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AmeiM Sonnabend, dk» 8. Juni 1878 Z. Jahrg Niederzwönitz, am 8. Juni 1878. Inserate werde» bi» spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit IO Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). AbonnementSpreis beträgt vierteljährlich i Mark so Pf. prrenuwersnäo. kanzl.er Fürst Bismarck publizirte heute Nachmittag die Ordre Sr. Majestät des Kaisers und Königs Wilhelm vom 4. Juni, von WilmowSki und Albedyll beglaubigt und vom Reichskanzler und dem Staatsministerium gegengezeichnet, an den Kronprinzen, welche dem Kronprinzen für die Dauer der Behinderung Sr. Maj. die Vertretung in der oberen Leitung der Regierungsgeschäfte überträgt. Ferner publizirt derselbe eine Ordre des Kronprinzen vom 5. Juni an den Reichskanzler und von gleichem Tage eine weitere an das Staats« Königliche Bauverwalterei. von Metzsch. Königliche Chaussee-Jnjpection. Krantz. Der K i r ch e n v o r st a n d allda. R. Schütz, Pf. ". Vors. Fisealische Kirfchen-Verpachtung. Pachtgebote auf die diesjährige Kirscheunutznug auf den einzelnen Abtheiluntzen sämmt- licher Chausseen und fiskalischen Straßen des hiesigen Chauffeeinspectionsbezirk um« fassend die Amtshauptmannschaften Chemnitz und Flöha, sind dis spätestens dell 15. Juui 0. bei der mit« unterzeichneten Banverwaltersi, Chemnitzerslraße Nr. 7, unter Bezeichnung der Ablhetlung durch Angabe des Namens ödS-«Äe1reffenden Wärters abzugebc». Nachgebote werden nicht angenommen. / ' ? Chemnitz, am 3. Juni 1878. Tagesgeschichto. Berlin, 6. Juni. Bulletin. Se. Majestät der Kaiser haben eine ruhige Nacht verbracht. Schmerzen sind auch heute nicht vor« Händen; die vermehrte Wärme und Anschwellung des rechten Vorder armes sind vermindert. Der Appetit läßt noch zu wünschen übrig. Fieber ist nicht eingetreten. Berlin, 6. Juni, 2 Uhr 52 Min. Nachmittags. Der Reichs« Bekanntmachung, die Vormufterung des Pferdebestandeö betreffend. Auf Anordnung des Königlichen Kriegsministeriums ist im laufende» Frühjahre eine allgemeine Vormusterung des Pferdebestandes nach Maßgabe der Verordnung vom 1. Marz 1877, die Aushebung von Pferden u. s. w. für den Bedarf der Armee betreffend, abzuhallen. Als Termin für Vormusterung der Pferde aus der Stadt Zwönitz ist Seilen der Commission Freitag, der 14. Juni o. Vormittags 11 Uhr anbeiaumt und der Schieschausplatz in Stollberg als Gestellungsort bestimmt worden. Indem dies anvurch zur Kenutniß der Belheiligteu gelangt, wird bemerkt, daß alle hiesigen Pferdebesitzer verpflichtet sind, zu diesem Termine ihre sämmtlichen Pferde zu gestellen mit Ausnahme n. der Fohlen unter 3 Jahren, b. der Hengste, o. der Stuten, die entweder tragend sind oder noch nicht abgesohlt haben. „ In beiden Fällen ist eine Bescheinigung des Unterzeichneten beizubringen. Die Pferde sink blank d. h. ohne Geschirr und an der Trense vorzuführeu. Diesen Anordnungen, sowie denen der bei der Vormusterung fungirenben Gendarmerie und Polizeimannschaft ist bei Vermeidung von Geldstrafen bis zu 150 Mark beziehentlich entsprechender Haft unweigerlich Folge zu leisten. Zwönitz, am 4. Juni 1878. Der Bürgermeister. Schönherr. Bekanntmachung cm die Kirchgemeinde von Niederzwönitz. Angesichts der mannigfachen Veränderungen im kirchlichen Wesen, welche die letzten Jahre mit sich gebracht haben, und, um de» Gliedern der Kirchgemeinde in vorkommenden Fällen einen Rathgeber in die Hand zu geben, hat der unterzeichnete Kirchenvorstand unter dem 18. December 1877 ein Regulativ über „die kirchlichen Gebühren und die kirchliche Ordnung in der Parochie Niederzwönitz" aufgestellt, welches unter dem 24. April 1878 die Genehmigung der Königl. Kircheuinspection gefunden hat und durch diese Bekanntmachung rechtsver bindliche Kraft für die Kirchgemeinde Niederzwönitz erlangt. Da dieses Regulativ für den Abdruck in diesem Blatte zu umfänglich ist und es wünschenswerth erscheint, demselben eine allge meinere Verbreitung in der Kirchgemeinde zu sichern, haben wir eS drucken lassen und beabsichtigen es für den Preis von 10 Pf. pro Exemplar an die Kirchgemeindeglieder käuflich abzulassen. Der Verkauf findet am 1. und 2. Pfingstfcierlag nach beendigtem Gottesdienst in der Sacristei der Kirche St. Joh., später bei sämmtlichen Mitgliedern des Kirchenvorstandes stall. Ferner liegt bei jedem Kirchenvorsteher ein Exemplar des Regulativs zu Jedermanns Einsicht aus. Die Glieder der Kirchgemeinde werden «»durch aufgefordert, auf einem der bezeichneten Wege sich die nöthige Kennwiß von dem Inhalt des Regulativs zu verschaffe». Bekanntmachung. Feldsteins können bis Sonnabend, den 8. d. M. am Ralhhause abgeladen werden. Zwönitz, am 3. Juni 1878.Schönherr, Büraermeister. für Zwönitz und Umgegend Amtsblatt für den Stadtgemeinderath zu Zwönitz.