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leichte Krankheit erfolgen muß. Bei der An wendung dieser Vorbereitungsmittel hat man noch überdieses den unaussprechlichen Nutzen, daß man kränkliche, schwächliche und ungesunde Linder mit eben dem glücklichen Erfolg wie die ganz gesunden Kinder einimpfen kann. Dadurch sind wir bei der Einimpfung der Blattern um einen großen Schritt weiter gekommen. Ehe dem hat man nur die ganz gesunden Kinder da zu gewählt und hat die kränklichen, schwächli chen und ungesunden von dieser Wohlthat aus geschlossen. Aber ich glaube immer, daß zu jener Zeit, da man nur,die vollkommen gesun den Kinder eingeimpft und die kränklichen ihrem Schicksal, vonden natürlichen Blattern dahin gerafft zu werden, überlassen hat, die Einim pfung noch keine große Wohlthat für das mensch liche Geschlecht gewesen ist; denn dadurch wur den nur einige wenige gesunde Kinder, die auch die natürlichen Blattern glücklich überstanden, hatten, gerettet, der größere Tbeil aber, der am meisten der Einimpfung nölhig gehabt hätte, wurde den natürlichen Blattern überlaßen, da von nach der Hand viele ein Raub des Todes waren. Jetzt aber sind wir so weit gekommen, daß wir jedes Kind ohne Unterschied, gesm-v oder kränklich, mit eben dem glückliche» Erfolg einimpfen können. Dieß haben die vielfältigsten Erfahrungen bcwießen. (Die Fortsetzung folgt.) Avertissements. Vor dem Churfürstlich Sächs. Justiz-Amte hieselbst, sollen auf nächstkünftigen 7ten Februar 1801 folgende, zum ländlichen Gebrauch verfertigte, noch ungebrauchte Mobilien, als: i gedoppelter Kleiderschrank, i Lade, beides mit Beschläge, i Spanbette, i hölzerner.Lehnstuhl, r Oberbette blau überzogen, - Unterbette weiß überzogen, 2 Betttücher r grobes und t klares, i Bettpfühl einmal blau überzogen, 2 Kissen, 2 Handtücher > klares», rgrobes 24E.lang, i Tischtuch von gewürkter Linewand ^El len lang, i Duzend hölzerne Teller, i Duzend blecherne Löffel, i dergleichen Leuchter, und Lichtputze. Ferner: . Dn«»« M-a«, z Kannen Butter, - > Schock Käse, und 1 Schock Eier, gegen baare Bezahlung in Conventions-Münze an den Meistbietenden überlassen werden. Es haben sich daher Kauflustige zu den be stimmten Tage des Vormittags um 10 Uhr an gewöhnlicher Amtsgerichtsstelle einzufinden, und können von jetzt an die verzeichneten Mobilien hieselbst in Augenschein nehmen. 8iZ». Amr Plauen, am 27. Januar r8or. Mit Auszahlung der Gewinne ister Classe der von Jhro Churfürstlichen Durchlaucht ztt Sachsen, zum Besten der neuen Zucht - und Ar beitshäuser gnädigst angeordneten zisten Lotte rie, wird den 9. Febr. d.J. gegen Zurück gabe des Originallooses, und anders nicht, der Anfang gemacht. Kann der In teressent aber die Bezahlung desselben nicht er halten: so hat sichderselbe während der im 9ten Artickel des Plans bestimmten 6 wöchentliche«» Frist von dem bep dieser Classe in den Listen be stimmten Zahlungs-Termin an gerechnet, und zwar: wenn das Loos aus einer Subcollection ist, bep dem Hauptcollecteur, ist es aber aus einer Hauptcollectivn, bep der Lotterie-Haupt- Expedition mit Einsendung oder Vorzeigung des Original-Looses schriftlich zu melden. Die Loose zur Zweiten Classe, deren Ziehung den 2ten Marz d. I. geschiehet, müssen bey Verlust derselben 8 Tage vorher mit 4 Thlr. 2 gr. mitJnbegrifdes Aufgeldes erneuert werden. Dresden, am 19. Januar. 1801. CH urfürstl. Sächs. Zucht-und ,Arbeits - Haus Lotterie- Haupt, Expedition. Es