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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Abonnemcntspreis beträgt vierteljährlich 1 Mark SO Pf. prgsuuworanäo. Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Redacteur und Verleger: C. Bernhard Ott in Zwönitz. 60. Dienstag, den 31. Oktober 187«. 1. Jahrg. Bekanntmachung. Diejenigen, welche wegen Abgabenreste im Laufe dieses Jahres Zahlungsauflage zugcfertigt erhielten, ihrer Verpflichtung aber bis längstens den o. November a. v. noch nicht nachgekommen sind, haben sich nunmehr von dieser letzten Frist ab der gerichtlichen Bei treibung zu gewärtigen. Zwönitz, am 30. October 1876. Der Stadt gemeinderat h. Schönherr Bekanntmachung. Die am I. November d. I. fälligen Grundsteuern, per Einheit 2 Pfg., sind bis spätestens den 10. November a. v. bei Vermeidung executivischer Beitreibung an hiesige Stadtsteuer-Einnahme zur Abführung zu bringen. Zwönitz, am 30. October 1876. Der Stadtgemeinderath. Schönherr. Die durch den Neubau eines Theils der Kirchgasse erforderlich gewordenen Schleußt, soll an den Mindestfordernden vergeben wer- den. Unternehmer wollen längstens bis zum V Noyember u. o. Anschläge an Rathsstelle einbringeu, wo auch die Vergebungsbedinguügen zu erfragen sind. Zwönitz, am 30. October 1876. Der Stadtgemeindrath. Schönherr Stadtgemeinderaths-Sitzung Donnerstag, den 2. November ». Abends 7 Uhr. Tagesgeschichte. — Neber die Lage im Orient liegen Nachrichten, die der Sache irgend eine greifbare Gestalt verleihen, nicht vor; hingegen findet sich eine ziemliche Anzahl mehr oder weniger zuverlässiger oder beachteus- werther Artikel in den verschiedensten Zeitungen. Von allgemeinerem politischen, wie auch geschichtlichem Interesse ist, daß russische Blätter auf die von Frankreich nach den Metzeleien in Damaskus im Jahre 1860 vollzogene Occupation Syriens als auf einen gegenwärtig nicht unwichtigen Präcedenzfall aufmerksam machen. „Man hat" — so schreibt der „Nord" „in letzter Zeit viel von einer militärischen Occupation als einem Zwangsmittel wider die Türkei gesprochen, wenn letztere die Bedingungen Europas anzunehmen sich weigere. Wir wollen den Ernst dieser Maßregel, welche zn einem Kriege führen kann, wenn die Armee des zu occupirenden Staates Widerstand leistet, nicht verkleinern, aber man kann doch an Präcedenzfälle erinnern, welche einerseits die Berechtigung und Wirk samkeit eines solchen Vorgehens und andererseits zeigen, daß dasselbe zu einem guten Ende führen kann, ohne einen allgemeinen Krieg oder selbst nur einen Conflict mit der betreffenden Macht herbeizuführen. Wir sprechen von der 1860 unternommenen Expedition nach Syrien. Die damaligen Vorgänge haben eine auffallende Aehnlichkeit mit den neuesten in Bulgarien. Die Christen waren im Gebirge und in Damaskus selbst niedergemetzelt worden, die türkischen Behörden hatten sich dabei als unthätig oder mitschuldig gezeigt. Weitere Metzeleien standen in Aussicht, Europa gcrieth in Aufregung. Da ergriff Frankreich die Initiative zu einer europäischen Intervention. Es trat eine europäische Conferenz zusammen, welche Napoleon III. die Aufgabe zutheilte, Syrien militärisch zu besetzen. Ein französisches Expeditionskorps landete daselbst, warf die Angreifer zurück und be mächtigte sich der Schuldigen. Eine europäische Commission verur- theilte die letzteren, stellte die Entschädigung für die Opfer fest und eineu moäus vivencki auf, welcher noch jetzt für die Bevölkerung von Syrien gilt. Man erkennt leicht, wie weit die Aehnlichkeit zwischen der damaligen Situation und der gegenwärtigen geht und wo sie aufhört. Entsetzliche Metzeleien sind kürzlich wie damals vorgekommen; aber die jetzigen Urheber können sich mit ihrer Straflosigkeit und erhaltenen Auszeichnungen brüsten. Als das von den Großmächten 1860 unterzeichnete Protokoll das Recht und die Pflicht Europas, unter ähnlichen Umständen in den Angelegenheiten der Türkei zu inler« veniren, aussprach, gab das St. Petersburger Cabinet, wenn wir recht unterrichtet sind, seine Zustimmung und verlangte zugleich, daß die Clausel auf die anderen Provinzen des türkischen Reiches ausge dehnt werde. Diese Verallgemeinerung wurde zwar nicht ausdrücklich in das Protokoll ausgenommen, aber sie ist stillschweigend mit aus- gedrückt in einem Nachtragsprotokolle, worin es heißt: „Die Bevoll mächtigten können nicht umhin, den hohen Werth zu erwähnen, welchen ihre Höfe darauf legen, daß gemäß den feierlichen Versprechungen der hohen Pforte ernstliche Verwaltungsmaßregeln zur Verbesserung des Looses der christlichen Bevölkerung im ganzen türkischen Reiche er griffen werden mögen." Die Unterzeichner des Protokolles vom 3. August 1860 behielten augenscheinlich den Mächten das Recht zu einem ähnlichen Vorgehen vor, sobald ein solches in anderen Theilen der Türkei nothwendig werden sollte. Liegt aber diese Nothwendiz- keit heute nicht vor?" Berlin, 25. Octbr. Die mulhmaßliche Eröffnung der Reichs tagssession mit einer Thronrede des Kaisers, wie die „Pr.-Corr." dieselbe in Aussicht stellt, ist dem Vernehmen nach auf des Kaisers eigene Initiative zurückzuführen. Se. Majestät will den Reichstag in Person eröffnen, vorzugsweise um die Nationalvertretung bei der letzten Session der laufenden Legislaturperiode zu begrüßen. Don einer unmittelbar bevorstehenden Herkunft des. Fürsten Bismarck zu den Reichstagsverhandlungen ist augenblicklich nicht die Rede. Der Reichskanzler ist, nachdem sein Befinden längere Zeit wieder von einem Unwohlsein befallen worden und wird deshalb seinen ländlichen Aufenthalt noch verlängern, falls nicht etwa dringende Geschäfte ihm