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erscheint wöchentlich drei Mal -und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). AbonnementSpreiS beträgt vierteljährlich t Mark Sv Pf. pr«ö»uwsrauäo. AmtiM für Mden hfß sfätestf»^ Mittags des vorhergehefchev Tages des Erscheinen» erbeten und die LorpuSspaltenzeile mit w Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Amtsblatt für den Stadtgemeinderath zu Zwönitz. Sonnabend, den 9. November 1878. iZ2 3. Jahrg. Bekanntmachung. In Folge des in hiesiger Stadt epidemisch auftretenden und in vielen Fällen bösartig verlaufenden Scharlachsiebers werden auf Anordnung der Medicinalbehörde bis auf Weiteres folgende polizeiliche Bestimmungen getroffen: > 1. Alle schulpflichtigen Kinder in denjenigen Häusern, in welchen eine Scharlacherkrankung vorkommt, haben, wenn auch nicht zur Familie gehörend, 6 Wochen lang aus der Schule zu verbleiben. ° 2. Alle Berstorbenen, welche innerhalb 6 Wochen von der Erkrankung an sterben, dürfen nicht aufgebahrt und ausgestellt werden, ebenso hat 3. die Beerdigung nur in der Stille zu erfolgen. 4. Die gebräuchliche Einladung zur Beerdigung durch den Leichenbesteller, ebenso auch 5. der nach der Beerdigung im Sterbehause ortsüblich stattfindende Kaffee hat unter allen Umständen zu unterbleiben. Im allgemeinen Interesse und um weiterer Ansteckung nach Möglichkeit vorzubeugen, ist es unerläßlich, daß diese Bestimmungen genau eingehalten und befolgt werden. Zuwiderhandlungen werden ohne Nachsicht und ohne Ansehen der Personen strengstens bestraft. Zwönitz, am 8. November 1878. Der Bürgermeister. Schönherr. Bekanntmachung, die staatliche Einkommensteuer betreffend. Mit l. November a. v. wird die II. diesjährige Einkommensteuer-Hälfte fällig und ist längstens bis mit 21. November d. I. an die hiesige Stadtsteuer-Einnahme abzuführen. Gegen Diejenigen, welche nach Ablauf obiger Frist mit ihren Steuerbeiträgen noch im Rückstand verbleiben, ist gesetzlicher Be stimmung gemäß sofort das Mahn- resp. Executionsverfahren einzuleiten. Zwönitz, am 30. October 1878. Schönherr, Bürgermeister. Holz - Auction. Sonnabend, den 1«. November 1878, Vormittags von 10 Uhr an, sollen durch die communliche Forst- und landwirthschaftliche Deputation die unterhalb der Elterleiner Straße an Herrn Stadtrath Schüller's Grundstück anstehenden Bäume und zwar: RS Stiick Birken, circa 28—38 Centimeter untere und mittlere Stärke, 2» „ Erlen, „ 14—24 „ „ „ „ „ auf den Stock öffentlich und nur gegen sofortiger Baarzahlung unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen meist bietend versteigert werden. Zwönitz, am 6. November 1878. Der Stadtgemeinderath. Schönherr. Tagesgeschichte. Berlin. Ueber die Verhandlungen zum Zweck eines Ausgleichs mit dem Herzog von Cumberland erfährt das „B. T." von unter richteter Seite folgende Details: Es ist richtig, daß sowohl der eng- liche als der dänische Hof die Herbeiführung eines Ausgleichs und die Rückgabe de« Welfenfonds an den Herzog von Cumberland sich sehr angelegen sein lassen. Jüngst Haden auch in Paris zwischen dem Prinzen von Wales und dem Kronprinzen von Dänemark Pourparlers in dieser Richtung stattgehabt. Sowohl in Baden-Baden, wo der Kaiser verweilte, als auch in dem kronprinzlichen Hoflager in Potsdam, sollen wiederholte Versuche in dieser Richtung gemacht worden sein. Jedoch hat bis jetzt der Herzog von Cumberland einen directen Schritt weder beim preußischen Hofe noch bei der preußische» Negierung ge- than. Da indessen die vor ungefähr 1-1 Tagen in Wien stattgehabte Nachlaßregulirung des Vermögens des verstorbenen Königs Georg, zu der auch der Abgeordnete Windthorst dort anwesend war, mißliche Resultate ergeben haben soll, so wird es für wahrscheinlich gehalten, daß der Herzog von Cumberland sich schließlich doch noch direct an die preußische Krone wenden werde. Geschieht dieser Schritt, so ist damit ganz von selbst seitens des Herzogs von Cumberland die Ver- zichtleistung auf die Ansprüche an den hannöverschen Thron ausge sprochen. Der Herzog von Cumberland würde alsdann 48 Millionen Mark, welche in 4*/z pCt. preußischer consolidirter Anleihe angelegt sind, zurückerhalten, und dabei noch gegen 7 pCt. am Curse gegen den EurS dieser angekauften Papier« verdienen. Zur Herausgabe deS WelfenfondS d. h. zur Aufhebung der Beschlagnahme des Vermögens des Königs Georg ist die Genehmigung des Landtag» erforderlich. Straszburg, 2 Rovbr. Seil dem Bekanntwerben des kaiserl. Gnadenerlasses haben sich selbstverständlich die meisten Angehörigen der Militärpflichtigen beeilt, diese zur Rückkehr i» die Heimalh aüf- znfordern und wie bekannt, sind auch bereits viele derselben zurückge- kommen. Aus Frankreich jedoch kamen theilweise und zwar aus ver« schiedcnen Olten Antworten zurück, die in Erstaunen setzen müssen. So lautete in einem Antwortbrief eine Stelle: „Der Maire (Bürger meister) hat mir gesagt, eS sei gar nicht nöthig, daß ich jetzt schön znrückkehre; denn Elsaß-kothringen wird doch bald wieder an Fratsk- reich zurückgegeben; dann brauche ich keine Gnade, wenn ich wieder zu Euch kommen will." Gleiches und Aehnliches wird von verschiedenen Seiten mitgetheilt, nur ist eS einmal der Curö und das andere Mal der Maire, der die Flüchtigen derart belehrt. London, 6. Nov. Ein Telegramm des „Reuler'schen BureazzS" auS Simla meldet gerüchtweise, die Bevölkerung von Kohistan habe sich gegen die Negierung des Emirs von Afghanistan empört und den Gouverneur getövtet. Der Emir hätte eine starke Truppenmenge zur Wiederherstellung der Ruhe abgesendet. Rom, 5. November. Der neue Kriegsminister hat einen Armee befehl erlassen, worin er die strengste Handhabung der DiScipliffan« befiehlt. — Die „Unita Cattolica" agickrt jetzt täglich für die Wgbl« bewegung zum Parlament. Die hiesige vaticanische Presse schwemt noch zur Zeit über diesen Gegenstand. — Der zu Bergamo tagende katholische Congreß beschloß, eine Notionalwallfahrt izach Rom am heilgen DreisönigStage im Jahre 1879 zu veranstalten. — Die Redactipn per „Semqine religieuse zu Cambria" übersandte am NametfS- tage Papst Leo 75,000 FrcS. PeterSpfennige. — Das Cardinal-Con-