Pflanzung ein, in Gemünd auf den steinigen kiesigen Partieen vielfach durch Saat. Die Gemeinden beginnen die Vorzüge einer Umwandlung ihrer unrentablen Schälwälder in Nadelholzbestände mehr und mehr ein zusehen. Wo die Schälwaldwirtschaft einstweilen noch weiter getrieben wird, geschieht es nicht in Rücksicht auf die Rindennutzung sondern auf den Brennholzbedarf. Furcht vor einer zu großen Verminderung der Waldeinnahmen während der Übergangszeit oder auch der Be darf an Waldboden zur Schiffelnutzung sind die bestimmenden Momente. Einige Gemeinden, die schon vor 40 50 Jahren angefangen haben, ihre schlechten Bestände in Nadelholz umzuwandeln, haben gegenwärtig hohe Erträge aus ihrem Wald und brauchen keine Gemeindesteuer zu erheben, während diejenigen, die an der Schälwaldwirtschaft festhielten, sich in mißlicher Lage befinden. Nicht nur ist der Rindenpreis sehr zurückgegangen, sondern auch das Schälholz ist fast wertlos geworden, weil das ganze Eifelgebiet mit billigen Stein- und Braunkohlenbriketts überschwemmt wird. Die gleiche Erscheinung zeigt sich auch in den Staatsforsten. Die Reviere, die viel ehemalige Schälwaldungen haben, liefern naturgemäs in der Übergangszeit ganz geringfügige Erträge. V. Regierungsbezirk Trier. Der Regierungsbezirk Trier umfaßt nach der Reichsstatistik von 1900 59 000 ha Schälwald. Wenn auch diese Zahl sich jetzt be trächtlich niedriger stellt, weil hier wie allerwärts die schlechte Renta bilität zahlreiche und umfangreiche Umwandlungen veranlaßte, so ist der Bezirk dennoch jetzt und für die Zukunft eines der wichtigsten Schälwaldgebiete. Hier wie im Arnsberger und Coblenzer Bezirk findet sich der landwirtschaftliche Zwischenbau als altherkömmliche wenn auch neuerdings stark im Rückgang befindliche Verbindung mit dem Schälwalde und ebenso wie dort in großem Umfange die Ge nossenschaft in der dem Bezirk eigenartigen Gehöferschaft. Ist auch der Schälwald über alle Teile des Bezirks verstreut und in allen Eigentumskategorien vertreten, so erhält er doch durch den Gehöferschaftswald an der mittleren Mosel, an der Saar und in der Eifel und den Gemeindewaldbesitz in den genannten Gebieten und zwischen Mosel und Nahe sein Gepräge. Diese beiden Formen sind daher hier vorzugsweise berücksichtigt. Als wertvolle Ergänzung meiner örtlichen unter Führung des Oberforstbeamten und der Lokal-