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Sonnabend, den 20. Mai 1876. 1. t. Jahrg. Schönherr. Erscheint wöchentlich zwei Mal und »war Mittwoch und Tonn» abend.—Der AbonnementSpretS betrügt vierteljährlich 1 Mark p>»nam«ra»6n. jJnferate'werden -bi« spätesten« Mittag« de« porhergetzenden Tage« de« Erscheinens erbeten «uv di« EorpuSspaltenteile mit w Pf. berechnet. Bekanntmachung für dm StandcSamtSbezirk Zwönitz Nachdem der Unterzeichnete am 12. Mai l. I. als Standesbeamter für den die Stadt Zwönitz und die Ortschaften Dittersdorf, Kühnhaide und Lrnkersdorf umfassenden StanvesamtSbezirk Zwönitz durch die Königliche AMtshauptmannschafl Chemnitz verpflichtet worden ist, die Geschäfte auch bereit« übernommen hat, wird es zur Nolbwenvigkelt die hauptsächlichsten Bestimmungen VtS Äe^etzr- vom 6. Februar 1675 die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung betreffend den Bewohnern feine« Bezirk- iu Erinnerung zu bringen. Jede Geburt eine- Kindes ist binnen einer Woche den Standesbeamte» anzuzeigen. Znr Anzeige ist verpflichtet: Der ehek. Baker, die Hebamme, der zugegen gewesene Arzt, jede andere bei der Geburt zugegen gewesen« Person, an letzter Stelle endlich die Mutter. Die Verpflichtung zur Anzeige, der in der vorstehenden Reihenfolge später genannten Person «ritt nur dann «rst ein, wenn ein früher ge^ nannter Verpflichteter nicht vorhanden oder wenn derselbe an der Erstattung d«r Anzeige behindert ist. Mit dieser Anzeige ist zugleich die Angabe zu verbinden, welche Namen dein geborenen Kinde beigelegt werden sollen. Stehen die Vornamen de« Kinde« znr Zeit der Anzeige etwa noch nicht fest, so ist dann die Namensnennung binneu 2 Monaten nachträglich zu bewirten. Handelt «S sich um ein todtgeboreNeS oder um ein in der Geburt verstorbenes Kind, so muß die Anzeige spätestens am nächstfolgenden Tage, anch wenn dieser ein Fest oder Sonntag sein sollte, geschehen. Was ferner Sterbefälle «»belangt, so muß jeder Sterbefall allerspätestens am nächstfolgenden Wochentage dem Standes beamten angezeigt werden. Zur Anzeigeerstattung verpflichtet ist da« Familtenhaupt, also zunächst der Man», nach dessen Tove die Frau, und wenn ein Familienhaupt nicht vorhanden oder an der Anzeige behindert sein sollte, derjenige in dessen Wohnung oder Behausung,cher Sterbefall sich ereignet hat. Die Leichenfrauen sind zur Anzeige von Sterbefällen beim Standesbeamten nicht berechtigt, diese haben nur dafür zu sorge», daß rie^betreffenden Anzeigen durch die Verpflichteten rechtzeitig bewirkt werden. Alle GeburtS- und Sterbefälle sind mündlich beim Standesbeamten anzubringen, Ausnahmen sind nur in Bezug auf öffentliche Anstalten gestattet. Im Interesse einer geordneten Abwickelung der im Standesamt zu besorgenden Geschäfte,sowie im gleichzeitigen Interesse de« daselbst verkehrenden Publikums, macht sich die Einhaltung bestimmter Geschäftsstunden, innerhalb deren Anmeldungen zu bewirken sind, nvthig. Auf Grund des K. 12 der Ausführungsverordnung vom 6. November 1875, wird deßhalb in Lieser Beziehung bi« auf Weitere- Folgende- bestimmt: ») Zur Meldung von Geburtsfällen werden die Tage Dienstag und Freitag Nachmittag von 2 — 6 Uhr bestimmt. b) Aufgebot-Verhandlungen werden in den Stunden von 2—4 Uhr Nachmittags, Montag und Donnerstag expedlrt. v) Eheschließungen Montag und Donnerstag, auf Wunsch der Verlobten auch Vormittag«. 6) An Sonn- und Feiertagen ist da- Standesamt in der Stunde von 11 — 12 Uhr Vormittag- geöffnet, jedoch nur zur Entgegen- Lahme von Anzeigen über Sterbefälle oder etwaigen andern dringlichen Meldungen. Zwönitz, am 14. Mai 1876. Anmgti für. Zwönitz und^lmgegend. Redacteur und Verleger: C. Bernhard Ott in Zwönitz. Abonnements-Einladung ——» Mit diesem Blatte eröffnen wir ein Unternehmen, welches der Absicht entsprungen, für Zwönitz, NjederjMMfk, Kühnhaide, Dittersdorf, Leukersdorf und Umgegend ein Organ z« schaffen, wie es in Folge der industriellen und kom merziellen Stellung zum unabweisbaren Bedürfniß geworden ist, und welche- unter obigem Titel in unparteiischer Weise dem politischen und socialen Umschwünge unserer Zeit Rechnung tragen, spniell aber den örtlichen und sächsischen Angelegen heiten das nöthige Interesse widmen wird. ,' Indem wir uns gestatte«, die Aufmerksamkeit des Publikums von Zwönitz, Riederzwönitz re. auf unser Unternehmen zu lenken, hegen wir die Hoffnung, durch den Inhalt des „Anzeiger für Zwönitz und Umgegend" den Erwartungen zu genügen und rechnen auf allseitige Unterstützung, welcher durch recht zahlreiches Abonnement, sowie durch vLlseM Jnseriren Ausdruck gegeben werden kann, - Vorläufig wird der „Anzeiger für Zwönitz und Umgegend" zweimal wöchentlich erscheinen, Mittwoch und (Sonnabend früh, zum vierteljährlichen Abonnementspreise von l Mark, inel. Bringerlöhnl <DaS rvste Abonnement schließt jedoch ein Mehrerscheinen von 12 Nummern in sich, mithin beträgt das erste Abonnement jsvom 20. Mai bis I. October cr.) nur k Mark 3S Pf.) Sowohl sämmtliche Postanstalten de- deutschen Reiches als auch die unterzeichnete Expedition nimmt Bestellungen auf denselben entgegen. Zwönitz, den ld. Mai 1876. Die Expedition und Juscratenannahme des Anzeigers für Zwönitz und Umgegend. Obergasse Nr. 20, am Markt, im Haufe des Herrn Daniel Häußler.