Volltext Seite (XML)
Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonncmentspreis beträgt »ierteljährUch l Mark 20 Pf. prnrnimrriinätt. ÄWger für Inserate «erden bi- spätesten« Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erdeten und die Corpusspaltenzeile mit Ps., unter „Eingesandt" «st 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Amtsblatt für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Rcdacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. le» Sonnabend, den 6. December I87S. 4. Zahrg. Bekanntmachung Die Königliche Amtshauptmnnnschaft zu Aimaberg hat betreffs des Fährverkehrs für den Bezirk derselben die aus der nachstehend« unter O abgedruckten Vekaiintinachlliig ersichtlichen Anordnungen getroffen. Behufs Vermeidung etwaiger Contraoentionen der diesseitigen Bezirkseingesessenen wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Chemnitz, den 29. November 1879. Die Königliche A m t s h a u p tm a n n s ch a ft. I. V.: von Schlieben. F. () Bekanntmachung. Die Königliche Amtshanptmannschast sieht sich in Uebereinstimmung init dem Bezirksausschüsse veranlaßt, zu Vermeidung von Unglücksfällen und Verkehrsstörungen folgende, den Fährverkehr betreffende Anordnungen zu erlassen. 1. Vom I. December 1879 ab müssen nach Anbruch der Dunkelheit alle auf öffentlichen Wegen verkehrenden Fuhrwerke mit brennenden Laternen und zwar die lediglich zur Beförderung von Personen dienenden Fuhrwerke je mit zwei vorn an beiden Seiten des Fuhrwerkes befestigten Laternen, die übrigen Fuhrwerke aber mit einer linkerseits am Kummet des Pferdes, bez. Sattelpferdes, angebrachten Laterne versehen sein. Von dieser Verpflichtung sind nur Hand- und Hundefuhrwerke, sowie Ackerfuhren ausgenommen. Bei dem Transporte von Langhölzern hat der zur Leitung des Hintertheils des Fuhrwerks zu verwendende zweite Mann während der Dunkelheit ebenfalls eine brennende Laterne zu führen. 2. Alle Fuhrwerke haben sich auf öffentlichen Wegen stets auf der rechten Seite des Weges zu halten. Sowohl dem entgegenkommenden als auch dem überholenden Fuhrwerke ist nach rechts auf die Hälfte des Weges aus zuweichen. 3. Das Aufsehen von Personen auf mit Hunden bespannte Fuhrwerke ist verboten. Ebenso ist es verboten, daß Führer von Handwagen bei Bergabfahren sich auf letztere setzen. 4. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Annaberg, den 20. November 1879. Königliche A m t s h a u p t m a n n s ch a ft. (gez ): vr. von Bernewitz. Bekanntmachung. Der wegen Betteln und Vagabondiren wiederholt bestrafte, 1855 geborene Handarbeiter Carl August Beyer von hier treibt sich, ohne feste Wohnung zu haben, seit einiger Zeit in hiesiger Stadt herum. Da nun anzunehmen ist, daß sich genannter Beyer nächtlicher Weise, um zu übernachten, in Gebäude innerhalb des Stadtgebiet« einschleicht, so wird dringend gebeten, jede Wahrnehmung dein Unterzeichneten ohne Verzug mitzutheilen. Zwönitz, am 5. December 1879. Schönherr, Bürgermeister. Tagesgcschichte. Deutschland. In Berlin brachte die Nachricht von dem Attentat auf den russischen Kaiser auf der russischen Botschaft unge heure Aufregung hervor, Fürst Gortschakoff conserirte mehrere Stunden mit dem Botschafter Herrn v. Oubril. Sie sandten sogleich Tele gramme ab, um erst nach der Antwort auf dieselben zu entscheiden, ob sie nach Moskau oder nach Petersburg gehen sollten. Als nun die telegraphische Nachricht eintraf, daß der Kaiser unverletzt sei und die Reise nach Petersburg unverzüglich fortsetzen werde, entschlossen sich Fürst Gortschakoff und der Botschafter, um 11 Uhr Nachts mit dem Courierznge ihre Neise nach Petersburg anzutreten. Kaiser Wilhelm hat sofort, nachdem ihm die Nachricht von dem Attentate zugegangen war, ein persönlich abgefaßtes Telegramm an den Kaiser von Rußland abgesandt. Ueber die näheren Umstände, unter denen die Explosion erfolgt ist, wird mitgetheilt, daß in unmittelbarer Nähe von Moskau auf die Schienen in der dunklen Nackt Dynamitpatronen gelegt waren. Das Haus, aus welchem die Mine geführt worden war, soll indeß entdeckt und unverzüglich zur Ermittelung der Thäter geschritten worden sein. — In Folge der russischen Forderungen in Beziehung auf das Dampfschiff „Falke" hat der Reichskanzler eine genaue Untersuchung der Niemen-Dampfschifffahrt angeordnet. Fürst Bismarck wird nicht eher ruhen, bis die Sache eine Deutschland wirklich befriedigende Lösung gefunden hat, d. h. die Russen müssen zum mindesten die von ihnen geübte Feindseligkeit redressiren. Denn es pflegt nicht Bismarck's Gewohnheit zu sein, eine Angelegenheit, die er einmal in die Hand genommen, ohne vollständige Genugthu- ung wieder fallen zu lassen, wenn dem deutschen Natioualgefühle so auffallend in's Gesicht geschlagen worden ist. Oesterreich-Ungarn. Der österreichische Botschafter in Kon stantinopel, Graf Zichy, hat endlich seine Entlassung erhalten. Im Sommer schon galt vie Demissionirung dieses Diplomaten für aus gemacht und entschieden, aber jetzt erst ist vom Kaiser dem Demissions- gesuche Folge gegeben und dem zurücktretenden Botschafter das Groß kreuz des „St. Stephans-Ordens" verliehen worden. Schon lange führt der entlassene Botschafter eine bloße Scheinexistenz. Eine fac- tijche eigene Existenz hatte er im Grunde nie gehabt, er hatte, wie die Himmelstrnbauten, sein Licht immer von fremden Sonnen zu empfangen gepflegt. Als er im März 1874 auf den Posten des Jnternuntius in Constantinopel berufen wurde, da erhob sich alsbald der Vorwurf gegen ihn, daß er eine ganz auffällige Herzenszältlich- keil für seinen russischen College» am Goldenen Horn empfinde, der kein anderer war, als General Jgnatieff, und von Wien aus ging mancher Wink an den Repräsentanten von Oesterreich-Ungarn, sich eingedenk zu halten, daß er eben eine andere Macht und einen anderen Staate zu repräsentiren habe. Graf Zichy kämpfte den schweren Herzenskampf und besiegte die Zärtlichkeiten für Rußland, — doch blieb seitdem eine Lücke in seinem Diplomatcngemüthe. Graf Zichy scheidet von den» Posten, den er 5 Jahre lang und während einer der ungeheuersten historischen Entwickelungen inne gehabt, mit dem Nachrufe, daß er zwar nicht immer richtig zu fördern verstand, was ihm zu fördern oblag, daß er aber dieses Versäunmiß und diese Un zulänglichkeit wieder quitt machte, indem er auch das Schlimme nicht