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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Abonnementsprcis beträgt vierteljährlich 1 Mark 20 Pf. prosnumoranäo'. Amtigcr Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. für Zwönitz nnd Umgegend. 68. Nedacteur und Verleger: C. Bernhard Ott in Zwönitz. Sooimbknih -ex 18. November 1876. 1. Jahrg. Bekanntmachung. Trotz wiederholter Bekanntmachung wird außer Acht gelassen: „daß Hausbesitzer Miethbewohner, welchen Standes dieselben auch sein mögen, in ihre Häuser aufnebmen, ohne daß von denselben die vorschriftsmäßige Wohnungskarte verlangt wird, sowie auch das Anmelden von Gewerbsgehilfen, Lehrlingen und Dienstboten in den allermeisten Fällen ganz unterlassen wird." ES wird daher in Erinnerung gebracht, daß die Unterlassung (ohne Nachsicht) mit einer Geldstrafe von 3 Mark belegt wird. Zwönitz, am 11. November 1876. Der Stadtgemeindrath. Schönherr. Von dem Königlichen Gerichtsamte Stollberg wird bekannt gemacht: Auf Antrag der Erben des Hans- und Feldbesitzers und Böltchermeisters Christian Traugott Friedrich Richter in Zwönitz sollen die zu dem Nachlasse desselben gehörigen Grundstücke, als: 1. das Hans- nnv-Gartengrundstück, Nr. 216 des Äranbcatasters, Nr. 243a, 243b des Flurbuchs und Folium'211 des Grunds ulkt Hhpothekenbuchs für Zwönitz, 2. daK «Aeldgrnndstnck, Nr. 235 der Felvflur im Flurbuche für Zwönitz und Folium 387 des Grund- und Hhpothekenbuchs für denselben Ort, 3. das Feld-' und Waldgrnndftück, Nr. 610, 611 der Feldflur im Flurbnche für Zwönitz und Folium 542 des Grund« , unv Hhpolbi-kenbuchs für denselben Ort, 4. die ideelle Hälfte des. Waldgrundstükks, Nr. 726 der Feldflur im Flurbnche für Zwönitz und Folium 572 des Grund« uuo Hhpothekenbuchs für denselben Ort und 5. das Feldgrundstück, Nr. 727 der Feldflur im Flurbuche für Zwönitz und Folium 573 des Grund- und Hhpothekenbuchs für denselben Ort, welche Grundstücke ohne Berücksichtigung der Oblasten und zwar das Grundstück 8»b 1 auf 4250 M., - - - 2 - 825 - - - > 3 - 1000 « - - . 4 « 140 - « - - 5 - 1000 « gewürdert worden, den 25. November 187«, Vormittags II Uhr im Nathhause zu Zwönitz öffentlich und unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen an den Meistbietenden versteigert werden. Stollberg, den 26. October 1876. Königliches Gerichtsamt. Z'"npe. Erhebungen über die Arbeiterverhältnifse. Unter dieser Rubrik schreibt die „Prov. Corresp." Folgendes: Durch Beschluß des BundeSraths vom 19. Febr. 1875 sind die Bundesregierungen veranlaßt worden, über die Lage der Arbeiterver hältnisse in den Handwerksgewerben und im Fabrikwesen nach Maß- gäbe eines durch den Bundcsrath festgestellten Programms eingehende Erhebungen anzustellen. Die Erhebungen verfolgten den Zweck, für eine Prüfung der in den letzen Jahren immer lebhafter gewordenen Klagen über den Zustand des Lehrlings- und Gescllenwesens im Handwerk und über die Beziehungen des Arbeiters und Arbeitgebers in der Großindustrie zuverlässige Unterlagen zu gewinnen. Es kam einerseits darauf an, die thatsächliche Gestaltung der Arbciterverhältnisse in den verschiedenen Gegenden Deutschlands festzustellen und dabei zu ermitteln, welchen Einfluß die Bestimmungen der Gewerbeordnung auf ihre Entwickelung geübt haben. Andererseits erschien es wichtig, Gewißheit darüber zu erhalten, welche Anschauungen in den gewerblichen Kreisen selbst über die Mängel der bestehenden Zustände und über das Bevürfniß einer Abänderung der geltenden Gesetzgebung die herrschenden sind. Auf Grund der Anordnungen des BundeSraths haben im Laufe des vorigen Jahres umfangreiche Ermittelungen stattgefunden. Sie haben sich mit Ausnahme von Elsaß Lothringen auf das ganze Bundes gebiet erstreckt. Für die verschiedenen Bezirke der einzelnen Bundes staaten wurden Beamte berufen, welche die ihnen bezeichneten, mit Rücksicht auf die Keuntniß des Gcwerbewesens ausgewählten Männer über die in dem Programm enthaltenen Fragen zu vernehmen hatten. I Die Sachverständigen waren ganz überwiegend aus dem Stande der s Arbeitgeber (Fabrikbesitzer und Meister) oder der Arbeitnehmer (Fabrikarbeiter und Gesellen), und zwar unter Berücksichtigungen der verschiedenen, in dem gewerblichen Leben vertretenen Richtungen, aus gewählt. Neben ihnen wurden aber auch andere, mit dem gewerblichen Leben vertraute Personen, insbesondere Gemeindebeamte, Mitglieder von Gewerbegerichten, Lehrer an gewerblichen Schulen, zu den Vernehmungen herangezogen. Abgesehen Vonden in dieser Weise zur Abgabe ihrer Meinung von den Behörden eingeladenen Männern hat man anderweite Sachver ständige, die Vorstände von gewerblichen Vereinen, einzelne Arbeiter und Arbeitgeber welche aus eigenem Antriebe ihre Meinung über die gestellten Fragen, abzugeben wünschten, nicht vom Worte ausgeschlossen. Fast überall trafen die Erhebungen unter Arbeitgebern wie Arbeitnehmern auf Verständniß und bereitwilliges Entgegenkommen. Da vermittelst der Erhebungen ein möglichst vollständiges, vor Einseitigkeit gesichertes Material gewonnen werden sollte, so ging das Bestreben dahin, aus allen Theilen Deutschlands, aus allen Kreisen des gewerblichen Lebens und von Vertretern aller Anschauungen und Parteien aufklärende Beiträge zu erhalten. Die Arbeiten mußten auf diese Weise einen außerordentlich großen Umfang erreichen. Nach der jetzt vorliegenden Uebersicht über den Umfang der Ermittelungen haben an 559 Orten Vernehmungen stattgefunden. Ueber die das Lehrlingswesen betreffenden Fragen sind mehr als 4000 Arbeitgeber und mehr als 2000 Arbeitnehmer zum Wort gekommen, eine ähnliche Anzahl von Vertretern beider Theile ist über die Verhältnisse teZ Gesellenwesens gehört. Zu den über die Verhältnisse der Fabrikarbeit gestellten Fragen liegen von mehr als 2000 Arbeitgebern und von nahezu ebensoviel Arbeitern die Erklärungen vor.