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Inserate werden bi» spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 ; f. berechnet. Zwönitz undImgegenb. Amtsblatt für den Stadtgemeinderath zu Zwönitz. 32. Donnerstag, den 14. Marz 1878. 3. Jahrg. AMIM' für Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich 1 Mark SO Pf. prssnumeroiiäo. Die diesjährige Frühjahrscontrolversammlung für die Mannschaften der Stadt Zwönitz erfolgt nächsten 18. März «. e. Bormittags 10 Uhr auf dem hiesigen Schieß- hausplatze. Bekanntmachung. Die Erhebung des Schulgeldes betreffend. Hierdurch wird bekannt gegeben, rag das Schulgeld dis aus Weiteres nicht mehr durch den bisherigen Einsammler erhoben wird, sondern direkt an den Cassirer in dessen Expedition, Rathhaus 1 Treppe hoch, zu bezahlen ist. Gleichzeitig wird noch die Bezahlung der Neste, insbesondere solcher auf bas vergangene Jahr, in Erinnerung gebracht. Zwönitz, am 5. März 1878. Der Schulvorstand. DieSchulkassenver Wallung. Fr. Nitzsche, Vorsitzender. Schuricht. Schulvorstandssitzung den 4. März 1878. Zugegen waren 8 Mitglieder, während Herr Simon Viehweger unentschuldigt fehlte. 1. Auf Antrag des Schulkassirers genehmigt man versuchsweise, daß daö Schulgeld nicht in den Wohnungen durch einen be sonderen Boten eingesammelt, sondern im Kassenlokale auf dem Ralhhanse von den Zahlungspflichtigen entrichtet werde. — 2. Betreffs der Versäumnisse in der Fortbildungsschule in den Monate» Januar und Februar mußte leider wieder beschlossen werde», 9 Schüler zur Be strafung anzuzeigen, während 5 andere für diesmal blos einen Verweis erhalten sollen. — 3. Da das Regulativ für die Fortbildungsschule von der Königliche» Bezirksschulinspektion genehmigt ist, so wird es nunmehr in Kraft trete». Es soll dasselbe im Anzeiger veröffentlicht, außerdem aber auch künftig jedem Schüler I Exemplar behändigt werden. — 4. Vom Kirchenvorstande ist mitgetheilt worden, daß die ober- behördliche Genebmigmig zmn Verkauf des Pfarrgartens als Turnplatz eingegangen ist. Derselbe wird demnach nun Eigentkmm der Schul gemeinde »nv werde» die vereinbarte» Zinse» der Kaufsumme vom 1. Oktober vorigen Jahres an bezahlt. — 5. AiS Gegenstände des Unterrichts in weiblichen Handarbeiten werde» festgesetzt! Stricke», Nähe», Häkeln »uv Zeichnen, und zwar eben in dieser Reihenfolge. Die Examenarbeiken der Schülerinnen solle» znzu Sch»lexame» mit ausgelegt, zugleich aber ein Tag bestimmt werden, au den, besonders die Müller die Gegenstände besichtigen könne». Bon der Königlichen Bezirksschnlinspmion genehmigtes MegsüatiV der Fortbildungsschule zu Zwönitz. Vvrbcmcrk. Alle Schüler der Fortbildungsschule sind gesetzlich verbunden, dieselbe 3 Jahre lang nach ihrer Entlassung aus der Schule (Confirmation) zu besuchen. — Bei der Anmeldnng ist das letzte Entlassungszeugniß beizubringen. Zu späte Anmeldung zieht dieselbe Strafe nach sich, wie unentschuldigte Versäumnisse (s. unten) — Austretende haben ihren Austritt vor ihrem Wegzuge rechtzeitig anzuzeigcn und das Entlassnngszcugniß abzuholen. — Eltern und Lehrmeister haben darauf zu sehen, daß die An- und Abmeldung recht zeitig erfolgt, uns Unannehmlichkeiten für sich zu vermeiden. " I Ordnungsregeln. - -ZI. Die an Schüler der Volksschule rücksichtlich der äußern Haltung, des Anstandes, der Aufmerksamkeit und des Fleißes zu stellenden Anforderung gelten auch kür die Fortbildungsschüler. 8 2. Die Schüler haben reinlich und ordentlich am Körper und in der Kleidung in der Schule zu erscheinen, also nicht in zer rissenen Kleidern oder in Hemdärmeln. 8 3. Die Schüler haben sich pünktlich zur bestimmten Zeit im Schulzimmer einzufinden. 8 4. Jeder Schüler ist verpflichtet, in anständiger Weise zur Schule zu gehen, ruhig in das Lehrzimmer einzutretcn und sich dort sogleich an den ihm angewiesenen Platz zu begeben. Umherlaufen, Schreien, Pfeifen und überlautes Lachen sind auch außerhalb der Unterrichtszeit im Schullokale verboten. 8 5. Das Schulzimmer muß reinlich und ordentlich gehalten werden; namentlich ist es nicht gestattet, die Bänke zu beschädigen, Dinte zu verschütten, Papier und dergleichen nmherzuwerfen. 8 6. Am Schlüsse der Schule haben die Schüler der Reihe nach in ruhiger Weise das Unterrichtslokal zu verlassen und sich auf dem Nachhausewege anständig zu betragen. 8 7. Die Schüler sind verpflichtet, die nöthigen Bücher und Schreibmaterialien mitzubringcn und dieselben vor Beginn der Schule zurecht zu legen. 8 8. Während der Stunden muß strenge Ruhe und Aufmerksamkeit herrschen. Die gefragten Schüler haben anfzuftehen. Z 9. Den Anordnungen des Lehrers ist ohne Widerrede sofort Folge zu leisten. 8 >0. Die Schüler müssen unter einander verträglich sein und artig verkehren. 8 11. Die Schüler haben den Lehrern die gebührende Achtung zu beweisen. Sie sind daher gehalten, dieselben beim Eintritte in das Zimmer durch Aufstehcn zu begrüßen. 8 I2. Auch außer der Schule haben die Schüler die Lehrer anständig zu grüßen. II. Strafordnung. 8 1. Alle unentschuldigt gebliebenen oder nicht gerechtfertigten Schulversäumnisse werden vom Stadtrathe mit Geldstrafe geahndet. — Auf besonderen Antrag der Eltern oder Meister von Fortbildungsschülerst, welche gegen den Willen der Ersteren die Schule