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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich 1 Mark 20 Pf. prssouwersucio. ANMM' für Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit w Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Nmgegend. Amtsblatt für den Stadtgemeinderath zu Zwönitz. 13. Aienftag, den 29. Januar 1878. 3. Jahrg. Bekaiintmach u n g. Trotzt wiederholter Bekanntmachung wird außer Acht gelassen: „daß Hausbesitzer Miethbewohner, welchen Standes dieselben auch sein mögen, in ihre Häuser aufnehmen, ohne daß von denselben die vorschriftsmäßige Wohnunaskarte verlangt wird, sowie auch daö An- und Abmelden von Ge werbsgehilfen, Lehrlingen und Dienstboten in den allermeisten Fällen ganz unterlassen wird. Es wird daher in Erinnerung gebracht, daß die Unterlassung (ohne Nachsicht) mit einer Geldstrafe von 3 Murk belegt wird. Zwönitz, am 28. Januar 1878. Der S t U d t g e M e i N d e r « t h. Schönherr. Bekanntmachung. Die Aufstellung von Hauslisten für die im Jahre 1878 stattfindende Erhebung der staatlichen Einkommensteuer betr. Mil Rücksicht auf die im taufenden Jahre stattfindende Erhebung der staatlichen Einkommensteuer macht sich die Aufstellung von Hauslisten nöthig. Dieselben werden in den nächsten Tagen an die Hausbesitzer zur Austragung gebracht und sind binnen 8 Tagen, von der Anfertigung an gerechnet wieder an hiesiger Rathsstelle ausgefüllt einzureichen. Die Versäumnis; dieser Frist zieht eine Geldstrafe bis zu 50 Mark nach sich. Zwönitz, am 28. Januar 1878. Der Bürgermeister. Schönherr. Bekanntmachung. Die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Nekrutiruugs-Stammrolle betreffend. Die deutsche Wehr-Ordnung vom 28. September 1875 bestimmt unter 8 20 und 23 Folgendes: Die Militärpflicht beginnt mit dem 1. Januar desjenigen Kalenderjahres, in welchem der Militärpflichtige daS 20 Lebensjahr vollendet, und dauert so lange, bis über die Dienstpflicht der Wehrpflichtigen endgültig entschieden ist. Nach Beginn der Militärpflicht haben die Wehrpflichtigen sich zur Aufnahme in die Nekrntirungs-Stammrolle anzumclden. Die Anmeldung erfolgt bei der Orlsbehörde desjenigen Ortes, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Ist sein Aufenthalt ein vorübergehender, so hat er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes, das heißt desjenigen Ortes, an welchem sein, oder sofern er noch nicht selbstständig ist, seiner Eltern ober Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet, zu melden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Mililärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen AnöhebungS-Bezirke verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. Es werben hiermit alle Diejenigen, welche nach den vorstehenden Bestimmungen der deutschen Wehrordnung am hiesigen Orte meldepflichtig sind, aufgefordert, innerhalb der Zeit vom 1». Januar bis 1. Februar 1878 behufs Eintragung ihrer Namen in die Rekrulirungs-Stammrolle auf dem hiesigen Ralhhause, sich persönlich zu melden. Dabei ist von Denen, die sich zum ersten Mate anmelven, der Geburtsschein, von allen Anderen aber der nach der Musterung empfangene Losnngö- und Gestellungsschein vorznlegen. Gleichzeitig ergeht an Ellern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn die Aufforderung, die unter ihrer Aufsicht stehenden militärpflichtigen Personen, welche vom hiesigen Orte zeitig abwesend sind, unter Beobachtung der vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig anzumelden. Zwönitz, am 2. Januar 1878. .. ' Der Bürgermeister. , Schönherr. Bekanntmachung. Die am 1. Februar v. fälligen Grundsteuern sind in der Zeit vom I. bis 1v. Februar »- e. per Einheit mit 3 Pf. anher einzuzahlen. Zwönitz, am 28. Januar 1878. Die Stadtsteuer-Einnahme. Schuricht. Vom Kriegsschauplätze. Dem gestrigen englischen Säbelgerassel folgt heute ein türkisches FriedenSgelänte. Aus Pera, bekanntlich einer Vorstadt Konstantino pels, wird nämlich der „Köln. Ztg." unterm 25. v. telegraphisch ge- meldetj: Donnerstag Nachmittag hat die Pforte alle russischen Be dingungen angenommen uud ihre Bevollmächtigten in Kasanlik an gewiesen, ihre Zustimmung zu erklären. Heute (Freitag) wird in den Moscheen ein Aufruf verlesen, um die Gemüther vorzubereiten. Die russischen Bedingungen werken strengstens geheim gehalten. Ebenso geht dem „Daily Telegraph" aus Pera vom 25. d. ein Telegramm ähnlichen Inhalt» zu. Nach diesem Telegramm hätten die türkischen Delegirten am Donnerstag Abend den Befehl erhalten, die Prälimi narien zu unterzeichnen, und glaube man, daß der Waffenstillstand