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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Abonnementspreis beträgt vierteljährlich 1 Mark 20 Pf. privnnwersnüo. Amchtt Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltcnzcile mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. für Zwönitz und Umgegend. Redacteur und Verleger: C. Bernhard Ott in Zwönitz. 7». Donnerstag, den 23 November 1876. 1. Jahrg. Bekanntmachung. Der zweite diesjährige Jahrmarkt wird Freitag, den I. Deeember a. v. abgehalten. Zwönitz, am 7. November 1876. Der Stadtgemein de rüth. Schönherr, Bürgermeister. Bekanntmachung. Auf Antrag Frau Wilhelminen Friederike» verchcl. Tippner in Burgstädtel soll das derselben zugehörige, nahe der Bahn station Zwönitz in einer bolzreichen Gegend gelegene Bret- und Schneidemühlengrnndstiick, Folium 704 des Grund- und Hypotheken- buchs für Elterlein, Nr. 93 des Brandkatasters und Nr. 980 und 985 des dasigen Flurbuchs, welches ohne Berücksichtigung der Oblasten und einschließlich der 12'/e Ellen umfassenden Wasserkraft auf 7500 Mark -- gewürdert worden ist, unter den im Termine bekannt zu machenden und aus den im Mühler'schen Gasthofe zu Burgstädtel und am Amts- brete auöhängenden Anschlägen ersichtlichen Bedingungen Montag, den 4. Deeember 1876 im Mühler'schen Gasthofe zn Burgstädtel meistbietend verkauft werden. Bieter haben sich am gedachten Tage, Bormittags II Uhr anzugeben und der Versteigerung gedachten Grundstücks zu gewärtigen. Bemerkt wird hierbei, daß der Inhaber der an 1. Stelle auf dem Grundstücke eingetragenen Hhpothekforderung an 4950 Mark —- erklärt hat, dieselbe auf dem Grundstücke haften zu lassen. Scheibenberg, am 16. November 1876. Königliches Gerichtsamt. Suppe. TagesSeschichte. — Die Konferenzfrage schreitet zwar vorwärts, ob aber in demselben Maaßstabe, wie die Kriegsvorbereitungen, läßt sich nicht bestimmt ermessen. Was die erstere anbelangt, so liegt zunächst die bereits über Nom mitgelheilte, bis jetzt noch nicht weiter bestätigte Nachricht von der bedingungslosen Zustimmung seitens der Pforte vor. In der Haltung der anderen Mächte ist irgend eine Aenderung nicht kingetreten, nur über die Meinung der österreichischen NegierungS- kreise, welche vielfach, namentlich auch von Buda - Pest auö als schwankend bezeichnet wurde, liegen osficielle Kundgebungen des Ministerpräsidenten Tisca aus der Sitzung des ungarischen Abgeord netenhauses vor. Es heißt da, speciell der Moskauer Ncke des Kaisers von Rußland gegenüber habe die Regierung keinerlei Stellung zu nehmen. Daö Ministerium des Auswärtigen habe seine Stellung der Orientfrage gegenüber und werde dieselbe auch fernerhin festhalten. Oesterreich Ungarn habe die Constantinvpler Conferenz auf der Basis der britischen Vorschläge acceptirt, der Leiter der auswärtigen Ange legenheiten werde auch auf der Conferenz seine Pflicht darin erblicke», alles Mögliche zur Wahrung des Friedens aufzubiete», aber auch Alles thun, was nolhwendig sei, damit die Interessen der Monarchie, unter welchen Verhältnissen dies immer auch sei, geschützt würden. DaS Haus nahm die Erklärung des Ministers einstimmig zur Kenntniß. Wenn aber trotzdem die Klarheit der Situation noch immer getrübt erscheint, so liegt dies auch mit an der Fülle von widersprechenden Nachrichten, die theils von der Absicht aus der Beunruhigung der öffentlichen Meinungen irgend welche» Vortheil zu schöpfen herrühren, theilS darauf znrückzuführen sind, daß man gern glaubt, was man eben wünscht. Die „N. A. Z." geht mit solchen Correspondenzen ziemlick scharf ins Gericht, indem sie schreibt: „In der telegraphischen Verbreitung der unglaublichsten politischen Nachrichten ist in den letzten Tagen wiederum Erstaunliches geleistet worden und man empfindet dem gegenüber unwillkürlich Sympathie für das französische Gesetz, welches die Verbreitung solcher Nachrichten unter Strafe stellt. So meldet das Wiener „Tagblatt": „Der russisch-griechische Allianzvertrag ist vor vier Tagen abge schlossen worden. In demselben wird Griechenland ein Gebietszuwachs von Epirus und einem Theile Thessaliens zugesichert. Die N. fr. Presse" läßt sich aus Paris (!) telegraphiren: „In den Kreisen der hiesigen Regierung und Diplomatie glaubt man, daß Rußland, wen» es in Berlin um einen eventuellen Beistand nachsuchen werde, dort auf eine Ablehnung desselben stoßen, daher isolirt bleiben und sich den Entscheidungen Europas unterwerfen werde." Mehr Unsinn läßt sich allerdings in wenig Worten kaum sage». Rußland dürfte schwerlich in die Lage kommen, Deutschlands „Bei stand" nachzusuchen, und hier in Berlin ist in authentischester Form erklärt worden, daß Deutschland sich zu einem activen Eingreifen in die Orientwirren nur dann entschließen wird, wen» seine eigene Ehre und seine eigenen Interessen in das Spiel kommen. Möglicherweise ist man über den Punkt, an welchem dies der Fall sein würbe, in den Pariser Kreisen, welche die „N. Fr. Presse" inspiriren, sehr genau unterrichtet." Ueber den Fortgang der Rüstungen finden sich zuverlässigere Nachrichten, doch sind dieselben mehr neu als bedeutend. Als russischer Oberstcommandirender ist der Großfürst Nicolaus Nikolajewitsch, des Kaisers Bruder, bekannt durch seine kriegerische Thätigkeit im Kaukasus und bei Sebastopol, ernannt; auch enthält der „Praditelewennyi Jswjestnik" die vom Kaiser vollzogene Ernennung einer langen Reihe von Offizieren zu Stationschefs der in den Mobilmachungskreis fallenden Eisenbahnen. Es ist für die große Entwickelung des russischen Eisen bahnnetzes interessant, zu erwähnen, daß dreizehn Eisenbahnlinien von Moskau südlich, östlich und westlich in Betracht kommen. Welcher Fortschritt seit dem Krimkriege! Die Engländer ihrerseits haben wieder die Ausrüstung einiger Thnrmschiffe in Angriff genommen. Auch aus der Türkei werden neue militärische Maßnahmen gemeldet und es soll dort ebenso wie in Rußland die Bevölkerung den größten Enthusiasmus zeigen. Berlin, 17. Novbr. Die heutige Sitzung des RaichStagS, in welcher die zweite Lesung der Justizgesetze ihren Anfang nahm, wurde gänzlich auögefüllt mit der Beralhuug der Bestimmungen über di« Handelsgerichte. Bekanntlich hat die Iustizcommission statt der vom BunveSrathe vorgeschlagenen selbstständigen, je nach Bedürfniß einzu- richtenden Handelsgerichte beantragt, nach Bedürfniß die Errichtung von besonderen Kammern für Handelssachen bei den Landgerichten zu gestatten mit gegen die Vorlage insofern etwas beschränkter Compctenz,