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Inserate «erden d»S spätestens Mittags d«S vorhergehenden TageS deö Erscheinens erbet«» und die CorpuSspalien-eile mit io Pf., unter „Eingesandt"' mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Amtsb l att für den Stnbtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. Srscheiut wöchentlich drei MM und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). ÄbounementSpreis bettägl »«erleljährlich t Mark SV Ps. pr»nnm«r»näo. Anltlgtl für «. Donnerstag, den IK. Zannar I87S. 4 Jahrg. Bekamitmachnna. Vom 1. Januar 1879 ab tritt auf Grund des Reichsgesetzes vom 17. Juli 1878 folgende Bestimmung über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Kraft: Personen zwischen 14 und 21 Jahren dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie mit einem durch die Polizeibehörde ihres letzten dauernden Aufenthaltsorts ausgestellten Arbeitsbilche versehen sind, welches von dem Arbeitgeber einzufordern, zu verwahren und auf amtliches Verlangen jederzeit vorzulegen ist. Die Bestimmung gilt, mit den weiter unten angegebenen Ausnahmen, von allen aus der Volksschule entlassenen gewerblichen Arbeitern beiderlei Geschlechts im Alter unter 21 Jahren. Es macht in Bezug auf die gesetzliche Verpflichtung keinen Unterschied, ob die Arbeiter ausdrücklich als Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge oder Fabrikarbeiter angenommen oder nur thatsächlich als solche beschäftigt werden, ob sie von Handwerkern oder von Inhabern größerer gewerblicher Unternehmen angenommen sind, ob sie in deren Behausung, in Werkstuben, Werkstätten, Fabriken, im Freien, insbesondere auch auf Bauplätzen und Bauten arbeiten. Zu den gewerblichen Arbeitern ün Sinne des Gesetzes sind unter Andern nicht zu rechnen und demnach zur Führung eines Arbeitsbuches nicht verpflichtet: a. Haussöhne und Haustöchter, welche bei ihren Eltern und für diese, und zwar nicht gegen Lohn oder sonstige Vergütung mit gewerblichen Arbeiten beschäftigt sind, k. Personen, welche in einein Gesindedienstverhältniß stehen, o. die mit gewöhnlichen, außerhalb des Gewerbes vorkommenden Arbeiten beschäftigten Tagelöhner und Handarbeiter, ä. Personen, welche als Angestellte (Geschäftsführer, Bilchführer, Werkmeister und dergleichen) in gewerblichen Betriebstätte beschäftigt werden. Zuwiderhandlungen gegen obige Bestimmung werden nach § 150 des angezogenen Gesetzes mit Geldstrafe bis zu 20 Mark und im Unvermögensfalle mit Haft bis zn 3 Tagen bestraft. Die Ausstellung der Arbeitsbücher für die im hiesigen Orte Verpflichteten erfolgt an Rathsstelle kostellfrei und zwar Vormittags von 9—12 Uhr. Ebendaselbst werden die Einträge in die Arbeitsbücher, sowie die den Arbeitern etwa auszustellenden Zeugnisse gleichfalls kostenfrei beglaubigt. Zwönitz, am 2. Januar 1879. > D e r B ü r g e r m e i st e r. Schönherr. Tagesgeschichtc. Deutschland. Daß die Insel Helgoland vor der Mündung der Elbe und mit deutscher Bevölkerung sich in englischem Besitz be findet, wird gewiß schon manchen Patrioten mit heimlichem Unwillen erfüllt haben. Es ist geradezu, als ob das großbritannische Insel- reich eine Schildwache zur Controle dicht vor die Thür gesetzt hätte. Mit Befriedigung nehmen wir daher Kenntniß von vertraulichen Unterhandlungen, die neuerdings zwischen der Neichsregierung und einzelnen Mitgliedern des englischen Kabinets angeknüpft worden sein und die die Abtretung Helgolands an Deutschland zum Zwecke haben sollen. — Der deutsche Botschafter in Wien hat den öster reichischen Reichskanzler ersucht, den Wiener Zeitungen eine maß vollere Sprache anzuempfehlen, wenn dieselben deutsche Angelegen heiten rein innerpolitischer Natur besprechen. Veranlassung dazu sollen die scharfen Aeußerungen gewesen sein, die die genannten Zeitungen bezüglich der neuen Vorlage wegen der Strafgewalt des deutschen Reichstages brauchten. Oesterreich. Unter Vorsitz des Erzherzogs Albrecht ist eine militärische Commission zusammengetreten, nm die Verwerthung der bei der Occupation Bosniens gemachten Erfahrungen für die Orga nisation der Armee zu bewerkstelligen. Gleichzeitig werden die für den Fall eines Vormarsches gegen Novibazar zweckmäßigen nnd noth wendigen Maßregeln erwogen werden. Aus Spoleto kommt die Nachricht, daß im Hafen von Klek Kriegsschiffe angekommen seien, um eine Zahl von nicht weniger als 900o Reservisten in die Heimath zu befördern. Wegen der schwierigen Verpflegungsverhältnisse hat sich das gemeinsame Kriegsministerinm bereit finden lassen, bei der friedfertigen und zuvorkommenden Haltung der Bevölkerung eine der artige weitere Verminderung der Occupationstruppen eintreteu zu lassen. England. Sowohl Lord Beaconsfield wie anch sein haupt sächlichster (liberaler) Gegner Gladstone sind von den Unpäßlichkeiten, von denen sie befallen waren, gänzlich wieder hergestellt, so daß sie sich im Parlamente wieder gegenüberstehen. — Vom afghanistischen Kriegsschauplatz ist die wichtigste Mittheilung die, daß die Engländer die Handelsstadt Kandaher ohne Schwertstreich genommen haben, nachdem sich die heimische Besatzung landeinwärts Zurückgezogen hatte. Dem Jacub Khan sollen die Bedingungen bekannt gegeben worden sein, unter denen England zum Friedensschluß geneigt wäre. — Madden, das Individuum, welches in an Lord Lyons und den Unterstaatssecretär Liddil gerichteten Briefen Drohungen gegen das Leben der Königin ausgestoßen hatte, ist in einem Jrrenhause unterge bracht worden. Niederlande. Aus Luxemburg trifft die erschütternde Nach richt ein, daß am Montag früh gegen 5 Uhr Prinz Heinrich der Niederlande, der Bruder des regierenden Königs, am Gehirnschlage, der einer Maserkrankheit hinzutrat, verstorben ist. Der Verewigte hatte sich bekanntlich vor kaum 5 Monaten in zweiter Ehe mit der Prinzessin Marie, Tochter des Prinzen Friedrich Karl von Preußen, vermählt. Seine Krankheit hatte den Prinzen schon verhindert, bei der Traufeierlichkeit seines königlichen Bruders in Arolsen gegen wärtig zu sein. Spanien. Der Priester, welcher dem strangulirten Attentäter Moukasi in seinen letzten Augenblicken geistlichen Trost spendete, hat, wie die ministerielle Zeitung „Epoca" mittheilt, eine Audienz beim Könige Alfons nachgesucht. Atan zieht daraus den Schlug, daß Moukasi kurz vor seinem Tode seinem Beichtvater wichtige Geständ nisse über seine Mitwisser oder dergl. gemacht und ihn gebeten habe, dieselben dem Könige direct mitzutheilen. Man wird abwarteu müssen, ob die Sache sich so verhält und ob sie überhaupt eine politische Bedeutung gewinnt. Türkei. Die günstigen Nachrichten über den Verlauf der russisch-türkischen Verhandlungen werden bestätigt. Danach den Ver sprechungen des Fürsten Lubanoff die Russen unmittelbar nach Unter zeichnung des Vertrages mit der Räumung des türkischen Gebietes incl. Adrianopel beginnen wollen, trifft das türkische Kriegsministerinm bereits Vorkehrungen, um die zu räumenden Gebiete an Stelle, der Russen zu besetzen.