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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Abonnemcntspreis beträgt vierteljährlich l Mark 20 Pf. prwouworaoäo. Anreißer Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten , und die Corpusspaltenzeile mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. für Zwönitz nnd^lmgegend. Redacteur und Verleger: C. Bernhard Ott in Zwönitz. 42. Sonnabend, den 16. September 1876. I.Jahrg. Der V. und letzte Termin diesjähriger Communanlagen wird mit 15. September a. v. fällig, und sind die Betrage längstens bis zum SS. d. M. zu entrichten. Zwönitz, am 12. September 1876. Der Stadtgemeinderat h. Schönherr. Bekanntmachung. Da wiederholt wahrgenommen worden ist, daß in hiesiger Stadt Bauten, namentlich Reparaturbauten vorgenommen wurden, ohne das die Bauunternehmer, bez. die Baugewerken die hierzu unbedingt nolhwendige baupolizeiliche Erlaubniß eingeholt haben, so wird hierdurch in Erinnerung gebracht, daß die Bauordnung der Stadt Zwönitz Anwendung leidet, 1) auf alle Gebäude, welche zur Bewohnung oder zu irgend einem anderen Zwecke dienen und zwar: a. auf Neubaue, einschließlich bloßer Anbane, sie mögen auf einer neuen Stelle oder auf dem alten Grunde aufge« führt werden, b. auf Reparatur, Um- oder Einrichtungsbaue, dafern dieselben mit Veränderungen an Aeußeren der Gebäude oder an wesentlichen Gebäudetheilen, insbesondere auch an Feuerungsanlagen verbunden sind; 2) auf Einfriedigungen, sowohl der an den öffentlichen Plätzen, Straßen, Gassen gelegenen Gärten, Gehöfte und Vorplätze, als auch zwischen Privatgrundstücken. Zu allen Bauten und baulichen Anlagen der vorgedachten Art, sowie in allen anderen Fällen, wie solches in der Bauordnung be sonders vorgefchricben ist, bedarf es der vorgängigen Erlaubniß der Baupolizeibehörde, und es hat der Bauunternehmer im eigenen Interesse solche so zeitig als möglich nachzusuchen. Einer Genehmigung bedarf es nicht wenn eS sich handelt um I. Herstellung von Gartenlauben; II. a. bei Abtragung oder Aufführung von Wänden, mit Ausnahme solcher, auf den Balken oder Gewölbe ruhen, b. bei Einziehung neuer Balken, o. bei Reparatur der Dachbedeckungau, 6. bei Reparatur von Feuerungsanlagen, Schornsteinen und Schornsteinköpfen, durch Putzarbeit oder Einziehung einzelner Steine; III. ». bei massiver Untermauerung der nicht nach der Straße zu gelegenen Umfassungen, b. bei Setzen und Verändern von Stubenöfen und Kochmaschinen in solchen Räumen, in welchen dergleichen schon bisher angebracht waren und diese den gegebenen Bestimmungen entsprechen, insofern damit eine Veränderung oder Lage und Dimension der Feuerstätte oder des Mauerwerks oder der Essen der Gebäude nicht verbunden ist; IV. u. bei Anfertigung neuer Fußböden und Decken, 5. bei Reparaturen an Thüren und Fenster, v. Verzierungen oder Dekorationen im Innern der Gebäude. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen wird sowohl der Bauunternehmer, als auch jeder verantwortliche Baugewerke ohne alle Nachsicht mit der gesetzlichen Strafe belegt. Zwönitz, am 15. September 1876. Schönherr, Bürgermeister. Bekanntmachung. ES ist in letzter Zeit wiederholt wahrzunehmen gewesen, daß Kinder und Fortbildungsschüler öffentliche Tanzbelustigungen und Schankstätten besuchen, ohne in Begleitung der Eltern, oder deren Stellvertreter zu sein, wodurch die sittliche Reinheit offenbar ge schädigt wird. Die Polizei-Organe sind angewiesen, diesen Uebelstand mit aller Strenge entgegenzutreten, die Kinder und Fortbildungsschüler sofort zu entfernen, die betreffenden Wirthe aber zur Bestrafung nach Z. 135 des Gesetzes vom 22. Oktober 1840 zur Anzeige zu bringen. Solches wird zur genauen Befolgung hierdurch in Erinnerung gebracht. Zwönitz, am 7. September 1876. Schönherr, Bürgermeister. Tagksgeschichte. Berlin. Direktor Reuleaux ist nach seiner Rückkehr von Philadelphia, bereits im Neichskanzleramt empfangen worden. „Er ist aufgefordert worden", — schreibt die „Deutsche Allg. Corr." — „demselben einen sachlichen Bericht über die Ausstellung in Philadel phia und speciell über die deutsche Industerie auf derselben auSzu- arbeiten. Dem Vernehmen nach äußerte er u. A.: „„Ich werde meine besten Kräfte daran setze«, die einmal begonnene Sache zu Ende zu führen. Fallen lassen werde ich sie auf keinen Fall."" Namentlich soll Professor Reuleaux in dem Promemoria auch seine Ansichten darüber auSsprechen wollen, wie der verlorne Boden wiedergewonnen werden kann. Selbstverkenntniß und furchtbare Arbeit sind nach keiner Ansicht dazu nöthig und deßhalb hält er gegenüber der Unlust tn industriellen Kreisen nicht nur eine rege Betheiligung an der Pariser Weltausstellung für geboten, sondern auch eine internationale Weltausstellung in Berlin im Jahre 1882 für durchaus nothwendig, damit die deutsche Nation der Welt zeigen könne, was sie wirklich zu leisten im Stande ist. Die Reichsregierung soll diesen Ideen deö Herrn Reuleaux die wärmste Theilnahme entgegenbringcn." — Im Braustenergebiete des deutschen Re'^-S bestanden im verflossenen Jahre 13,520 Bierbrauereien, d. h. iger als im Vorjahr. Eine Abnahme der Bierbrauereie? ,chon seit mehreren Jahren. Daraus darf aber nicht g«. en, daß die Menge des gebrauten Bieres sich ebenfalls verringert hat. DaS Quantum des gebrauten Bieres ist vielmehr mit jedem Jahre gestiegen. Im Jahre 1872 betrug die Bierproduclion gegen 16,102,179 Hekto liter, im Jahre 1874 bereits 20,494,914 Hectl., rin Quantum, das im Jahre 1875 auf 21,358,228 Hectl. stieg. Die eingegangenen Brauereien hatten meist eine unbedeutende Production. Der Bier verbrauch innerhalb des ReichSsteuergebieteS kann für da« Jahr 1875