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»77 Mt dessen'Trocknen eilt und es deswegen an die Sonne bringt, hat eben den Schaden, den jene haben, welche die Frucht bei großer Hiße zu schnell wachsen lassen. — .Naturbegebenheit. Es war am 25. d. früh gegen halb 9 Uhr, als wir bei einem sehr neblichcen und regne rischen Morgen auf einmal durch einen hefti gen Blitz und Donnerschlag erschreckt wur den , dem wenige Minuten darauf ein zwei ter noch heftigerer und auf diesen bald her nach noch ein dritter folgte. Der erste Blitz strahl war auf hiesige Hofwiese gefallen und der letzte soll ohnwett der Kemmler Schäfe rei auch im Freien eingejchlagen haben, der mittlere aber fuhr in das Hintergebäude der hiesigen Post, wo er sich am Dache, yermuthlich wegen einiger nahen Schindel- nagel theilte, an einigen Balken, aus wel chen er große Splitter heraoriß, herunter in den Stall fuhr, woselbst z Pferde, wahr scheinlich durch einen mittelst der Halsketten ihnen zugeführten elektrischen Schlag, be täubt niederstürzken, und sich dann durchs Gemäuer in die Erde verlor. Ohne Zwei fel haben wir es der Theilung und dadurch bewirkten Schwächung jenes Blitzstrahls, vielleicht auch zugleich dem ihn begleitenden heftigen Regen zu danken, daß er nicht zün dete. Denn wenn man von einem kalten und warmen Schlage spricht: so ist dieß eben so, als ob man einen kalten und war men Büchsenschuß annehmen wollte. Die Naturlehre weiß von so einem Unterschiede nich s. Jeder Blitz zündet, so wie er nur zündbare Dmge antriffc, in welchen er durch sein schnelles Hindurchdringen den in ihnen schlummernden Feuerstoss zum Ausbrach brin gen kann; oder so wie seine Kraft nicht durch Theilung seines Strahls oder andere Ursachen vermindert wird. ^verri8sement8. Es bat Johann Andreas Baumgärtel zu Untertriebel am T6. März d.J.eine silberneLa- schen-Uhr, so z Gehäuse hak, zum Versatz an- hergebracht und dabei so verdächtig sich erwie sen, daß wir uns bewogen gesunden, sothane Uhr in gerichtliche Gewahrsam zu bringen. Bevor wir nun diese Uhr ihm wieder aus antworten, machen wir solches hierdurch öf fentlichbekannt, und fordern diejenigen, so ei» Eigenthumsrechr an derselben zu haben vermei nen , solches längstens den 28. November d. I. bei uns anzuzeigen und rechtliche Weisung dar auf zu gewarten. Plauen den 24. Oct. 1821, Verordnete Stadtgerichte das. Danksagung. Allen meinen werchgeschäyten Mitbürgern, welche sich an« vergangenen Sonntag bei dem mir bedrohten Unglücksfall so thätig bewiesen, statte ich hiermit meinen herzlichen Dank ab und empfehle mich ihren ferner» Wohlwollen. Irmisch, ju». Sollten die Besitzer des ersten Theils des Schellenbergischen Lehr - und Unlerrichtsbuches, auch auf den 2ten Theil desselben mit l 20Xr. oder z gr. 4pf. guten Geldes pränumeriren wol« len: so bitte ich um gefällige Anzeige binnen hier und 14 Tagen. Enges. Gemeinnützige V 0 lkshefte rc. v. C. A.L.v.Teuvern. Unter diesen» Titel erscheint zu Cahla eine Monatsschrift, die allerdings nützlich und emprehlungswerth ist. Der Jahr gang lostet i kthlr. 8 gr,