Anteile, Jähne, werden nur für die Dauer der Nutzung des Jahresschlags in diesem real zugeteilt. Ebenso sind die sog. Jahnschaften im Kreise Olpe*) (nach Maßgabe des hessischen Gesetzes von 1810 und der Forstgesetze von 1859 und 1897) Eigentumsgenossenschaften mit unteilbarem Gesamteigen, das zu ideellen als solche veräusserlichen und teilbaren Anteilen den Genossen gehört, während auch hier die jeweilige Jahresschlagfläche zur einmaligen Nutzung real aufgeteilt wird. Von ersteren bestehen in 142 Gemeinden 242 Genossenschaften in meist zusammenhängender Lage und in Größen von 5—800 ha, durchschnittlich 200 ha, deren jede nach gemeinschaftlicher Schlag einteilung bewirtschaftet wird. Im Kreis Olpe kommen ferner vor die sog. Konsortenstücke, die ebenfalls nach dem Gesetz von 1810 ein Gesamteigen mit ideellen Anteilen bilden, aber in kleinen Einzelparzellen von 5 ar bis 3 ha im bunten Gemenge mit anderen Konsortenstücken und Privatparzellen liegen. Als dritte Kategorie sind die sog. Forst bezirke zu nennen; sie sollten nach dem Gesetz von 1810 ebenfalls Eigentumsgenossenschaften werden, waren aber als solche noch nicht konstituiert, als die spätere preussische Gesetzgebung zur Geltung kam. Sie sind jetzt dem Olper Forstgesetz von 1897 zwar unterstellt, stehen aber trotzdem fast frei und sind Waldungen mit realem Sondereigen und realer Sondernutzung. Gemeinsam ist blos die Schlageinteilung und der Betriebsplan. Die realen Anteile der Genossen liegen in Größen von 10 ar bis 5 ha, durchschnittlich noch nicht 50 ar, in unwirt schaftlicher Form bunt durcheinander. Dadurch ist die rechtlich be stehende Aufsicht wegen Innehaltung des gemeinschaftlichen Betriebs plans tatsächlich unmöglich. Außer diesen Formen privater Genossenschaften bestehen im Kreise Olpe gemeinschaftliche Holzungen nach dem Gesetz von 1881 mit 2100 ha Niederwald, welche zu 1600 ha elf Genossenschaften in Größen von 20—490 ha in zusammenhängender Lage angehören, ferner 460 ha Institutenwald und einige Gemeindewaldungen mit 780 ha Schälwald. Den größten und zugleich besten besitzt die Jahn- schäft der Stadt Olpe in einer Gesamtgröße von 582 ha, davon 212 ha Niederwald. In beiden Kategorien überwiegt die parzellierte Qemeng- lage. Endlich sind noch 110 ha als nicht näher charakterisierter Ge nossenschaftswald im Kreise Siegen aufgeführt Der Rest ist in Einzel parzellen mit sich und Privatwald vermengt. *) Vgl. hierzu auch Veltman, Waldgenossenschaften des ehemaligen Justizamts Olpe. Zeitschr. f. F. u. J. 1905. 1*