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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich t Mark 20 Pf. prsenumeranäo. Ämeiger für Inserat« werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden TageS des Erscheinens erbeten und die Corpusspalten zeile mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stabtgemeinderath, den Kirchen- und Schulwrstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. LOO. Donnerstag, den 25. August L881. 6. Jahrg. Oeffentliche Sta-tgemem-eratsfitzung Freitag, den 26. August e., nachmittags 6 Uhr. Tagesordnung ist am Verhandlungstage in der Hausflur des Rathauses ausgehängt. Bekanntmachung. Auf Antrag der Erben weil, des Webermeisters und Hausbesitzers Carl August Decker in Zwönitz soll der zum Nachlasse desselben gehörige Grundbesitz, als: 1. das Hausgrundstück Nr. 79 des Brandcatasters, Nr. 100 der Stadtflur im Flurbuche und Fol. 74 des Grund- und Hypothekenbuchs für Zwönitz sowie 2. das Feld- und Wiesengrundstück Nr. 553b und 5536 der Feldflur im Flurbuche, Fol. 652 des Grund- und Hypothekenbuchs für denselben Ort und 3. das Feldgrundstück Nr. 5536 und 556b der Feldflur im Flurbuche, Fol. 654 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, welcher Grundbesitz ohne Berücksichtigung der Oblasten am 5. August o. und zwar das Grundstück zu I. auf 2000 Mark — Pf., - 2. - 400 - — - - 3. - 1200 - - - gerichtlich gewürdert worden ist, den 2V. August 1881 Mittags 12 Uhr von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte an Ort und Stelle öffentlich und unter den im Termin bekannt zu machenden Beding ungen an den Meistbietenden versteigert werden, was hierdurch unter Bezugnahme auf die im hiesigen Amtsgebäude und im Gasthof zum „blauen Engel" in Zwönitz und im Rathhause daselbst aushängenden Anschläge, denen specielle Grundstücksbeschreibung beigefügt ist, be kannt gemacht wird. Stollberg, am 9. August 1881. Königliches Amtsgericht. Zumpe. Tagesbericht. — Als Tag der Neichstagswahlen nennt man jetzt Montag den 17. Oktober. — Auf Veranlassung des Landesmedizinalkollegiums des König reichs Sachsens sind im Jahre 1879 von den Berirksärzten über die Reihe der die Kirchhofshygiene betreffenden Fragen Erörterungen angestellt worden und haben sie namentlich ihre Aufmerksamkeit den bei Wiederausgrabung von Leichen zu machenden Beobachtungen zngewendet. Da bisher wohl selten Wiederöffnungen von Gräbern unter den verschiedensten Verhältnissen behufs Studiums der dabei wahrzunehmenden Vorgänge in so großer Zahl gemacht worden sein möchten, so ist eine Zusammenstellung der hierbei gemachten Er fahrungen wohl gerechtfertigt. I. In Kies- und Sandboden ist die Zersetzung von Kiudesleichen spätestens nach 4, die von Erwachsenen nach 7 Jahren soweit vollendet, daß nur noch Knochen und etwas amorphe Humussubstanz übrig sind. 2. Verzögerungen der Zersetzung kommen hier selten, und zwar nur im feinkörnige» Sande vor, im Verhältnis; etwa von 1 : 16, und beruhen nur auf Zurückbleiben von Gehirnresten. 3. In Lehmboden ist die Zersetzung von Kindesleichen in der Regel spätestens nach 5, die von Erwachsenen spätestens nach 9 Jahren beendet. 4. Verzögerungen der Zersetzung kommen häufiger vor, etwa im Verhältnis 1 : 5. Sie beruhen theils auf Fettwachsbildung in geringerer oder größerer Ausdehnung und mit oder ohne Zurückbleiben von Gehirnreste», theils im letztere» allein. 4. Hn Grüften auf Kirchhöfen erfolgt die Zersetzung der Leichen nicht langsamer, als im durchlässigen Boden. 5. Mumifikation einzelner Körpertheile kommt auf Kirchhöfen seltener (ca. 1 : 50) zur Beobachtung, und nur in besonders trockenem Boden. 6. Alle Beobachtungen an Adipocireleichen unterstützt die Ansicht, daß das Fettwachs sich nur aus präformirtem Fettgewebe, nicht aus anderen Organgeweben bilde. 7. Der Fäulnißgeruch der Leichen ist in der Regel schon nach 3 Monaten, spätestens aber nach einem Jahre verschwunden. Die seltenen Ausnahmen sind durch außerge wöhnliche Umstünde bedingt. 8. An der Zersetzung der Leichen wirken in min destens einem Drittel der Fälle die Larve» von Fliegen und andere niedere Thiere; ebenso auch niedere Pilze. 9. Die Kleidungsstücke der Leichen zerfallen meist langsamer als diese selbst; am früheste» die aus vegetabilischen Fasern, erst spät die aus animalischen hergestellten. Am längsten wiedersteht Seide und Leder. lO. Eine Verunreinigung der Brunnen von den Kirchhöfen aus findet mit äußerst seltenen Ausnahmefällen nicht statt. In der Regel ist das Wasser der Kirchhofs brunnen reiner als das der Brunnen in bewohnten Stätten. II. Gesundheits schädigungen der nahe bei Kirchhöfen Wohnenden von den Kirchhöfen aus sind nirgends zu konstatire». — Das Eintreffen der zu einer zehnwöchigen Ausbildung im Militärdienst beorderten Ersatz - Reservisten I. Elaste erfolgt nächste Mittwoch den 24. d. M. bei den resp. Truppentheilen in der Weise, daß im königlich sächsischen Armeecorpsverbande den Infanterie-Re gimentern Nr. 100 bis 104 und 106 bis 108 je 275 resp. 276 Mann, dem Infanterie-Regiment Nr. 134 dagegen nur 140 und den beiden Jäger-Bataillonen Nr. 12 und 13 je 90 Mann, sowie außerdem dem Fuß-Artillerie-Regiment Nr. 12 !32 Mann zur Aus bildung überwiesen werden, mährend die Infanterie-Regimenter Nr. 105 (Straßburg) und 133 (Zwickau) leer ausgehen. Es werden bei jedem der Regimenter Nr. 100 bis 104 und 106 bis 108, sowie beim Fuß-Artillerie-Regiment Nr. 12 2 Ersatzreserve - Compagnien, bei den übrigen Truppentheilen dagegen nur eine solche gebildet und das hierzu nöthige Lehrpersonal, pro Ersatz-Compagnie etwa aus 2 Offizieren, 13 Unteroffizieren und 12 Gefreiten bestehend, den Compagnien des activen Dienststandes gleichmäßig entnommen, ebenso die nöthigen Spielleute, Handwerker rc. Sämmtliche Ersatz- Reservisten werden in den resp. Caseruen, die der Artillerie in den Baracken bei Wahn — auf welchem Schießplätze die Ausbildung stattzufinden hat — untergebracht, wogegen die Verquartierung einer entsprechenden Anzahl activer Mannschaften in Bürgerquartieren zu erfolgen hat. Der Tag der Entlassung der Ersatz-Reservisten ist der