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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). AbonnementSpreiS beträgt vierteljährlich 1 Mark SO Pf. prösnumeeanä». Anzeiger für Inserate werden bi« spätestens Mittag- de- vorhergehenden Tage« deS Erscheinen- erbeten und die CorpuSspaltenzeise miß 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und^mgegend. Amtsblatt für den Stadtgemeinderath zu Zwönitz. Hy. Donnerstag, den 13. Juni L878. 3. Jahrg. Oeffentliche Stadtgemeinderathö-Sitzung Zwönitz, Freitag, den 14. Zuni e. Nachmittags 6 Uhr im Verhandlungssaal des Rathhauses. Bekanntmachung, die Vormufterung des Pferdebestandes betreffend. Auf Anordnung des Königlichen KricgSministeriumö ist im laufenden Frühjahre eine allgemeine Bormusterung des Pferdebestandeö nach Maßgabe der Verordnung vom 1. Marz i877, die Aushebung von Pferden u. s. w. für den Bedarf der Armee betreffend, abzuhalten. Als Termin für Bormnsterung der Pferde aus der Stadt Zwönitz ist Seiten der Commission Freitag, der 14. Zuni o. Vormittags 11 Uhr anberaumt und der Schiesthausplatz in'Stollberg als Gestellungsort bestimmt worden. Indem dies anvurch zur Kennlniß der Betheiliglen gelangt, wird bemerkt, daß alle hiesigen Pferdebesitzer verpflichtet sind, zu diesem Termine ihre sämmtlichen Pferde zu gestellen mit Ausnahme a. der Fohlen unter 3 Jahren, b. der Hengste, o. der Stuten, die entweder tragend sind oder noch nicht abgefohlt haben. In beiden Fällen ist eine Bescheinigung des Unterzeichneten beizubringen. Die Pferde sind blank d. h. ohne Geschirr und an der Trense vorzuführen. Diesen Anordnungen, sowie denen der bei der Bormusterung fnngirenven Gendarmerie und Polizeimannschaft ist bei Vermeidung von Geldstrafen bis zu 150 Mark beziehentlich entsprechender Haft unweigerlich Folge zu leisten. Zwönitz, am 4. Juni 1878. Der Bürgermeister. Schönherr. Bekanntmachung, Feuerwehr-Uebungen betreffend. Nach Anzeige des Commando's der hiesigen Freiwilligen Feuerwehr werden von jetzt ab bis zum 14. Juli o. (Feuerwehrtsg) öfterer Feuerwehr-Uebungen erforderlich, welche zu unbestimmten Tage» und Stunden auf Allarmsignal erfolgen sollen. Es wird hierdurch mit dem Bemerken darauf aufmerksam gemacht, daß wenn in dieser Zeit Hornsignal erfolgt, gleichzeitig auch mit der RathhauSglecke gestürmt wird, Feuer iu der Stadt auSgebrochen ist, wenn jedoch Hornsignal allein erfolgt, so gilt dies nur den vorer wähnten Hebungen. Zwönitz, am 11. Juni 1878. Der Bürgermeister. Schönherr. Bekanntmachung. Das Freiherumlaufen von Gänsen, Enten u. s. w. auf öffentlichen Plätzen, Straßen und Gaffen ist nicht statthaft. Fortwährend gehen Klagen darüber ein, namentlich von der Ziegen- und Dreirosengasse, deshalb wird die darauf bezügliche bereits früher erlassene polizeiliche Anordnung hierdurch nachdrücklichst eingeschärft. Jever zur Anzeige gelangende Contraveiitionsfall wird bis zu 3 Mark Geldstrafe geahndet. Zwönitz, am 11. Juni 1878. Schönherr, Bürgermeister. Auetion. Nächsten Dienstag, als den 18. d. M., Nachmittags 3 Uhr sollen auf dem städtischen Ripsgrundstücke circa »0 Langhanfen Ausforstnngsholz gegen sofortige Bezahlung öffentlich versteigert werden. Zwönitz, am 12. Juni 1878. Die Forstdeputation. Tagesgeschichte. Der Zusammentritt des Congresses steht unmittelbar bevor, und den Aeußerungen sonst gut unterrichteter und officiöser Journale nach sind die Pfade, die zu einem Einverständniß führen sollen und können, so vollständig geebnet, daß man annehmen darf, die maaßgebeuden Mächte werden sich, wenigstens vorläufig zufrieden- gestellt in ihren berechtigten Interessen, die Hände reichen. Geschieht dies, und findet sich nicht noch einer der Vielberufenen englischen „un erwarteten Zwischenfälle", so dürfte es hauptsächlich auf Kosten der Türkei geschehen, deren Vertreter eben nur berufen zu sein scheinen, zu einem wtiteren.bedeutsamen Schritt des Islam auf dem Pfade de» Niederganges wohl oder übel ihre Zustimmung zu geben. Die Stimmen wenigstens, welche sich aus Rußland und aus Oesterreich vernehmen lassen, sind nicht besonders verheißend. Namentlich scheint in Wiener Kreisen über den türkischen Ministerwechsel, der doch Ruß land und England zugleich zufrieden stellen sollte (ein so ziemlich aussichtsloses Manöver), tiefe Verstimmung zu herrschen, da man sich eben mit der Pforte „wegen Bosnien und der Herzegowina verständigen" wollte. Die neuerlichen Reformversprechungen, welche die orientalische ZweizÜngigkeit so freigebig spendet, dürften ferner nichts ändern und auf dem Congreß des Eindrucks entbehren. „Graf Andraffy", so meint die „Schl. Z.", „welcher kürzlich noch als Anwalt der Türkei auftrqt, scheint nunmehr ebenfalls diese Rolle fallen zu lassen. Seine Organe