei Jahren vollzogen, so daß der junge Mann schon mit 21 Jahren und zwar niit einer alten Frau von 75 Jahren in die Ehe getreten ist. Beide sollen sehr einträchtig leben, er seine Gattin wie eine Mutter achten und ehren, und sie sich wohl fühlen in dem Gedanken, ihren selbstsüchtigen Verwandten das Erbtheil entrückt und ihrem würdigen Ehemann dasselbe gesichert zu haben.