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einen Gesetzentwurf eingebracht, nach welchem Personen, welche inner halb eines Jahres vorher Gefängnißstrafe erlitten haben und gegen das Versprechen, nach Amerika auszuwandern, entlassen worden sind, nicht mehr in Amerika landen dürfen. Dasselbe Verbot gilt für solche Personen, welche innerhalb der letzten 6 Monate in einem Jrrenhause oder Armenhause gewesen sind oder öffentliche Unter stützungen empfangen haben und schließlich auf solche, welche allein stehend, nicht im Stande sind, sich zu erhalten. Auf Kosten der Schiffscapitäne, bez. der Agenten, werden die zurückgewiesenen Per sonen nach ihrer Heimath zurückbefördert. Uokales und Sächsisches. — Mit dem 1. Oktober d. I. müssen die Beamten und Unter beamten der Reichspost- und Telegraphenverwaltung die mittelst kais. Erlasses vom 13. Oktober v. I. genehmigte neue Uniform tragen. Dazu ist bestimmt worden, daß bei den Verkehrsanstalten sämmtliche Beamte, also nicht nur die im äußeren, sondern auch die ini inneren Dienste, sowie die im Bahnhofsdienste beschäftigten Be amten, gleichwohl ob dieselben bei Erledigung ihrer Amtsgeschäfte mit dem Publikum in Berührung kommen oder nicht, Uniform tragen. Die in den Bahnposten beschäftigten Beamten können zwar bei den Amtsverrichtungen im Wagen während der Fahrt gewöhnliche Kleidung anlegen, haben jedoch vor der Abfahrt bei Entgegennahme der Ladungsgegenstände und wenn sie beim Anhalten auf Unter wegstationen den Postwagen verlassen, Uniform zu tragen. Auch die Amtsvorsteher müssen ihre Amtsgeschäste gewöhnlich in Uniform verrichten, ebenso die Bezirksaufsichtsbeamten; dein Ermessen der letzteren wird es jedoch überlassen, in Fällen, wo ihnen dies zweck mäßig oder unbedenklich erscheint, die Amtsgeschäfte in bürgerlicher Kleidung auszuführen, falls der Oberpostdirektor nicht anders bestimmt. — Das mündliche Versprechen einer Mitgift an ein Mädchen, Seitens ihrer Angehörigen dem Brautigan: gegenüber, kann, nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, I. Hülfssenats, vom 2. April d. I., von dem Bräutigam nach der Verheirathnng nur dann im Klagewege geltend gemacht werden, wenn dieses Versprechen entweder ausdrücklich oder durch concludente Handlungen als Gegenleistung für die Heirath erfolgt ist. Hatten dagegen weder der Bräutigam noch die Angehörigen der Braut zu erkennen gegeben, daß die Mit gift als Vergeltung für die Eheschließung von ihnen betrachtet würde, so ist selbst in dem Falle, in welchem der Heirathsantrag Seitens des Bräutigams und das Mitgistsversprechen Seitens der Ange hörigen der Braut unmittelbar aus einander folgten, das mündliche Mitgistsversprechen nicht klagbar. — Infolge der in letzter Zeit wiederholt zwischen Civilpersonen und Militärs im Dienst vorgekommenen Affairen ist dem Vernehmen nach Seiten des Kriegsministeriums an die Dresdner Garnison der Befehl ergangen, daß Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften un nachsichtlich von der Waffe in vollem Umfange Gebrauch machen sollen, wenn sie in der Ausübung ihres Dienstes behindert werden. Cheumitz. Am 20. d. cing der hiesige Dekorationsmaler T. und dessen Braut L. aus Leipzig, die zum Besuch nach Chemnitz gekommen war, nach den« Schloßteich, bestiegen eine Gondel und fuhren spazieren. Der Kahn kam endlich wieder ans Land, auch lagen die Hüte beider darinnen — doch das Brautpaar war ver schwunden. Ein auf den Fluthen schwimmender weiblicher Leichnam ward als der der Braut erkannt; den Bräutigam hat man noch nicht gefunden. Es wird angenommen, daß Beide den Tod gesucht haben. Freiberg. Ain 18. Mai Mittags ist der 6 Jahre 11 Monate alte Knabe Ernst Robert Günzel, vorehelicher Sohn der verehel. Handarbeiterin Voigt in Kaltofen, vermißt worden und am 19. d. Vormittags haben die Nachbarskinder angedeutet, daß Günzel in den dortigen Dorfteich gefallen sei, weshalb man denselben abgelaffen und daselbst auch den Leichnam des Knaben aufgefunden hat; der Verunglückte hatte sich auf die Barriere gesetzt, war damit zusam mengebrochen und in den circa 4 Meter Wasserstand enthaltenden Teich gefallen und ertrunken, die dabei anwesenden Kinder jedoch sind davon gelaufen, ohne etwas bekannt zu geben. Pirna. Der „Pirn. Anz." schreibt- „Wenn etwas von der traurigen Thatsache der schrecklichen Verrohung Kenntniß giebt, so sind es die empörenden Baumfrevel, über welche die Tagesblätter fortwährend zu berichten haben. In rascher Reihenfolge wurden kürzlich in den verschiedensten Theilen des Landes derartige, jedem sittlichen Gefühl Hohn sprechende Verbrechen verübt, und jetzt ist ein solches wieder in unserer Nähe zu constatiren, da am 17. d. M. an dem von Maren nach dem Müglitzthale führenden Communications- weg 25 Waldbäume durch Ausschneiden von Rindenstücken stark be schädigt wurden. 25 aus dem ff — das wäre die beste und einzige Strafe für solche elende Bubenstücke." Lichtenstein, 22. Mai. Die aus Oberlungwitz dem hiesigen „Wchbl." berichtete Begebenheit, betreffend eine Schlägerei mit tödt- lichem Ausgange, welche angeblich im Gasthofe „zum Hirsch" statt- gesunden haben sollte, beruht, wie demselben heute mitgetheilt wird, vollständig auf böswilliger Entstellung und Erfindung, wie auch nach stehende Korrespondenz des „Wchbl. f. Hohenstein-Ernstthal" aus Oberlungwitz nachweist. Man schreibt letzterem: Am 18. d. in früher Morgenstunde wurde in Oberlungwitz auf der Straße in der Nähe der Nöder'schen Restauration der Schlosser Ernst Wappler, welchen man am vorhergehenden Abend gegen halb 12 Uhr noch im Gast hof zum Hirsch sich im Kreise fröhlicher Gäste hatte bewegen sehen, auf der Straße todt aufgefunden. Da die Taschenuhr vermißt wurde, vermuthete man Raubmord. Diese Vermuthung bestätigte sich glück licherweise nicht, denn nach später stattgefundenen Erörterungen kann mit ziemlicher Bestimmtheit angenommen werden, daß Wappler von einem Schlaganfall betroffen, daselbst seinen Tod gefunden hat. Wappler war ein gut situirter Mann und beabsichtigte, sich in nächster Zeit selbstständig zn machen. Waldenburg. In dem Fleische einer hier gefangenen Ratte wurden vor einigen Tagen durch den Fleischbeschauer Photographen Leunis massenhaft Trichinen aufgefunden, wodurch die Thatsache, daß die Ratte eine der hauptsächlichsten Träger und Weiterverbreiter der Trichinen ist, nur zu sehr ihre Bestätigung findet. Aus dem Erzgebirge. Am 22. d. M. ist eine starke Zigeuner bande von Böhmen aus über Oberwiesenthal nach Sachsen herein gekommen. Die Gensdarmerie, welche davon Kunde erhalten, hat die Bande im Walde aufgesucht, sie zur Rückkehr veranlaßt und über Hammerunterwiesenthal nach Böhmen geleitet. Als dies erfolgt, hat sich die Bande nicht in das innere nach Böhmen, sondern wieder in das diesseitige Staatsgebiet und nach Jöhstadt zu begeben. In Jöhstadt selbst hat die Bande sich nicht aufgehalten, wohl aber vor Jöhstadt beim Schützenhause. Dort ist sie eingefallen und hat räuberische Erpressungeu verübt. Nicht minder haben die Zigeuner in Königswalde, Geyersdorf nnd Mildenau sofort nach ihrer Ankunft Räubereien ausgeführt, ingleicheu die ihnen begegnenden Fuhrwerke angehalten und von denselben mitgenommen, was ihnen gefallen hat. In Königswalde haben sie in Abwesenheit des Gemeindevor standes und Steuereinnehmers Siegel dessen Frau und Tochter fest gehalten, das Pult erbrochen und die darin befindliche zum Glück nicht viel enthaltende Kasse geraubt. Die Gensdarmerie entwickelte unermüdliche Energie und Thätigkeit, und es durch inzwischen herbei gezogene Verstärkung gelnngen, die aus 40 Köpfen bestehende Bande in Geyersdorf zu erreichen und dem Arme der Gerechtigkeit zu übergeben. Raschau bei Schwarzenberg, 24. Mai. Auf dem Wege von hier nach Schwarzenberg soll gestern Sonntag früh gegen 3 Uhr ein hier wohnender Mann von zwei Kerlen mit geschwärzten Ge sichtern angefallen und ihm dabei der Betrag von 1400 M. abge- nommen worden sein. Kleinucuschöncbcrg, 21 Akai. Heute früh 2 Uhr signalisirte die Nachtwache wiederum Feuer, es brannte das dem Wirthschafts- besitzer Leberecht Müller hier gehörige, mit Stroh gedeckte Wohnhaus. Den rasch herbeigeeilten Nachbar-Feuerwehren besonders ans Nieder neuschöneberg und Olbernau gelang es, die ganz nahe stehende höl zerne Scheune, welche schon allenthalben brannte, zu löschen. Die Feuerwehr aus dem gegenüberliegenden Blumenau gelangte etwas später zur Brandstätte und gab man dem Unistande die Schuld, daß beide Orte kein Communicationsweg verbindet, der über sumpfige Wiesen führende Privatweg aber durch einen starken Schlagbaum, welcher erst habe zusammengehackt werden müssen, versperrt ist. Leider hat der Brandcalamitose wenig gerettet, auch soll ihm eine Summe Geld mit verbrannt sein. Böswillige Brandstiftung wird angenommen. Mehren sich nun in den jetzigen kurzen mondhellen Nächten diese Brandstiftungen in so erschreckender Weise, io ist es kein Wunder, wenn hier und in den Nachbardörfern die Aufregung immer mehr zunehmen muß. Dohua. Der Schmied I. K. Majesky von hier hatte vor 12 Jahren seine Frau in Heydenau bei Pirna verlassen, sich nach Plag witz bei Leipzig begeben und hier im Jahre 1877 sich anderweit standesamtlich verheirathet. So lebte das Ehepaar bis in die vorige Woche hinein, da erfolgte plötzlich die Verhaftung des Mannes, dessen erste und rechtmäßige Fran noch heute lebt. Eutritzsch. Am 22. d. ging einem hier bediensteten, 20 Jahre alten Knechte sein mit Steinen beladener Wagen dermaßen über das linke Bein, daß ihm der Fuß total zerquetscht und der ° Ober schenkel gebrochen ward. Sulza. Auf hiesiger Station ward in der Nacht zum 23. d. der Bremser Brabant von der Thüringer Bahn — 38 Jahre alt und in Eutritzsch bei Leipzig wohnhaft — tödtlich überfahren. Er hinterläßt eine Frau mit 5 unerzogenen Kindern. Vermischtes. * In Meran in Tirol erregt gegenwärtig folgender Fall ge waltiges Aufsehen. Eine Dame aus Dresden, Frau I., weilte mit ihrem 21jährigen lungenschwindsüchtigen Sohne einige Monate dort. Der arme junge Mann siechte trotz der zärtlichsten Pflege mehr und mehr dahin; die Mutter saß Tag und Nacht an seinem Lager und einige „barmherzige Schwestern", die ihre Hilfe angeboten hatten, wachten abwechselnd gleichfalls mit. Alle Hilfe blieb vergebens, die