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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Bormittag). AbonnementSpreiS beträgt vierteljährlich I Mark SO Pf. prLnuwsraniio. Aiycher für Inserate werden Vi» spätestens Mittags des vorhergehenden TageS des Erscheinens erbeten und die CorpuSspaltenzeile mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit so Pf. berechnet. Zwönitz und^lmgegend. Amtsblatt für den Stadtgemeinderath zu Zwönitz. 97. Sonnabend, den 17. August 1878. 3. Jahrg. Tagesgeschichte. Berlin, 13. August. Ma» schreibt der „N.-Zlg.": Fürst Bismarck wird spätestens am künftige» Montag Kissingeii verlassen; ob er sich direkt nach Gastein begiebt, oder zuvor nach Teplitz, oder nach Homburg zum Kronprinzen reist, steht im Augenblick noch nicht fest. Berlin, 15. August. Bei der heutigen Stichwahl im 4. Berliner Wahlkreise unirde Fritzsche (Sozialist) gewählt mit 22,019 Stimmen gegen Zelle (Fortschr.) der nur 20,182 Stimmen erhielt. — Das Sozialistengesetz, welches dem nengewählten Reichs tage vorgelegt wird, zählt 24 Paragraphen und hat im Wesentlichen folgenden Inhalt. Vereine, welche sozialdemokratischen, sozialistischen, kommunistischen und auf Untergrabung der bestehenden SlaatS- oder Gesellschaftsordnung gerichteten Bestrebungen dienen, sind zu verbieten. Vereinen gleichstehend sind die Verbindungen jeder Art, insbesondere Genossenschaftskassen. Zuständig für das öffentlich bekannt zu machende, für das ganze Bundesgebiet wirksame Verbot sind die Zentralbehörden der Bundesstaaten. Vereinskassen und für Vereinszwecke bestimmte Gegenstände sind von der Polizeibehörde in Beschlag zu nehmen, so bald das Verbot endgiltig geworden ist und der Armenkasse des Ortes zu überweisen. Gegen das Verbot steht dem Vereinsvorstande Be schwerde an das Reichsamt für Vereinswesen und Presse zu. Das Reichsamt für Vereinswesen und die Presse hat seinen Sitz in Berlin und besteht aus neun Mitgliedern, wovon mindestens fünf etatmäßig angestellle Richter sein müssen. Die Mitglieder des Reichsamts werden vom BundeSrathe gewählt und vom Kaiser ernannt. Das Reichsamt entscheidet in der Besetzung von fünf Mitgliedern, wovon mindestens drei richterliche sein müssen. Die Entscheidungen erfolgen nach freiem Ermessen und sind endgiltig. Versammlungen, von denen anzunehmen ist, daß sie den im Paragraph 1 bezeichneten Bestrebungen dienen, sind zu verbieten. Versammlungen, worin solche Bestrebungen zu Tage treten, sind aufzulösen. Den Versammlungen gleich stehen öffentliche Festlichkeiten und Aufzüge; zuständig für das Verbot der Auflösung ist die Polizeibehörde. Druckschriften, welche Bestrebnngen der Paragraph 1 bezeichneten Art dienen, sind zu verbieten. Bei periodischen Druckschriften kann das Verbot sich auf ferneres Er scheinen derselben erstrecken. Zuständig für das Verbot ferneren Er scheinens einer periodischen Druckschrift ist die Zentralbehörde des Bundesstaates, wo die Druckschrift erscheint, in übrigen Fällen die Landespolizeibehörre. Das Verbot fernerer Verbreitung einer im Auölande erscheinenden periodischen Druckschrift steht dem Reichs- kanzlcr zu. Die übrigen Paragraphen enthalten Strafbestimmungen gegen Diejenige», welche an verbotenen Vereinen als Vorsteher, Leiter, Ordner, Agenten, Redner, Kassirer oder Mitglieder sich betheiligen, gegen Personen, welche eine verbotene Druckschrift verbreiten oder wieder abdrucken. Das geringste Strafmaß ist eine Geldstrafe, das höchste ein Jahr Gefängniß. Personen, welche es sich zum Geschäfte machen, die bezeichneten Bestrebungen zn fördern, kann der Aufenthalt in bestimmten Bezirken oder Orten versagt werden, wenn es Aus länder sind, kann Ausweisung verfügt werden. Unter gleichen Voraus setzungen kann dem Buchdrucker, Buchhändler, Leibibliotbekar oder Schankwirthen der Gewerbebetrieb untersagt werben. Druckereien, welche geschäftsmäßig zur Förderung bezeichneter Bestrebnngen be nutzt werden, können geschlossen werden. Für Bezirke und Ortschaften, worin durch die bezeichneten Bestrebungen die öffentliche Sicherheit bedroht wird, können die Zentralbehörden und der Bundesstaat mit Genehmigung des BundeSralh« für längstens ein Jahr folgende An ordnungen treffen: Versammlungen sind nur mit vorgängiger Ge nehmigung der Polizeibehörde statthaft; die Verbreitung von Druck schriften auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen und anderen öffent lichen Orlen darf nicht stattfinden; arbeitslose Personen, welche nicht nachweisen können, baß sie die Mittel des Unterhalts besitzen und welche den Unterstützungswohnsitz nicht erworben haben, sind auSzu- weisen. Der Besitz, da» Tragen, die Einführung und der Verkauf von Waffen wird verboten, beschränkt oder an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Kassel, 15. August. Der bisherige Vertreter des 13. hessischen Wahlbezirks im preußischem Abgeordnetenhause, Konsul Schaeffer ist gestern in Gelnhausen gestorben. Frankfurt a. M., 14. August. Ihre Majestät die Kaiserin Augusta hat der Stadl Frankfurt anläßlich des Brandes des Gesell schaftshauses im Palmengarten ihre Theilnahme durch ein an den Oberbürgermeister Mumm gerichtetes Telegramm aussprechen lassen. Spanien. Die afrikanische Hitze in Madrid, schreibt der dortige Korrespondent der „Jndöp. belge" am 4. dss., hat die ganze politische Welt veranlaßt, auswärts eine Zuflucht zu suchen. Seit 1871 hatten wir hier keine solche Temparatur; gestern zeigte das Thermometer 44 Grad Celsius im Schalten. Eine Störung der Wasserleitung von Lozaga verschlimmert noch unsere Lage. Lokales und Sächsisches. — Das königl. Ministerium des Innern bringt zur öffentlichen Kenntniß, daß die von jetzt ab durch das Gendarmeriewirthschaftsdepot zur Ausgabe gelangenden Jagdkarten auf das Jagdjahr 1878^79 aus Kartonpapier von hellgelber Farbe hergestellt worden sind. — Die 3. Classe der 94. Königl. Sachs. Landeslotterie wird den 2. und 3. September d. I. gezogen. — Die Erneuerung der Loose hierzu muß planmäßig bis zum 25. August d. I. erfolgen. Könnte ein Spieler sein Loos bis dahin nicht erhallen, so hat derselbe sich nach tz 5 des Planes bis spätestens 29. August zu melden, nach diesem Termin ist jedes Anrecht an dem bis dahin gespielten Loosen erloschen. — Wir machen an dieser Stelle besonders auf eine Fach-AuS« stellung des Bäcker- und Conditor-GewerbeS in Leipzig aufmerksam, welche vom 18. bis 20. August in der dortigen Centralhalle statt- sinden wird. Dresden, 14. Aug. Die Versammlung deutscher Forstwirlhe hat Wiesbaden zum nächsten Versammlungsort gewählt. Dresden. In großer Gefahr kamen am 14. August die Be wohner eines Hauses auf der Breitestraße. In dem KellerniederlagS- raume eines Droguisten daselbst war ein Lehrling mit dem brennenden Lichte einem Ballon Terpentin zu nahe gekommen, und hat sich dasselbe entzündet. Es konnte viel Unglück entstehen, wenn das Feuer um sich griff und nicht alsbald durch die Feuerwehr gelöscht worden wäre. — In dem Brauereigebäude zum Felsenkeller in Plauen ist am 14. August früh ein Böttchergehilfe verunglückt. Ein schweres Bodenstück siel ihm auf den linken Fuß und zerschmetterte denselben. Gegen Mittag trug man den Bedauernswerthen im Siechkorbe in das Stadt- krankenhauS hier. Zwickan, 15. August. Gestern Abend gegen 9 Uhr traf ein von kurzdauerndem, aber sehr starken Platzregen und Sturm begleitetes Gewitter hier auf. Das Unwetter berührte auch das benachbarte ReinSdorf, und es hat namentlich ein windhosenartiger Wirbelwind aus vier eine ziemliche Strecke oberhalb der Kirche liegenden Grund stücken viel Verwüstungen angerichtet. Es wurden die Dächer arg mitgenommen, viele zum Theile ziemlich starke Bäume abgedreht, Garten umzäunungen und Anpflanzungen verheert. Namentlich bei einem Gute drehte der Wind einen Schuppen, der den Hof mit begrenzte, voll ständig in denselben hinein, alles damit versperrend und bedeckend, doch wurden die darinnen untergebracht gewesenen Schweine lebend herausgebrachl. Der Schaden ist ziemlich bedeutend, und wurde die Gemeindebehörde alsbald von dem Borgefallenen in Kenntniß gesetzt. Auch in Ortmannsdorf hat der Sturm gehaust und u. A. auch einige Kinder und eine Frau zu Boden geworfen. Stollberg, 15. August. Gestern Abend 9 Uhr zog über die hiesige Gegend ein ziemlich schweres Gewitter, welches von einer Windhose begleitet war, die in dem benachbarten Mitteldorf die be dauerlichsten Verheerungen anrichtete. Nicht genug, daß mehre hundert der kräftigsten Obstbäume und stärkster Eiche» derselben zum Opfer gefallen sind, sondern eö sind auch mehr als 10 Gebäude mehr oder weniger beschädigt, einige völlig zusammengedrückt und zerstört worden.