Vertretungen mag ja in vielen Fällen erklärlich, in einzelnen Fällen sogar berechtigt sein. Tatsache ist, was auch Emmelhainz implicite sagt, daß der Kampf um die Umwandlung die schwierigste Seite der Schälwaldfrage sei, jedenfalls viel schwieriger als die rein forsttechnische Seite, die einem einigermaßen geschickten Wirtschafter wohl zu denken geben, aber ihn niemals ratlos machen kann. Übrigens hat seitdem der Widerstand vieler Gemeinden gegen die von der Forstverwal tung angestrebte Umwandlung der Schälwaldungen erheblich nach gelassen. Ein allgemeines Verschwinden des Schälwaldes ist für den Bezirk Wiesbaden ebenso wenig zu befürchten wie zu befürworten. Mit vollem Recht weist auch Emmelhainz auf die absoluten Niederwald böden wie z. B. die flachgründigen steilen Schieferfelshänge des Rheins und der Lahn hin, Böden, auf denen die Beibehaltung des Nieder waldes eine Notwendigkeit ist, weil die Hochwaldwirtschaft nur Krüppel wüchse liefern würde und der Niederwald überdies hier seine Eigen schaft als Schutzwald nicht an andere Betriebsformen abtreten könnte. Bezüglich aller übrigen Schälwaldungen, in denen es sich nicht um die Notwendigkeit sondern um die Möglichkeit der Beibehaltung des Niederwaldbetriebes handelt, tritt Emmelhainz für eine spezielle Behandlung der Überführungsfrage, für eine Untersuchung der Renta bilität auf Grund forststatischer Aufnahmen für jeden einzelnen Be stand ein. Eine solche Entscheidung von Fall zu Fall entspricht dem Wesen einer rechnenden, vorsichtigen und intensiven Wirtschaft. Volkswirtschaftliche Erwägungen sprechen bei Entscheidung der Umwandlungsfrage namentlich da mit, wo die Schälwaldwirtschaft in Verbindung mit landwirtschaftlicher Benutzung des Bodens, sei es in der Form des Fruchtbaus, sei es in irgend einer Form der Weide wirtschaft, auftritt. Sie werden darum meist zur vorläufigen Beibe haltung des Niederwaldes führen, wenn nach Lage der Dinge die landwirtschaftliche Zwischennutzung nicht entbehrt und auch durch nichts ersetzt werden kann. Emmelhainz gibt diesem Gedanken speziell für die Hackwald wirtschaft erweiterte Anwendung in dem Satze: „Die Hackwaldwirtschaft ist unbedingt so lange zu belassen, bis durch eine rationelle Zusammen legung der Gemarkung unter etwaiger Einbeziehung derjenigen Wald komplexe, welche sich dauernd gut für die Landwirtschaft eignen, soviel Kulturland geschaffen ist, daß die Gesamtgemeinde durch die