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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). AbonnementSpreis beträgt vierteljährlich 1 Mark 20 Pf. prsenumsrniläo. Anzeiger für Inserate werde» bis ,pätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Nmcegend. Amtsblatt für de» Stadtgcmcindcrath zu Zwönitz. IS. DicnKag, den 12. Mnmr 1878.Z. Jahrg. Bekanntmach u n g. Die im hiesigen Anzeiger am 20. December 1877 bekanntgemachte» Gebührensätze werden dahin abgeäudert, daß für Hans- communione» IV. 2. sämmlliche Gebühren Wegfällen, dagegen aber wie bei Hemstanfett die entfernten Bewohner der Stadt, wie Vie Bewohner ans dein Lande auf ihre Kosten für daS Fortkommen des Geistlichen und Kirchendieners zu sorgen haben. Zwönitz, den 6. Februar 1878. Der K i r ch e n v o r st a n d allda: Neidhardt, Pf. Tngesgeschichle. Zur Waffenstillstandsfrage liegt eine besonders wichtige Nachricht über die lürkischerseits angenommenen russischen Waffenstillstandöbeding- ungen vor. DaS betreffende Telegramm lautet: Petersburg, 8. Februar. Der „Regierungsbote" meldet: Nach dem die vorläufigen Basen für den Abschluß eines Waffenstillstandes, auf Grund ressen die Feindseligkeiten eingestellt wurden, von den türkischen Bevollmächtigten im Hauptquartier angenommen und unter- zeichnet worrcn sind, befinden wir uns in der Lage, deren Wortlaut milzuthktlen. Wir erinnern daran, daß diese Basen lediglich zum Zweck haben, dasjenige Terrain abzngrenzen, auf welchem der definitive Friede, sei es unter den Kriegführenden in Bezug auf diejenigen Fragen, die diese allein betreffen, sei cs mit Rücksicht ans die Theil- nähme der Großmächte in Betreff derjenigen Fragen, welche die europäischen Interessen berühren, verhandelt werden kann. Die Präliminar-FriedenSbedingnngen, die durch den Großfürst Obcrcomman- direnden den türkischen Delegirtcn zugestellt wurden, sind folgende: Falls die Türken bei den Vorposten nm den Frieden oder nm einen Waffenstillstand nachsuchen sollten, hat Se. kaiserliche Hoheit der Obersteommanvirende denselben zu eröffnen, daß die Feindseligkeiten nicht eher würden eingestellt werde» können, als bis die nachfolgenden Basen zum Voraus angenommen sein würden. I) Bulgarien wird in denjenigen Grenzen, die sich aus der Majorität, der bulgarischen Bevölkerung ergebe» und in keinem Falle enger sein dürfen, als diejenigen, welche die Eonstantiuopeler Conferenz bezeichnet hat, zu einem autonomen Tributär-Fürstenlbum erhoben, mit einer nationalen christlichen Regierung und einer ans Eingebornen bestehenden Miliz. Die türkische Armee darf (von einigen Punkten abgesehen, welche im gemeinsamen Eiuocrständniß noch näher zu be stimmen sind) in Bulgarien sich nicht aufhalteu. 2) Die Unabhängigkeit Montenegros muß anerkannt werden. Montenegro wird ein Gebietszuwachs gesichert werden, der dem Um fang desjenigen qleichkommt, welchen das Schicksal der Waffen in die Hände Montenegros gebracht hat, die definitive Grenze wird später festgestellt werden. 3) Die Uuabhängikcit Rumäniens und Serbiens soll anerkannt werden, ersterem würde eine genügende Terrilcrial-Entichävigung, letzterem eine Grenz-Rectificatiou zngesichert werden. 4) Bosnien und die Herzegowina werden mit einer autonomen Administration ansgestattet und zwar unter ausreichenden Garantien, analoge Reformen sollen in den andern christlichen Provinzen der euro päischen Türkei eingeführt werden. 5) Die Pforte entschädigt Rußland für di? Kriegslasten wie für sonstige Verluste, die es sich hat auferlegen müssen; der Modus hier für, sei es nun durch Baarzahlung oder durch territoriale oder durch andere Entschädigung, wird später geregelt werden. Der Sultan wird sich mst dem Kaiser von Rußland verständigen, um die Rechte und Interessen Rußlands , in den Meerengen der Bos porus und ler Dardanellen zu schützen. Ais Zeugniß der Acceptirung dieser wesentlichen Bedingungen werden sich türkische Bevollmächtigte sofort nach Odessa oder Sebastopol begeben, nm dort mit den russischen Bevollmächtigten Friedens präliminarien zu verhandeln. Sobald die Acceptalion dieser vor gängigen Bedingungen den Ober-Commandirenden der kaiserlichen Armeen notificirt sein wird, sollen Waffenstillstaudö-Conventlvnen ans den beiden Kriegsschauplätzen verhandelt werben, und werden dis Feindseligkeiten provisorisch snSpendirt werben können. Die beiden Ober-Eommanbirenden solle» die Berechtigung haben, die obigen Be dingungen zu vervollständigen, indem sie gewisse strategische Punkte und Festungen bezeichnen, welche geräumt werden müssen und zwar als materielle Garantie dafür, daß die hohe Pforte liniere Waffen- stillstaudsbedmgungen aeceplirl und in Friebensverhaiidlungen eintritt. Die „N. A. Z." resumirt die hierdurch geschaffene Situation in Folgendem: Die russischen Präliminarbestimmungen bleiben, soweit aus dem Vorhergehende» ersichtlich, wie wir im Hinblick ans Vie vorgestern bei Eröffnung deö Reichstags verlesene Rede bemerkt, erheblich hinter Dem zurück, was mit Recht oder Unrecht als russisches Frieden- programm proklamirt worden war. Im Gegensatz zu den gestern in England verbreiteten Gerüchten ist, wie die heutigen Petersburger Correspondenzen übereinstimmend melden, russischerseils aus Rücksicht für England auf den Einmarsch in Constaulinopel verzichtet woroen, falls nicht Verhältnisse, welche außerhalb der Berechnung liege», ihn nothwendig machen. Durch Besetzung der Küste des Schwarzen Meeres bis Baltschick wo General Mansei am 4. d. M. einrückte, — genau au dem durch die Convenliou vorgeschriebeneu Ziels de» Befehl zum Halten vorsinvend, — sowie der Hafeiiplätze BnrgaS »nd Midia ist für die russische Armee die Verbindung mit der Heimath auf den Seeweg verlegt werden, die sofortige Freigelmng von Handel und Verkehr entfesselt die gcsammte russische Kriegs- und Handelsflotte des Schwarzen Meeres, welche fortan in den türkischen Kriegsschiffen kein Hinderniß mehr finden wird. Am Marmora- und Aegäischen Meere ziehe» die russische» Linien sich von Böjnb Tschekmelje (27 Kilometer westlich Constaulinopel) über Nodosto bis Pension (Scharkoi) 43 Kilometer nordöstlich Gallipoli. Von Scharkoi zieht sich die russische Linie über Urschi (Ivrioje) »ach EnoS, Deve-Aghalsch bis zu dem 10 Kilometer weltlich gelegene» Makri (Mikra). Somit nimmt Rußland an diese» Meere» eine de» friedlichen Verkehr nicht beengende, für einen etwaigen Gegner recht unbequeme Stellung ein. Der Tod Papst Pius IX. und die daran sich knüpfenden und zu erwartenden Veränderungen in der kirchlichen und namentlich der kirchen-politischen Situation werden nebst den biographischen Notizen in den Zeitungen bereits lebhaft besprochen. In letzter Beziehung findet sich folgende Zusammenstellung von geschichtlichen Daten ans der langen, ereignißreichen Laufbahn des Verewigten. Giovanni Maria, Graf von Mastai-Ferretti, der spätere Papst PiuS IX., wurde am 13. Mai 1792 zu Sinigaglia im Kirchenstaat geboren. Anfangs willens, die militärische Karriöre einzuschlagen, gewann doch bald die entgegengesetzte Regung in seinen Entschlüssen die Oberhand, und er wendete sich der kirchliche» Laufbahn zu, welche er m Rom mit theologischen Studien begann, nach deren Beenrigung ihm die Priesterweihe zu Theil wurde. Von einem längeren Aufent halte in Chile, wohin der junge Priester dem apostolische» Vikar im Jahre 1823 folgte, nach Rom zurückgekehrt, finden wir ihn schon im Mai 1827 zum Erzbischöfe von Spoleto, sechs Jahre später zum Bischöfe von Imola und abermals sieben Jahre später zum Cardinal